Diskussion:Peter M. Huber

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Antrag auf eA[Quelltext bearbeiten]

Gibt es sehr wohl? Siehe hier: http://www.verfassungsbeschwerde.eu Außerdem was soll VfB in diesem Zusammenhang bedeuten? Dennoch muss ich Ihnen über weite Strecken recht geben. Laut § 18 BVerfGG hätte ein entsprechender Antrag (sollte es einen geben, meines Wissens gibt es keinen) keine Aussicht auf Erfolg. --Alberto568 (Diskussion) 08:45, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

CSU oder CDU?[Quelltext bearbeiten]

Ist der Mann nun Mitglied der CSU oder der CDU? Oder hat er die Parteimitgliedschaft gewechselt? --134.245.141.137 15:16, 20. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Lustiger Weise fehlt, von welcher Partei er nominiert wurde. Auch wenn das kein großes Geheimnis sein dürfte. In welchen großen Entscheidungen außer ESM war er Berichterstatter? Welche Sondervoten stammen von ihm? Grüße --h-stt !? 18:00, 31. Mär. 2016 (CEST)[Beantworten]

Desiderata 2 - Kritik[Quelltext bearbeiten]

Wenn dieser Wikipedia-Artikel nicht nur im Rahmen des CSU/CDU verbleiben soll, so muss er "zwingend" (Huber) erstmals auch externe Quellen jenseits des rechten Lagers aufnehmen:
Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels. Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Erste Anmerkungen zu einem eklatanten Fehlurteil. --Gegenleser123 (Diskussion) 14:41, 17. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]