Diskussion:Peter Porsch (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Feliks in Abschnitt Thomas Anderungen
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no:Peter Porsch

Akademische Titel[Quelltext bearbeiten]

Auch in diesem Artikel verging sich Benutzer:Anathema, indem er den Text kanibalisierte (vgl. Versionsliste). Zu inhaltlicher Arbeit zu diesem Stichwort ist er offensichtlich unfähig! Soziallotse 19:03, 27. Sep 2004 (CEST)

Akademischer Titel (z.B. 'Dr.', 'Prof', 'Prof. Dr.', 'Dr.h.c.', 'Dr.E.h.', 'Dr.e.h.', 'D.', 'Dr.Dr.') zählen zwar - entgegen landläufiger Ansicht - nicht zu den Namensbestandteilen (vgl. BGHZ 38, 380, 382; Henrich/Wagenitz/Bornhofen, 0.5, 13; Staudinger/Weick/Habermann, § 12 Rdnr. 31) sind aber in die Personaldokumente (Reisepass und Personalausweis)einzutragen.

Warum soll Herrn Porsch dies im WIKIPEDIA-Artikel verwehrt werden? Nur weil Benutzer:Anathema sich in sich in seiner Streichwut auch hier austoben muss anstatt was inhaltliches zum Beitrag zu leisten?

Hier noch zwei interessante Links:

Soziallotse 19:50, 23. Sep 2004 (CEST)

Stasi-Vorwürfe[Quelltext bearbeiten]

Die Medien dürfen nicht länger behaupten, dass der PDS-Politiker Peter Porsch wissentlich als Inoffizieller Mitarbeiter für die Staatssicherheit gearbeitet hat. Das hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschieden. Die Richter begründeten, die ihnen vorliegenden Unterlagen reichten als Nachweis dafür nicht aus. Sie bestätigten weitestgehend einstweilige Verfügungen vor allem gegen Regionalzeitungen, die Porschs Anwälte erwirkt hatten. Die Verlage der Tageszeitungen "Freie Presse" aus Chemnitz und "Sächsische Zeitung" aus Dresden hatten dagegen Klage eingereicht.

(Meldung des MDR vom 24.09.04) Soziallotse 22:11, 24. Sep 2004 (CEST)

Die wissentliche IM-Tätigkeit ist erwiesen? Bitte belegen. --Nur1oh 20:24, 3. Jun 2006 (CEST)

Das würde mich auch interessieren, auf welchen verschlungenen Wegen dies zwischenzeitlich geschehen sein soll? Die Abgeordnetenklage in Sachsen wird inzwischen selbst vom Parlament, welche sie beschlossenhat, als aussichtslos betrachtet (wenn auch vor allem wegen der vermutlichen Verfassungswidrigkeit des zugrundeliegenden Gesetzes bzw der langjährigen Abgeordnetentätigkeit Porschs), die bisherigen Überprüfungen im Rahmen seiner Abgeordnetentätigkeit blieben ergebnislos, die Gründe der Kündigung der Uni Leipzig dürfen nicht offen gelegt werden, und werden damit nicht stichhaltig sein. --Sic! 21:06, 3. Jun 2006 (CEST)

Aktueller Editwar um den Kategorieeintrag IM des MfS[Quelltext bearbeiten]

Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieser Eintrag nicht gerechtfertigt, da es sich bislang nur um Spekulationen und nicht um gesicherte (sei es durch das Eingeständnis Peter Porschs, den Aktennachweis der Birthler-Behörde oder eines richterlichen Urteils) Fakten handelt. Wer auf die Abgeordneteklage des sächsischen Landtages als Grundlage verweist, der möchte sich die Beschlußformulierung des dortigen Aussschußes doch bitte einmal selbst durchlesen, denn dort wird formuliert: "Herr Prof. Dr. Peter Porsch, MdL ist zur Überzeugung des Ausschusses unter dem Decknamen 'Christoph' als inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das MfS in der Art und Weise, wie sie in der Drucksache 4/2883 dargestellt ist, wissent- und willentlich tätig geworden, so dass sich der dringende Verdacht einer Tätigkeit nach Art. 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sächsische Verfassung erhebt [...]" Diesem Verdacht gegen Peter Porsch soll nun im Rahmen der Abgeordneteklage nachgegangen werden, es ist Aufgabe des nachgestellten Gerichtes (und nicht unsere), über die Feststellung oder Ablehnung der Vermutung, Porsch wäre IM gewesen, zu entscheiden. Bis dahin (der rechtskräftigen Entscheidung des angeerufenen Gerichtes) ist der Kategorie-Eintrag Spekulation und hat hier nichts zu suchen. --Sic! 11:55, 4. Jun 2006 (CEST)

Nein, da verkennst du die Sach- und Rechtslage. Dass Porsch als IM Christoph Zuträger der Stasi war, ist erwiesen. Als Konsequenzen daraus laufen nun ein dienstrechtliches Verfahren zwecks richterlicher Entscheidung über die strittige Tragbarkeit der Person im öffentlichen Dienst und neuerdings auch die Abgeordnetenklage, in der festgestellt werden soll, ob die Mandatsträgertätigkeit von Porsch mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist. Dabei wurde nun die Schwere seiner Handlungen und deren Auswirkungen geprüft, nicht aber ob Porsch IM war, denn es ist nachweislich, dass er es war. --ahz 12:29, 4. Jun 2006 (CEST)
Bitte belege den angeblichen Nachweis, wenn du eine Änderung im Artikel wünschst. Die aktuelle rechtliche Situation um Porsch ist nicht so, wie du sie schilderst, bitte informiere dich genauer über die gesetzlichen Grundlagen und die Anschuldigungen/Grundlagen um Peter Porsch. --Sic! 12:39, 4. Jun 2006 (CEST)
Nein du willst die Sachlage verdrehen. Durch die Gauck-Behörde wurde die IM-Tätigkeit eindeutig festgestellt und auch Empfehlungen zur Entfernung aus dem öffentlichen Dienst und zur Mandatsniederlegung ausgesprochen. Dass Porsch zur Schwere seiner Tätigkeit anderer Meinung ist, ändert nichts an diesen Tatsachen. Hierzu erfolgen nun gerichtliche Entscheidungen. Ich habe selbst als Mandatsträger in einem Kommunalparlament erlebt, dass bei drei Mitgliedern eine Führung als IM nachweisbar wurde, von denen zwei nicht weiter oder kaum tätig geworden sind. Ein dritter hatte nicht nur eine Verpflichtungserklärung abgegeben sondern auch bis zuletzt fleißig zugetragen; diesem Mann wurde - wie auch im Fall Porsch, der im Gegensatz dazu an seinem Mandat klebt - eine Niederlegung des Mandats empfohlen. Ebenso habe ich bei der Überprüfung einer Stadtverwaltung mitgewirkt, dabei wurden die Empfehlungen der Gauck-Behörde umgesetzt und die betreffende Person entlassen. Wenn du dir den Ausschussbeschluss richtig durchliest, wirst du dort auch lesen: ...zur Überzeugung des Ausschusses unter dem Decknamen 'Christoph' als inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das MfS in der Art und Weise, wie sie in der Drucksache 4/2883 dargestellt ist, wissent- und willentlich tätig geworden.... Damit wird die Erkenntnis des Gauck-Behörde bestätigt und als Konsequenz die Aberkennung des Mandats per Abgeordnetenklage eingeleitet. D.h. die ausstehende gerichtliche Entscheidung betrifft lediglich den ...dringenden Verdacht einer Tätigkeit nach Art. 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sächsische Verfassung ..., also die gerichtliche Feststellung, dass die erwiesene IM-Tätigkeit wegen ihrer Schwere unvereinbar mit einer Mandatsausübung gemäß Sächsischer Verfassung ist. Um die Tatasache, dass Porsch IM war wird gar nicht mehr verhandelt, sondern noch lediglich um die Schwere seiner Spitzeltätigkeit. --ahz 13:02, 4. Jun 2006 (CEST)
Nochmal. Die Birthler Behörde hat eine IM Tätigkeit Porschs nicht festgestellt. Das kann sie auch nicht, da bisher noch keine Verpflichtungserklärung aufgefunden wurde. Was die Birthler Behörde getan hat, ist, aufgrund neuer Aktenlage innerhalb der Behörde auf einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Abgeordneten Peter Porsch und dem IM 'Christoph' hinzuweisen, und dies wie gesetzlich vorgeschrieben, an den Landtag weiterzuleiten (die letzten beiden Überprüfungen in den Legislaturperioden zuvor bleiben ergebnislos). Dabei stützt sich die Birthlerbehörde vor allem auf die aufgefundenen Akten der Ehefrau Porschs (was wiederum rechtlich umstritten ist, aber sicherlich im Rahmen der Abgeordnetenklage mit betrachtet wird). Porsch ist nicht zur Schwere der Tätigkeit anderer Meinung, sondern er bestreitet die IM Tätigkeit, das ist ein großer Unterschied. Er verweist darauf, abgeschöpft worden zu sein, und das diese Abschöpfung unter dem Aktenverlauf Christoph Eingang in die Unterlagen gefunden hat. Dies liegt zumindestens im Rahmen der Möglichkeit, da diese Art Aktenführung beim MfS nichts ungewöhnliches war. Im Rahmen meiner Rechtsausbildung habe ich im Gegensatz zu deinen Beispielen Fälle erlebt, wo die Empfehlung der BStU vor Gericht verworfen wurden, oder wo der Nachweis erfolgt ist, das die Auskunft inhaltlich, sachlich oder rechtlich falsch war, das zeigt zumindestens schonmal, daß die IM Auskunft der BStU nur eine Empfehlung darstellt, der allerdings, wie du richtig anmerkst, meist verwaltungstechnisch Folge geleistet wird (es ist unmal eine Bundesbehörde). Das von dir verwendete Zitat entstammt dem Ausschußbeschluß, und bezieht sich auch auf die Entscheidungsfindung und die Abstimmungsempfehlung des Ausschausses, und hat damit natürlich keinerlei rechtliche Wirkung, sondern stellt eine Bewertung der Dinge aus Sicht eines Teil des Parlaments dar. Hierbei sei auf den vergleichbaren Ausschuß im Bundestag verwiesen, der eine ähnliche Wertung zu Gregor Gysi vornahm, die heute bedeutungslos ist, ohne daß sich an den Grundlagen etwas geändert hätte. --Sic! 14:10, 4. Jun 2006 (CEST)

trotz fortwährendem Löschens, ein interessanter Link in der Zeit: http://www.zeit.de/2004/36/pds

also leute, ich muss auch sagen, er ist mein Nachbar, cih kenne ihn seit ewigkeiten und ich meine, er hat über 200 Prozesse gewonnen, in denen seine Stasi-Tätigkeit eindeutig widerlegt worden ist!


Juristisch arbeiten die Gerichte das mit der IM-Tätigkeit ab, wie im Strafrechtslehrbuch:

1. Tatbestand: Hat Porsch an die Stasi gepetzt ? Ja !!

2. Tatbestandsirrtum: Hat Porsch gewußt, dass es die Stasi war, der er petzte ?

2.1. Eine Verpflichtungserklärung, mit der Stasi zusammenzuarbeiten, ist nie aufgetaucht. Porsch hat sie vielleicht wirklich nie unterschrieben

2.2. Porsch sagt, er habe äh ja nun wirklich nicht gewußt dass das die Stasi war. Richtig wird daran sein, dass sich sein Gegenüber tatsächlich nie als Stasi-Leutnant vorgestellt hatte.

2.3. In dubio pro reo, also: Porsch kannte den Tatbestand nicht. Vorsatz ist auszuschließen.

3. Ergebnis: Porsch war kein Mitarbeiter der Stasi. Das würde den Willen voraussetzen, ein solcher zu sein. Fahrlässige Mitarbeiter bei der Stasi gibts nicht.

P.S.: Dringend zu hinterfragen wären in diesem Zusammenhang solche Schlagworte wie "regimekritische Schriftstellerin Christa Moog", über die Porsch indiskreterweise berichtet hatte. Oder das Märchen von den "DDR-Oppositionellen". Was sind das eigentlich für "Regimekritische Schriftsteller" oder "DDR-Oppositionelle" gewesen, deren größtes Bemühen bis 1989 in der DDR war, ihre "Regimekritik" oder "Opposition" vor der Obrigkeit zu verheimlichen ? Na solche sollten doch aber bei Wikipedia nicht als "Regimekritiker" oder "DDR-Oppositionelle" gelistet werden. Absurderweise sind die hier Aufgelisteten fast alle solche. --Heimerod 18:33, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Thomas Anderungen[Quelltext bearbeiten]

Wenn man den eigenen POV vor enzyklopädischer Sorgfalt stellt, kann es natürlich passieren, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu ca. 80% doppelt drin steht. Und dass der Sächsische VerfGH irgendwas zum Sachverhalt betonte, ist seiner Entscheidung nicht zu entnehmen. Also: Lass es bitte so stehen, oder soll ich wegen EW Sperrung beantragen?--Feliks 20:58, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Letzte Seite des Urteilstextes. --Tohma 21:36, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Das Urteil habe ich gelesen, ich habe es schließlich auch als weblink eingefügt. Dass das Gericht das "betonte" ist deine Privatinterpretation, also TF, wenn nicht sogar POV. Bei Unzulässigen Klagen/Anträgen wird zur Begründetheit grundsätzlich keine Feststellung getroffen.
Hast du eigentlich irgendeine Begründung dafür, dass du die Geschichte mit dem Prozess doppelt eingestellt hast?
Und warum unterschlägst du die Mitwirkung der NPD beim Landtagsbeschluss zur Abgeordnetenklage? Weil dann der Beschluss nicht mehr so schön nach der hohen Kochkunst des demokratischen Konsenses aussieht, wenn ein brauner Maggi-Spritzer in der Suppe ist?-- Feliks 10:08, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Wie wäre es, Reverts zu diskutieren? Soll ich wirklich über die VM gehen? Welchen Mehrwert stellt die Verwendung des Wortes "Spitzelvorwürfe" gegenüber "Vorwürfe" dar? Ich meine vom Informationsgehalt, nicht von dem POV-Mehrwert für dich dadurch, dass das Wort "Spitzel" zusätzlich drin steht? Welchen Sinn hat eine erfolgreiche Unterlassungsklage eigentlich, wenn einige Leute hier die Darstellung des obsiegenden Urteils nur dazu nutzen, die untersagten Tatsachenbehauptungen durch entsprechende Wortwahl wieder unters Volk zu bringen? --Feliks 11:45, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten