Diskussion:Petition

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wikiseidank in Abschnitt Fotos "unglücklich"
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Petition[Quelltext bearbeiten]

Nach dem heutigen Tage (18.06.2009) kann mit Recht behauptet werden, dass Petitionen gänzlich sinnlos sind! Die erfolgreichste ePetition seit Einführung, und absolut nichts ist passiert! Juristenspott hat 100%ig Recht! --Der Sven (nicht signierter Beitrag von 78.53.64.110 (Diskussion | Beiträge) 23:52, 18. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Was bedeutet: "Der Petition kann nicht abgeholfen werden"?

Die Sache wurde geprüft, aber es ist nichts weiter zu veranlassen. Die "Bitte" wird nicht erfüllt, bzw. die "Beschwerde" hat keinen Erfolg.

Juristenspott[Quelltext bearbeiten]

Folgender Satz ist mir aufgefallen: "Petitionen gehören zu den formlosen Rechtsbehelfen, über die Juristenspott sagt: formlos, fristlos, zwecklos". Sicher recht spaßig, aber was hat er in einer Enzyklopädie zu suchen? Der Satz vermittelt (mir), Petitionen sind unnütz, bzw sie bringen gar nichts; und dies ist eine Meinung. Sollte es eine entsprechende fundierte Kritik an Petitionen geben, so wäre ein eigener Punkt sinnvoller, wo kurz auf die Kritik eingegangen wird. -- Hgulf 11:50, 7. Sep 2005 (CEST)

Auf Spaßbremsen und Miesepeter sachlich zu reagieren ist Zeitverschwendung. --Historiograf 11:58, 7. Sep 2005 (CEST)

Spaßbremsen und Miesepeter? Vielen Dank, das dient meiner Selbstfindung. Trotzdem: Der Satz ist eine Meinung. Aussagen wie: "Petitonen sind zwecklos. Quelle: Wikipedia" sind ja wohl nicht Sinn der Sache. -- Hgulf 12:00, 8. Sep 2005 (CEST)
Der Satz steht in jedem Lehrbuch oder Ratgeber. Dann sollte er auch in der Wikipedia stehen.Rabauz 10:26, 22. Sep 2005 (CEST)
Statistische Informationen findet man auf der Seite www.bundestag.de. Einfach ins Suchfeld "Petitionen Statistik" eingeben. Vielleicht hat mal jemand Zeit, das richtig aufzuarbeiten, also weniger "spöttisch". Im Jahresbericht 2004 (http://dip.bundestag.de/btd/15/055/1505570.pdf) steht dazu:
"Die Anzahl der Eingaben, die der Petitionsausschuss im Jahr 2004 abschließend behandelt hat, beträgt 15.565. Nicht in all diesen Fällen ist dazu eine förmliche Beratung im Ausschuss und die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung mit eingehender Begründung erforderlich. Sei es, dass die Behörden bereits aufgrund des Stellungnahmeersuchens des Ausschusses Fehler erkannt und im Sinne des Petenten korrigiert haben. Sei es, dass der Petent aufgrund der Erläuterung der Rechtslage erkennt, dass sein Begehren kein Erfolg haben kann und auf eine weitere Behandlung seiner Petition verzichtet. Festzuhalten bleibt gleichwohl, dass der Anteil der behandelten Eingaben in denen eine Beratung im Ausschuss und die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung mit Begründung erfolgte um 5 v.H. zugenommen hat."
und
"Die Frage, in welcher Größenordnung Petitionsverfahren eine positive Erledigung finden, zählt zu einer der am meisten gestellten im Zusammenhang mit dem Wirken des Petitionsausschusses. Im Berichtszeitraum konnten erneut viele Petitionen bereits im Vorfeld des eigentlichen parlamentarischen Verfahrens gelöst werden. Die Einschaltung des Petitionsausschusses bewirkte häufig, dass mit den Stellungnahmen der Behörden und öffentlichen Einrichtungen die Grundlagen der Entscheidungsfindung und die Argumente des Für und Wider ausführlicher als in den behördlichen Handlungen erläutert wurden, die die Petitionen auslösten. Ermessen wurde zugunsten der Petenten ausgeschöpft und alles Mögliche unternommen, die Probleme möglichst unumwunden zu lösen. Zahlreiche Fälle konnten damit bereits in einem vergleichsweise frühen Stadium positiv abgeschlossen werden. Bei anderen Fällen waren dagegen komplexe Moderationsverfahren notwendig, z.B. mit Anhörung der Beteiligten (Ortsbesichtigungen), oftmals zeichneten sich aber gerade in diesem Rahmen auch Lösungswege ab. Insofern lässt sich feststellen, dass bei nahezu jeder zweiten Petition etwas für die Petenten erreicht werden konnte. Dies war zwar nicht immer die gewünschte Lösung, aber oftmals war damit ein Kompromiss erzielt, der von allen Beteiligten als annehmbar angesehen wurde. Eine detaillierte Übersicht der Art der Erledigung ist der Anlage 1 D zu entnehmen. Darin aufgeführt ist auch das gesamte Arbeitspensum der von den Mitgliedern des Ausschusses behandelten Petitionen, das sich auf 15.565 Eingaben beläuft und damit eine Steigerung von 1.115 behandelten Eingaben gegenüber dem Vorjahr aufweist."
Aus der Anlage 1 D ergibt sich: von 7.339 beratenen Fällen wurde 1.072 mal dem Anliegen entsprochen (=6,89 % von allen eingereichten Petitionen). -- 212.204.77.21 09:55, 25. Jul 2006 (CEST)

"Folgender Satz ist mir aufgefallen: "Petitionen gehören zu den formlosen Rechtsbehelfen, über die Juristenspott sagt: formlos, fristlos, zwecklos". Sicher recht spaßig, aber was hat er in einer Enzyklopädie zu suchen? Der Satz vermittelt (mir), Petitionen sind unnütz, bzw sie bringen gar nichts; und dies ist eine Meinung." -> nicht nur eine Meinung, sondern eigene Erfahrung und die vieler anderer Bürger auch. (inzwischen gibt es Milionen Bürger die mit unserem System und deren Praxis nicht mehr einverstanden sind) Dabei ist davon auszugehen, daß diese Petitionen nicht zum Jux geschrieben wurden. Aber von den Petitionsausschüssen wohl als Jux angesehen werden. Es wäre mal interessant zu wissen, wie eine Petition mindestens bearbeitet werden muß: Was heißt sachliche Prüfung ? Was gehört dazu ? Prüfung auf was ???? Vielleicht auf Gesetzmäßigkeit ? Denn nach meiner langjährigen Erfahrung als Petent kann ich in keinem Falle bestätigen, daß von den Behörden Ermessen ausgeübt wurde oder sich der Petitionsausschuss jemals für etwas eingesetzt hat. Wobei mir von einer Bundestagsabgeordneten der SPD gesagt wurde, daß Behörden durchaus anders reagieren, wenn sie dort anrufen würde. Fazit: Sie könnten also durchaus, wenn sie wollten. Und sie hätten alle Möglichkeiten in der Hand, um das zu tun. Mittlerweile habe ich feststellen müssen, daß die Äußerungen der Petitionsausschüsse wie "Ein fehlerhaftes Verhalten der Behördenbediensteten ist nicht ersichtlich." von den Richtern anders gesehen werden. Daraus muß man folgern, daß die Petitionsausschüsse sich nicht mal für die Einhaltung des Rechts einsetzen ! Das müßte doch das MINDESTE sein ! Weitere Folgerungen und Handlungen möge bitte jeder selbst daraus ziehen.

Hier auch noch eine Antwort vom Petitionsausschuss:

"Im Übrigen sei zu Ihren ergänzenden Ausführungen darauf hingewiesen, dass Behörden bzw. andere staatliche Stellen nicht verpflichtet sind, Antworten auf ihnen gestellte Fragen zu geben, die dem Bürger auch gefallen. Unterschiedliche Interessenlagen und Erwartungshaltungen lassen sich gerade in diesem Bereich häufig nicht in Übereinstimmung bringen." Anmerkung zu "Antworten, die dem Bürger auch gefallen: Meine Petitionen beinhalten immer ein gesetzwidriges Verhalten von Behörden oder staatlichen Stellen. Also nix mit Gefallen, sondern mit RECHT ! Und da hört bei mir der SPASS auf !(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.61.64.53 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 22:35, 1. Sep. 2007 (CEST)) Beantworten

Wenn es gesetzteswidriges Verhalten wäre, würdest du den Rechtsweg beschreiten, also erzähl keinen Unsinn. --Skyman gozilla Bewerte mich! 22:35, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Eilpetition[Quelltext bearbeiten]

Wie verbreitet ist dieser Begriff eigentlich wirklich? Auf der ai-Seite finde ich über die Suche einen (!) ganzen Treffer, da aber in einem völlig anderen Zusammenhang. Betreiben wir hier vielleicht Begriffsbildung? Ich habe den Absatz jetzt mal auf relevante Informationen verkürzt, die Statistik würde ich gerne wieder reinnehmen, aber nicht ohne Quelle: Das ai-Journal bewertet den Erfolg der Eilaktionen (urgent actions), eben nicht der hier besprochenen „Petitionen“. --King 12:13, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Zur Verbreitung siehe Fassung des Artikels von 2007-03-09, ebenso zur Statistik. Die hier in der Diskussion geäußerten Verdächtigungen sind insofern ungerechtfertigt. - Mikronius / 2007-03-18


Volljährigkeit für Petitionen erforderlich?[Quelltext bearbeiten]

muss man volljährig sein, um eine Petition 1) einzureichen und/oder 2) zu unterzeichnen? "Bitten und Beschwerden kann jedermann jederzeit schriftlich an die zuständige Stelle oder an die Volksvertretung richten." was heißt "jedermann" genau? wirklich jeder - oder nur Bürger mit deutschem Pass oder nur Volljährige...? m.E. sollte vllt im Artikel erwähnt werden, dass wirklich *jeder* Petitionen einreichen kann (falls dem so ist, wovon ich ausgehe) danke! --Trafork 19:35, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hmm, was ist denn an "jedermann jederzeit" missverständlich? --King 21:12, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Eigentlich nichts, ich (als sechzehnjähriger, also Minderjähriger) war mir eben trotzdem nicht sicher. Das kann aber auch an dem für mich ungewohnten "jedermann" liegen.
Also könnte z.B. auch jemand aus einem ganz anderen Land, der gar nicht in Deutschland wohnt und somit von deutschen Gesetzen überhaupt nicht betroffen sein sollte, Petitionen einreichen mit denen sich dann auch irgendwer beschäftigen muss?
Danke im Voraus! --Trafork 23:28, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Na, so viel älter bin ich nun auch nicht ;) Ja, das heißt es! Das Petitionsrecht an sich ist im GG in Art 17 verbrieft (siehe hier), dort steht auch Jedermann hat das Recht, und da steht eben "Jedermann" und nicht "Alle Deutschen haben das Recht," wie z.B bei der Versammlungsfreiheit, Art. 8 - damit ist es kein Bürgerrecht, es ist ein Jedermannsrecht. Das ist meine Interpretation, die sich mit dem deckt, was ich in der Schule gelernt habe, und auch dem gesunden Menschenverstand entspringt. Aus neuerer Erfahrung mit Juristen an der Uni weiß ich aber, dass das nix heißen mag - falls du also vorhast, dich als Exil-Isländer oder so auf Art 17 zu berufen, frag lieber vorher einen Verfassungsjuristen ;-))) --King 20:56, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten
alles klar, vielen Dank! --Trafork 16:13, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Online-Petitionen[Quelltext bearbeiten]

Nach unten verschoben --King 12:09, 14. Mär. 2007 (CET) Bezüglich der Verlinkung von Online-Petitionen sollten wir hier eine eindeutige Linie finden, sonst geraten die Links vielleicht ins Oszillieren. 2005 haben sich 465000 Bürger in Form von klassischen (schriftlichen nichtöffentlichen) Petitionen an den Bundestag gewandt (Zahlen für 2006 noch nicht verfügbar). Öffentliche Online-Petitionen an den Bundestag wurden 2006 (dem ersten vollen Jahr mit Online-Petitionen) von 440000 Bürgern mitunterzeichnet. Die Bedeutung der Online-Petitionen ist also auf alle Fälle vergleichbar mit den klassischen Petitionen.Beantworten

Die offiziellen Seiten sind absolut benutzerunfreundlich: Auf der Liste ist nicht die Anzahl der Mitzeichner vermerkt, so dass man jede einzelne Petition durchklicken muss, um beliebte und relevante Petitionen von unsinnigen Petitionen unterscheiden zu können. Eine Suche nach Stichwörtern fehlt ebenso oder eine Sortierung nach Themen. Für jemand, der eine Petition einreichen will, reicht das vollkommen (ca. 250 Bürger pro Jahr), aber für die Leute, die eine Petition unterstützen wollen, reicht das nicht (440000 Bürger pro Jahr).

Mein Vorschlag wäre also, relevante Links für Online-Petitionen auch in diesem Artikel aufzuführen (vgl. 1. Absatz), und dabei sowohl die offizielle Liste als auch benutzerfreundliche Zweitanbieter zu nennen (vgl. 2. Absatz). -- Grummler 10:50, 14. Mar 2007 (CEST)

Ich sehe das nicht so wie du, die Zahl der Zeichner lässt sich nicht direkt vergleichen! Aber das brauchen wir hier nicht diskutieren. Was für Links möchtest du denn konkret im Artikel haben? Ich verstehe nicht genau, was du genau vorhast... --King 12:09, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Konkret geht es um die Seite www.demokratieonline.de, die am 19. Februar herausgenommen wurde. Wie gesagt müsste man sich auf eine Linie einigen, wenn man Online-Petitionen für unbedeutend hält müssten wir auch die offizielle Petitionsliste des Bundestags hier herausnehmen (itc.napier.uk). Ich finde die Online-Petitionen aber durchaus wichtig, kann aber natürlich nicht gegen dich argumentieren, weil du ja nichts vorgebracht hast. -- Grummler 8:20, 19. Mar 2007 (CEST)
Oh, sorry, da ist was falsch rübergekommen: Ich habe keinen persönlichen Groll auf dich, auch nicht auf die Online-Petitionen, ich finde eigentlich einfach nur die Seite WP:WEB ganz ok. Man hat sich nämlich schon auf eine Linie geeinigt. --King 20:48, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Kein Problem, deswegen diskutieren wir ja darüber. Wer ist denn "Man" und was waren die Argumente ? -- Grummler 12:45, 20. Apr 2007 (CEST)
"Man" das sind alle Wikipedianer, die sich an den Richtlinien für Weblinks beteiligt haben, Argumente gibt es für jeden einzelnen Punkt viele, "Gesunder Menschenverstand" ist aber wohl das wichtigste. --King 13:40, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Petition erfolgreich?[Quelltext bearbeiten]

Hi; Ab wie vielen Unterschriften ist eine Petition überhaupt erfolgreich, bzw. ab wie viel Unterschriften wird auf eine Petition vom Dt. Bundestag eingegangen? Gibts da auch eine gesetzliche Regelung? Sollte vielleicht auch noch in den Artikel. --217.80.122.8 14:37, 23. Mai 2008 (CEST) [nicht registriert]Beantworten

Es gibt den Petitionsausschuss, der sich soweit ich weiß mit allen Petitionen befasst, egal, ob die von 1 oder 100 000 Leuten kommen. Da Petitionen nichts anderes als Bitten/Anregungen/Vorschläge sind, muss sich der BT überhaupt nicht befassen, solange sich nicht Parlamentarier finden, die ein Anliegen auf die Tagesordnung setzen. --Klaus 15:38, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Dies ist so nicht richtig. Alle eingehenden Petitionen werden vom Petitionsausschuss behandelt. Alle ! Sofern sie den geringen Formalitäten genügen (Schriftlich, nicht beleidigend oder rassistisch etc sind, und klar erkennbar ist, wer der Petent ist)

Siehe hier auch: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/index.html

Zu jeder Petition werden zwei Bundestagsabgeordnete als sogenannte Berichterstatter benannt. Diese beiden unterbreiten dem Petitionsausschuss einen Beschlussvorschlag, über den der Ausschuss berät und abstimmt. Der beschlossene Vorschlag dann nochmal dem ganzen Bundestag (Plenum) zum Beschluss vorgelegt wird. Das heißt nichts anderes, dass über jede Petition auch der Bundetag abstimmt! Eine willkürliche Behandlung von Petitionen, nach dem Motto, dass die Petition erst dann behandelt wird, wenn sich ein Abgeordneter dafür findet, gibt es nicht. Auch wenn die Verfahrungsgrundsätze (siehe Link oben) als juristischer Text nicht einfach zu lesen sind, empfiehlt sich dennoch die Lektüre.

Wie viele Stimmen werden durch eine Petition repräsentiert?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal gelesen, dass eine Petition eine bestimmte Anzahl von (natürlich potentiellen bzw. hypothetischen!) Anhängern repräsentiert. Diese Richtgröße soll der zuständigen Stelle u. a. einen Anhaltspunkt für die Dringlichkeit der Anfrage geben. So nach dem Motto: "Wenn sich ein Bundesbürger beschwert, denken mindestens 27.000 andere genauso (Zahl der Anschaulichkeit halber erfunden) – da sich 10.000 beschwert haben, müssen wir handeln." Kennt einer von euch diese Richtgröße? Ich meine, der Bundestag hätte sogar in dieser Sache entschieden. In der GOBT (Geschäftsordnung des Bundestages), §§ 108 ff. habe ich leider keine weiter führenden Hinweise gefunden. --Felgentraeger 11:32, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich hinsichtlich der Unterstützung einer Petition durch viele Personen ein einziges (freiwilliges) Limit gesetzt: Wird eine öffentliche Petition im Internet innerhalb der ersten drei Wochen nach deren Veröffentlichung durch 50.000 Mitzeichnung unterstützt, dann wird diese Petition auf jeden Fall Gegenstand einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses, es sei denn dreiviertel der Mitglieder des Ausschusses stimmen gegen eine öffentlich Erörterung. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/index.html und http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/aktuelles/index.html

Entsprechendes gilt auch für Petitionen die nicht im Internet veröffentlicht werden, aber dennoch mit über 50.000 Unterstützer z.B. mittels Unterschriften im Petitionsausschuss eingehen. Es werden aber auch Petitionen, die nicht so viele Unterstützer finden, in Öffentlichen Sitzungen beraten. Die öffentlichen Sitzung werden via Web-TV auf bundestag.de live übertragen und können danach via Video-on-Demand noch lange Zeit angesehen werden. http://www.bundestag.de/aktuell/tv/vod/ausschuesse16/a02.html (nicht signierter Beitrag von 193.17.232.2 (Diskussion) )

Literatur/Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Kreistag Nordhausen (1990 bis 1994) - Ausschuß für Vergangenheitsbewältigung und Petitionen (www.jis-ndh.de/informationsservice_referenzen.htm) (nicht signierter Beitrag von 93.128.145.232 (Diskussion) 09:01, 8. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Anspruch auf Abhilfe[Quelltext bearbeiten]

Die Petenten besaßen jedoch keinen Rechtsanspruch auf Erfüllung ihres Anliegens. Die Historikerin Beatrix Bouvier bezeichnet das Eingabewesen in der DDR daher als vormodern. Die Aussage im ersten Satz ist richtig, aber belanglos (und daher folgt die Wertung im zweiten Satz nicht aus dem Ersten): Dass ein Petent keinen Anspruch auf Erfüllung des Anliegens hat, ist immer so - hätte er ihn, dann wäre es keine Petition. Auch nach dem Grundgesetz oder dem Recht der Europäischen Union hat ein Petent natürlich keinen Anspruch darauf, dass dem Anliegen entsprochen wird. Natürlich hat der Petent in der heutigen Bundesrepublik oder EU Möglichkeiten zu gerichtlichem Rechtsschutz, und das Gericht kann durchaus zu der Erkenntnis kommen, dass der Kläger einen Anspruch auf das hat, was er begehrt - diesen gerichtlichen Rechtsschutz hatte er in den DDR nicht. Aber mit Petitionen hat das nichts zu tun. SchnitteUK 21:26, 19. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Deine Aussage erscheint mir schlüssig. Ohne jetzt Beatrix Bouvier gelesen zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass sie mit der Bezeichnung "vormodern" vor allem auf die fehlende Verrechtlichung des Prozesses abzielte. In der BRD habe ich natürlich auch keinen Anspruch auf Erfüllung meiner Petition, aber sogar einen grundgesetzlichen Anspruch darauf eine stellen zu dürfen. Wenn es in der Verfassung der DDR bzw. in den einschlägigen Rechtstexten keine klare Aussage zum Petitionsrecht gab, also kein "Recht auf eine Petition" bzw. klare Regelungen über Zuständigkeiten und zum Umgang mit Petitionen, wäre der Ausdruck "vormodern" wohl angemessen. Ich habe allerdings keine Ahnung ob das der Fall ist. Müsste mal jemand recherchieren. - Die inhaltliche Verbindung mit dem ersten Satz im WP-Artikel ist aber natürlich immer noch unsinnig. Gruß Lokiseinchef 16:58, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Petitionskultur in China[Quelltext bearbeiten]

Evtl. interessant für den Artikel? http://www.zeit.de/online/2009/21/china-peking-petitionen (nicht signierter Beitrag von 212.59.58.4 (Diskussion) 12:11, 20. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Das Petitionswesen in China ist allerdings von außerordentlicher Bedeutung, fast das einzige Mittel gegen Behördenwillkür. Allerdings habe ich keine Hoffnung, dass das Thema hier, bei den deutschen Juristen, angemessen behandelt werden kann. --13Peewit (Diskussion) 00:47, 14. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Der Professor den neu gegründeten Bürgerinitiative Peter Z. hat eine Petition gegen die SPD eingereicht, auf Antworten wird noch gewartet. (nicht signierter Beitrag von 217.87.35.212 (Diskussion) 14:41, 7. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Petitionen mit Handlungserfolg[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Liste von Petitionen, die ihr Ziel (egal wieviele Unterzeichner) erfüllen konnten (und nicht nur diskutiert wurden)? 178.25.105.151 20:10, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ja, gibt es – im jährlichen Bericht des PetA wird aufgeführt wie viele Petitionen eingereicht wurden und wie am Ende die Beschlussfassung war. Hab den Bericht gerade in den Literaturteil des Artikels aufgenommen. beste Grüße Lokiseinchef 14:15, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wirkung[Quelltext bearbeiten]

Die eigentliche Wirkung und Umsetzung von Petitionen sollte in diesem Artikel aufgeführt werden. Zwei Versuche mit der Überschrift Wirkung wurden leider ohne Kommentar wieder gelöscht. Was für Aspekte gibt es dazu? (nicht signierter Beitrag von 77.188.121.23 (Diskussion) 10:48, 11. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Hallo, im Augenblick ist der Abschnitt ja drin, was ich sehr befürworte. Sowohl zur Wirkung von Petitionen als auch zu der Kritik an ihnen sollte in jedem Fall etwas gesagt werden. Den jetzigen Abschnitt finde ich aber sprachlich etwas verbogen und auch nicht allgemein genug formuliert. Insgesamt im Artikel (und auch im Abschnitt Wirkung) müssten Petitionen wohl noch etwas systematischer unterschieden werden. Petitionen gibt es sowohl in Parlamenten aber auch Einrichtungen der Exekutive (sprich: Behörden). In manchen Ländern werden Petitionen von Ausschüssen/Gremien behandelt, in anderen gibt es hierfür einen eigenen Ombudsmann (Spanien glaube ich). Zuletzt sollte noch unterschieden werden zwischen Ersuchen (Wunsch nach allgemeiner Änderung der Regeln) und Beschwerden (individuelles Anliegen). beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 18:17, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Petition in der DDR: Dass Petenten keinen "Rechtsanspruch" auf Erfüllung ihres Anliegens haben versteht sich wohl von selbst. Insofern ist der entsprechende Satz eigentlich irreführend, denn er suggeriert, an dieser Stelle sei das Petitionsrecht der DDR problematisch gewesen. Genau an dieser Stelle war das aber nicht der Fall. (nicht signierter Beitrag von 93.220.221.124 (Diskussion) 20:59, 29. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Unterdrückung von Petitionen durch den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages[Quelltext bearbeiten]

Ich habe vor etwa einem Monat eine offene Petition beim Petitionsausschuß des deutschen Bundestages eingereicht. Gegenstand meiner Petition ist das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants, wie es in Bayern und ab dem 01.05.2013 auch in Nordrhein-Westfalen gilt. Ich habe darum gebeten, meine Petition im Internet zu veröffentlichen, damit andere Leute die Möglichkeit haben, mein Anliegen mit zu zeichnen. Jedoch zieht es der Petitionsausschuß des deutschen Bundestages vor, diese Petition zu unterdrücken und diese weder zu bearbeiten, geschweige denn sie zu veröffentlichen. Begründung: Mein Anliegen deckt sich nicht mit den Zielen unserer Regierung.

  1. Ich frage mich, ob der Petitionsausschuß überhaupt das Recht hat, ordentlich vorgetragene Petitionen zu unterdrücken?
  2. Ich frage mich, ob man dagegen Rechtsmittel einlegen kann?
  3. Ich frage mich, was ist von einer Demokratie zu halten, in der nur bestimmte Meinungen erlaubt sind?

Ich würde mich freuen, wenn man mir diese Fragen beantworten könnte. (nicht signierter Beitrag von 80.135.185.133 (Diskussion) 10:17, 5. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Wikipedia ist kein Diskussionsforum für private Anliegen. Die Fragen 1 und 2 muss Ihnen ein Anwalt beantworten. Mit freundlichen Grüßen Lokiseinchef (Diskussion) 07:46, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Wartungsseite[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eine Wartungsseite zum Thema Petitionen angelegt. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 10:43, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

NICHTBEARBEITUNG EINER PETITION[Quelltext bearbeiten]

Im Hauptartikel fehlt ein Hinweis darauf, was die Rechtsfolgen / rechtlichen Moeglichkeiten des Petenten sind, wenn eine Petition nicht ordnungsgemaess bearbeitet wird. z.B. die Mitteilung an den Petetenten keinerlei sachliche Bearbeitung erkennen laesst. Es fehlt der Hinweis auf weitergehende Rechtsmittel. 189.172.78.246 18:48, 29. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

"Wirkungen"[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Wirkungen" wirkt etwas wirr und sollte dringend überarbeitet werden. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 10:27, 30. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

DDR: "Die Petenten besaßen jedoch keinen Rechtsanspruch auf Erfüllung ihres Anliegens."[Quelltext bearbeiten]

Und in welchem anderen Land soll der Petent diesen haben? Der Rechtsanspruch besteht ja lediglich darin, dass sich eine handvoll Abgeordneter mit dem Thema beschäftigen muss und das Ergebnis dem Bittsteller mitteilen muss. Bestenfalls kann der Bittsteller darauf hoffen, dass er bei "Volksvertretern" Interesse für das Thema weckt. Das Anliegen selbst wird durch eine Petition nirgendwo direkt umgesetzt. --217.231.2.103 07:45, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Das stimmt. Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen, wenn dies nur bei der DDR extra betont wird. Antiope05411 (Diskussion) 17:47, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Das ist wirklich unsinnig. Ich ändere die Formulierung mal etwas ab.--Max schwalbe (Diskussion) 09:32, 14. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Statistik[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt die Statistik. Hier sinds 17.217 Petitionen (Vorjahr), davon 7,6% erfolgreich: http://www.statistiker-blog.de/archives/petitionsstatistik/1165.html --Voss-seligenstadt (Diskussion) 13:41, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Vorlagensyntax bei CH-Gesetzen/Vefassung defekt[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage zu einem Gesetzesartikel z.B. in der CH-Bundesverfassung (SR 101) {{Art.|33|BV|ch}} ist defekt; der Link führt auf eine inexistente Seite; der korrekte Link wäre https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a33. Hier als einzelnen Link zu ersetzen wäre das eine (und nicht optimal); vielmehr sollte die Vorlage angepasst werden ... doch wie und wo? --ProloSozz (Diskussion) 13:25, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Fotos "unglücklich"[Quelltext bearbeiten]

Das erste zeigt eine Unterschriftensammlung, die nicht in eine Petition fließen muss (bspw. Volksentscheid). Das zweite sieht eher nach Arbeitskampf aus.--Wikiseidank (Diskussion) 14:36, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten