Diskussion:Pflegedienstleitung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Falkmart in Abschnitt Verdienst
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Nach den Regeln der Wikipedia sollte ein Artikel in etwa so los gehen:
Die Pflegedienstleistung ist ....
Also in der ersten Zeile sollte das Lemma grundsätzlich erklärt werden. -- Angie 00:45, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

In diesem Fall gibt es unter diesem Begriff zwei Möglichkeiten: es ist eine Personengruppe oder eine Einzelperson. Deshalb dieser Anfang.


Urheberrechte: pflegewiki steht auch unter GFDL.

Urheberrechtsverletzung[Quelltext bearbeiten]

Das Thema wird hier diskutiert. --AT 20:38, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Und falls es weiterhilft, sei es hier auch genannt:
Der nur etwas andere Basistext am genannten Ort stammt von mir. (Ich finde diese jurist. Feinheiten nicht ganz so spannend und will nicht unbedingt bis zum BVerfG damit und dann irgendwann wieder zurück auf den Planet Erde) 84.173.215.44 (dort unter 84.173.244.172) 10:25, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zitieren von Studien[Quelltext bearbeiten]

Wenn man Studien zitiert, sollte man sie auch gelesen haben. 50 Prozent der Pflegedienstleitungen hatten kein Studium absolviert, sondern eine Weiterbildung (Bader, Haastert, 2001, S. 114). Des weiteren wurde die Weiterbildung zur Pflegedienstleistung in der Studie nicht als "Schmalspurvorbereitung" bezeichnet. Auch sollte darauf hingewisen werden, von wann die zitierte Studie ist (2001). Zitiert wurde sie jedoch 2007. In diesem Zeitraum können sich erhebliche Strukturänderungen ergeben haben. Nicht ohne Grund regten Bader, Haastert in ihrer Diplomarbeit an, eine erneute empirische Untersuchung zum berufs-und Qualifikationsprofil der Pflegedienstleitungen in ungefähr fünf Jahren durchzuführen (Bader, Haastert, 2001, S. 125).

Vorstehende Notiz vom 28.4.07 stammt von der IP-Adresse 83.135.9.128 (aus der Versionsgeschichte dieser Seite nachgetragen). Nach dem Durchsehen der Versionsgeschichte kann ich den darin gemachten Vorwurf allerdings nicht nachvollziehen. Die Studie war mit dem richtigen Publikationsdatum, 2001, unter "Literatur" aufgeführt. Prinzipiell hat die Person hinter der IP mit ihren Forderungen natürlich recht. --Aaaah 20:05, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Verdienst[Quelltext bearbeiten]

Würden anonymisierte Arbeitsverträge als Quelle hier anerkannt werden? Die Verdienstspanne ist enorm groß, als untere Grenze würde ich 2500.-€ bezeichnen, darunter wäre unseriös, es sei denn das Unternehmen befindet sich in Gründung oder in der Krise. Ein Pflegedirektor verdient üblicherweise ein vielfaches davon. Konkrete Zahlen habe ich in der Fachliteratur nicht gefunden, die Höhe des Gehaltes wird individuell ausgehandelt und unterliegt der Schweigepflicht! Selbst dort, wo noch Tarifverträge gelten, werden diese zunehmend von Geschäftsführern trickreich ausgehebelt, was in der Literatur ebenfalls nicht thematisiert wird. --Harald Schwarz (Diskussion) 14:52, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

In den letzten Wochen wurde wiederholt der Abschnitt Verdienst geändert ohne Quellenangabe. Wir bräuchten hier also eine verlässliche Quelle über den Verdienst einer Pflegedienstleitung. Bitte hinzufügen! Danke! --Boente 21:48, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das zur Zeit gennante Gehalt ab 3000,- kann ich nicht bestätigen. Ich selbst bin PDL und verdiene 2000,- meine Stellvetretung sogar nur 1500,-. Das sind keine Ausnahmen. Dieser Kommentar stammte von IP 85.178.169.82

Das glaube ich gerne. Allerdings ist Wikipedia faktenbasiert. Von daher müssen solche Informationen immer mit Quellenangabe gemacht werden. Also, gibt es z.B. einen Tarifvertrag? Gibt es Zeitungsartikel, die über ein entsprechendes Gehaltsgefüge berichten?
Bis eine entsprechende Quelle vorliegt, habe ich den Absatz Verdienst auskommentiert. Falls eine Quelle vorliegt, bitte den Absatz mit entsprechendem Verweis wieder einstellen.
Für Infos, welche Informationen wie in Wikipedia Artikeln einstellt werden können, bitte bei Wikipedia:Grundprinzipien nachschlagen. Gruß --Boente 17:30, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Was nützt einenen ein Tarifvertrag, wenn die meisten Arbeitgeber in dieser Branche ihnen nich annehmen.

Ich finde die im Text genannte Bruttoverdienstsumme von 3500 € erstens irreführend und zweitens nicht real. in mittelständischen Pflegeeinrichtungen verdienen PDL ca 2500 €, je nach Größe sogar deutlich weniger. Auch nach tarifvertraglichen Einigungen käme man als übliche PDL niemals auf diese Verdienstsumme. Und die meisten Einrichtungen haben nicht mal einen Tarifvertrag. Daher werden mit einer solchen Gehaltssumme Erwartungen bei potentiellen PDL geweckt, die völlig unrealistisch sind. Ich plädiere dafür, keine feste Summe zu nennen. (nicht signierter Beitrag von Kuddel69 (Diskussion | Beiträge) 11:40, 10. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Die wohl einzige seriöse Quelle: berufenet-Pflegedienstleiter/in (Fachschule)-Tätigkeit -Verdienst/Einkommen Direktlink leider nicht möglich. Artikel wurde entsprechend korrigiert. --186.215.255.196 17:31, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Bitte Jahr einfügen da ja dass Gehalt sich ständig ändert und vermutlich nicht alle Jahre das gehalt angepasst wird.--Falkmart (Diskussion) 13:37, 7. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Geschlechterverteilung - Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Ist das wirklich neutral formuliert, wenn man sowas schreibt? typischen karriereverhindernden Faktoren für Frauen, -- Terranic 12:12, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Fettdruck "nicht"[Quelltext bearbeiten]

Habe noch nie einen Artikel hier gesehen, in dem so die Fettschrift eingesetzt wurde. Es gibt zig "wichtige Berufsbezeichnungen" die gesetzlich nicht geschützt sind, man denke mal an die ganzen Berater... Finanzberater, Unternehmensberater usw. Das PDL "nicht" geschützt ist kann man sicher auf Websites die sich um Pflege drehen so kenntlich machen, aber doch nicht hier. --Patchouly (Diskussion) 10:40, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Genauso ist es! Ich habe den Fettdruck revidiert. --Arpinium (Diskussion) 16:01, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Veraltetes Lemma + falsche Angaben über Anforderungen an Weiterbildung[Quelltext bearbeiten]

Ich empfinde den Artikel und schon das Lemma Pflegedienstleitung als veraltet.

Es ist klar geregelt, dass in der Tagespflege, im ambulanten und stationären Bereich (nicht Krankenhäuser), eine verantwortliche Pflegekraft nach § 72 SGB XI eingestellt sein muss, und eine Stellvertretung.

Die Anzahl der genannten Weiterbildungsstunden ist zwar korrekt genannt, aber die Inhalte der Weiterbildung sind im Gegensatz zum Artikel vom GKV-Spitzenverband schon längst präzisiert worden, z.B. http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/richtlinien_und_grundsaetze_zur_qualitaetssicherung/2011_06_09_MuG_stat_Fassung_nach_Schiedsspruch.pdf .

Weiterhin ist festgelegt, dass ein BWL-, ein pflegewissenschaftliches und ein sozialwissenschaftliches Studium ebenfalls zur Anerkennung als verantwortliche Pflegekraft nach §72 führt. Allerdings *kein* Pflegemanagement-Studium. (gleiche Quelle)


Im Krankenhausbereich gibt es keinerlei gesetzliche Regelung, hier braucht es theoretisch keine Pflegedienstleitung. Dennoch werden in Krankenhäusern natürlich auch PDLs eingesetzt, und diese haben meist ein Pflegemanagment-Studium. Aber auch im Krankenhaus heissen die oft nicht mehr PDLs, sondern Pflegedirektor, Departmentleitungen und ähnliches.

Da ich keine Lust auf irgendwelche Editierorgien und Diskussionen mit anderen Artikelbetreuern habe, belasse ich das hier mal im Diskussionsteil. Ich hab früher mal versucht Artikel zu ergänzen, zu berichtigen. Das machte keine Freude.(77.64.254.203) (01:32, 24. Sep. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)