Diskussion:Pfarrverwaltungsrat

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Die Aussagen des Artikels treffen keineswegs auf alle deutschen Diözesen (oder gar auf die katholische Kirche insgesamt) zu. Die Regelungen sind von Bistum zu Bistum recht unterschiedlich. Es sollte im Artikel klar vermerkt werden, für welchen Bereich die Angaben gelten. -- 62.180.196.155 21:29, 6. Jul 2006 (CEST)

Für die Unterscheidung zwischen dem Kirchenvorstand und dem Pfarrgemeinderat gilt es zu berücksichtigen, dass ersterer allein Organ der juristischen Person Kirchengemeinde ist, während letzterer lediglich ein pastorales Beratungsgremium darstellt, dessen Kompetenzen sich aus dem Kirchenrecht ergeben. Aus diesem Grund kann kein wirkliches Hierarchieverhältnis zwischen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat, wie gegenwärtig im Artikel formuliert, konstruiert werden.

In Österreich gibt es überhaupt keinen Pfarrverwaltungsrat, dort werden alle Aufgaben vom Pfarrgemeinderat erfüllt.

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Im EB Köln wird die Hälfte der KV-Mitglieder alle drei Jahre gewählt, sodass die Amtszeit 6 Jahre beträgt.

Quali-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Das Vorstehende gilt inmer noch. Nicht alles trifft zu. Ergänzt werden müsste die Sachlage nach dem CIC und eine bessere Differenzierung nach A / CH / D und einzelnen Kirchenprovinzen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 15:13, 26. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:02, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten