Diskussion:Peter Schult

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Rudolph Buch in Abschnitt Neutralitätsdiskussion von der stillgelegten Wartungsseite
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Dass Schults Positionen häufig umstritten waren liegt auf der Hand. Sex mit minderjährigen Knaben fand damals die Frauenbewegung beispielsweise gar nicht lustig. Auch in der Münchner Stadtzeitung "Blatt" wurden seine Beiträge zum Thema Päderastie sehr kontrovers diskutiert. Zu sagen, dass er häufig umstritten war, trifft die Sache ziemlich genau. -- 85.181.102.213 09:57, 12. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Von Florian Mildenberger(Gigi-whk) erscheint im Sommer 2006 ein neues Buch mit dem Titel: Pädophilie im öffentlichen Diskurs - Beispiel Peter Schult, MännerschwarmSkript Verlag Hamburg, ca. 200 Seiten, VK ca. 14,00 Euro ISBN 3-935596-40-5

Man sollte diese neuen Ereignisse in den Artikel aufnehmen.

Überarbeiten-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in grauenhaftem Deutsch verfasst. Schachtelsätze, die sich über 10 Zeilen und mehr erstrecken, sind für Leser unzumutbar. Außerdem steht im Artikel mehr über Alice Schwarzer als über Schult, die entsprechenden Abschnitte sollten radikal gekürzt werden. --Etagenklo 17:27, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das ist kein: "grauenhaftes Deutsch", das sind Perioden, das Höchste, was die deutsche Sprache in ihrer akademischen wie poetischen Schriftform zu bieten hat. So haben Thomas Mann, Theodor Adorno und Hannah Arendt geschrieben, wenn sie sich akademisch über Soziologie, Geschichte und Politik ausgelassen haben. --TlatoSMD 06:45, 19. Dez. 2006 (CEST)

Neutralitätsdiskussion von der stillgelegten Wartungsseite[Quelltext bearbeiten]

Die Hagiographie eines verurteilten Pädophilen. In diesem Zusammenhang sind Der pädophile Impuls (Studie) sowie Gisela Bleibtreu-Ehrenberg aus der Feder desselben Benutzers zu beachten, wo derselbe Versuch der Ursachenverschiebung für Pädophilie vom Täter auf das Opfer betrieben wird. -- Tobnu 11:17, 7. Sep 2006 (CEST)

Peter Schult war nachweislich nicht pädophil, sondern ein ephebophiler Päderast; das Gericht hat 1982 explizit anerkannt, daß im vorliegenden Fall es für den Angeklagten aufgrund des biologischen Entwicklungsstandes der Jungen unmöglich war, zu erkennen, daß es sich um Unter-14jährige handelte. Des weiteren hat das Gericht auch aufgrund des biologischen Entwicklungsstandes das Fehlen jeglicher Schädigungen im Falle Schult festgestellt. Die Darstellung folgt, wie angegeben, Mildenberger 2006. Drittens bleibt die Frage, wieso irgendwelche Opfer an der Evolutionstheorie oder ihrer Verwendung durch angesehene Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen schuld sein sollen. Derartiger reflexartiger Kitsch wie: "Ja, da wird ja Opfern Schuld gegeben!" sobald die Existenz irgendeiner Schuld überhaupt angezweifelt wird, hat in solchem enzyklopädischen Zusammenhang nichts zu suchen; eine Schuld, die einer Darstellung gemäß in bestimmten Fällen garnicht existiert, kann dieselbe Darstellung auch nicht irgendjemandem zuschieben. --TlatoSMD, 21:17, 8. Sep 2006 (CEST)
Okay, also war Schult nicht pädophil, sondern Päderast, was heißt, dass er als Fünfzigjähriger gern Sex mit Buben hatte, die das rechtlich offenbar zulässige Alter von 14 erreicht hatten. Ich will jetzt nicht darüber diskutieren, ob ein 14-jähriger schon genügend Urteilsvermögen hat, um zu wissen, worauf er sich beim Sex mit einem Erwachsenen einlässt. Aber: Meiner Meinung nach wird der Prozess gegen Schult so dargestellt, dass es halt mal zufällig zu einem Fall von - rechtlich gesehen - Pädophilie gekommen ist, weil Schult aufgrund der körperlichen Entwicklung des betroffenen Buben schlicht und einfach nicht sehen konnte, wie alt der ist. Ist ja entschuldbar, so was, kann jedem mal passieren, und dann hat das Gericht auch noch eine nicht vorhandene Schädigung festgestellt! Abgesehen davon, dass mir davon so richtig schlecht wird, möchte ich ganz rational sagen, dass ich diese Darstellung für deutlich POV halte. Sie hat gerade in dem enzyklopädischen Zusammenhang, der von TlatoSMD erwähnt wird, nichts zu suchen. --Bernardoni 18:17, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe die tatsächlich etwas merkwürdige Detailerläuterung zu den Unter-14-Jährigen entfernt: Nachdem nur unzureichend dargestellt ist, wegen was er konkret verurteilt wurde, ist die isolierte und ausführliche Nennung eines einzelnen Strafmilderungsgrunds nicht sinnvoll und außerdem irreführend: Es ging ja offenbar nicht nur um den Missbrauch von Kindern, sondern auch um homosexuelle Handlungen an Jugendlichen, also zumindest in Teilen nicht um ein Schutzalter von 14 sondern von 18 Jahren. Dass bei Kindern das Fehlen "jeglicher Schädigungen" mit der "biologischen Reife" begründet wurde, ist so eigenartig, dass das durch eine belastbare Quelle im Einzelnachweis belegt werden muss - logisch wäre ja allenfalls ein Zusammenhang mit der "psychologischen Reife". --Rudolph Buch (Diskussion) 14:15, 2. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Der Passus

"das Gericht erkannte explizit an, daß im vorliegenden Fall es für den Angeklagten aufgrund des biologischen Entwicklungsstandes der Jungen unmöglich gewesen war, zu erkennen, daß es sich um Unter-14jährige handelte, und weiterhin stellte es auch aufgrund des biologischen Entwicklungsstandes der Jungen das Fehlen jeglicher Schädigungen im Falle Schult gesondert heraus,"

wurde belegt [1] mit dem Artikel:

  • Giorgio Rossi: Staatsanwalt Singers Sexsklaven, in Blatt, Nr. 216, 1982, S. 18f

Man kann nicht erst den Belegnachweis löschen, dann später auch noch das Belegte selbst löschen weil angeblich kein Nachweis existiere.

An der derzeitigen Fassung:

"zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten wegen Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen in acht Fällen verurteilt." [2]

ist widersprüchlich und unbelegt:

  • Statt zuvor belegt (per Assume good faith, ohne daß ich die Quelle bisher selbst gelesen habe) von "insgesammt acht Sexualstraftatshandlungen" ist jetzt wundersamerweise von "Sexualstraftaten in acht Fällen" die Rede, wovon im Spiegel Nr.12 1984 nichts steht. Es wird suggeriert, als habe Schult achtmal jeweils mit Kindern und Jugendlichen Handlungen vorgenommen, während es sich tatsächlich entweder um ein Kind unter, oder einen Jugendlichen über 14 Jahren handelte.
  • im Spiegel ist die Rede von "homosexuelle Delikte mit Kindern und Jugendlichen", nicht von "Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen". Durch "an" wird suggeriert, Schult sei der aktiv Teil der Handlung gewesen. Durch "Sexualstraftaten" wird verschwiegen, daß (zumindest) die Verurteilung in den Fällen der über 14 jährigen wegen der Sonderregelung des damaligen §175 StGB erfolgte.

Vermutlich könnte der Abschnitt am besten anhand des Buches von Florian Georg Mildenberger: Beispiel Peter Schult. Pädophilie im öffentlichen Diskurs, Männerschwarm, 2006 belegt werden, wenn dies jemand zur Hand hat, Rosenkohl (Diskussion) 15:04, 2. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo Rosenkohl, ich habe den Beleg nicht gelöscht, er war nicht vorhanden. Die Änderung von acht "Sexualstraftatshandlungen" in "Sexualstraftaten in acht Fällen" ist nur als sprachliche, nicht als inhaltliche Änderung gedacht: Sexualstraftatshandlung scheint mir ein sehr ungewöhnliches Wort. Tathandlung ist zwar ein juristischer Begriff, aber Tathandlungen (im Sinne einer konkreten Einzelaktivität bei der Begehung einer Straftat, also zum Beispiel das Anlassen des Motors als Tathandlung einer Trunkenheitsfahrt) werden in Urteilen typischerweise nicht mengenmäßig gezählt. Ich nehme daher an, dass es sich um "Fälle" handelt (wobei die Zahl der Fälle nicht mit der Zahl der Opfer gleichzusetzen ist - Du kannst acht Mal einen Tatbestand an einem einzigen Opfer verwirklichen und hast dann trotzdem acht Fälle. Bei Tötungsdelikten geht das natürlich nur, wenn sieben Versuch darunter waren.) Wenn die Quelle tatsächlich eine Verurteilung wegen acht "Handlungen" belegt und juristisch glaubwürdig ist, geht das natürlich vor. Wieviele Opfer es tatsächlich waren, sollte auf jeden Fall ergänzt werden, mir liegen Buch oder Urteil leider ebenfalls nicht vor.
Deine zweite Anmerkung hat tatsächlich eine inhaltlich-wertende Dimension: Delikte begeht man "mit" einem Werkzeug oder "mit" einem Mittäter, aber "an" einem Opfer. Ich ging davon aus, dass das "mit" hier nur sprachlich unbeholfen war, aber willst Du tatsächlich eine Mittäterschaft der Kinder und Jugendlichen offen lassen? Und natürlich hat er den Tatbestand durch aktive Handlung, also durch Tun verwirklicht - wie sollte er ihn durch Unterlassung verwirklichen können? Auch das "an sich vornehmen lassen" ist ja aktiv.
Welche konkrete(n) Strafnorm(en) verletzt wurden, sollte natürlich noch mit rein. Wobei mir nicht ersichtlich ist, warum der damalige § 175 eine "Sonderregelung" gewesen sein soll, das wäre bereits eine Wertung. § 177 StGB wird ja auch nicht als "Sonderregelung" bezeichnet. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:45, 2. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Die Bibliothek bei mir im Viertel hat das Buch, es ist aber derzeit ausgeliehen. In drei Wochen soll es wieder da sein und ich habe es reservieren lassen, vielleicht klären sich die Punkte dann. --Rudolph Buch (Diskussion) 17:23, 2. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Wie versprochen auf Basis des Mildenberger-Werks ergänzt. Es ist stellenweise etwas, uhm, meinungsstark, aber speziell das letzte Strafverfahren ist recht ausführlich und halbwegs neutral geschildert. Ich habe die Darstellungen deshalb als verläßlich betrachtet und entsprechend übernommen. (Wenn sich jemand für dieses Milieu in den 1970ern sowie die Konflikte zwischen linker und feministischer Szene über Kindesmißbrauch interessiert, ist Mildenberger übrigens lohnende Lektüre: Das halbe Buch widmet sich eher diesen Themen als der Person Schult.) --Rudolph Buch (Diskussion) 23:34, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
  • 1954 wurde er festgenommen und wegen "schwerer Unzucht mit Personen unter 21 Jahren" War das § 175a (was ich vermute)?
  • Zum Mädchen ist hier ein zeitgenössisches Papierdokument abgetippt: http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/2163 Das sollte wohl auch bei Mildenberger irgendwie vorhanden sein. Da stellt sich die Geschichte etwas anders dar, was nicht nur mit "ein achtjähriges Mädchen eine Nacht lang zu sich nach Hause verbracht zu haben" abgehandelt werden sollte.

--Franz (Fg68at) 10:26, 1. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Die konkrete Strafnorm, die der Verurteilung von 1954 zugrundelag, ist bei Mildenberger nicht genannt. Auch beim Verfahren von 1976 geht er nicht in die juristischen Details. Den Blatt-Text dazu hatte ich gefunden, fand ihn aber wegen der offenkundigen Einseitigkeit keine sinnvolle Quelle. Dass von der Verteidigung eine Unglaubwürdigkeit des Mädchens geltend gemacht wurde, ist im Artikel aufgeführt. Letztlich müssen wir wohl offen lassen, was er tatsächlich getan hat - deshalb steht im Artikel auch nur, dass er beschuldigt und verurteilt wurde. Normalerweise würde man nach einer rechtskräftigen Verurteilung die Tat ja als Tatsache formulieren. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:03, 1. Sep. 2013 (CEST)Beantworten