Diskussion:Pflegschaft

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erläuternder Satz?[Quelltext bearbeiten]

Für einen Laien wird wohl nicht klar, was eine Pflegschaft eigentlich ist. Vielleicht am anfang einen erläuternden Satz?---Poupou l'quourouce 10:53, 12. Aug 2005 (CEST)

Ich hoffe, einige Unklarheiten konnten beseitigt werden. Einen gewissen rechtlichen Kontext muss man aber immer voraussetzen, oder? Ich wüsste nicht, wie es noch besser für einen Laien erklärt werden könnte.---Benutzer:Jinx138 12:40, 14. Aug 2005 (CEST)
"...eine Verfahrenspflegschaft ausschließlich durch das Gericht des Verfahrens, in welchen diese erforderlich wurde." Das halte ich für falsch. Auch für die Anordnung der Verfahrenspflegschaft dürfte das Vormundschaftsgericht zuständig sein. Ich nehms mal raus.
Eine Abgrenzung zur Vormundschaft wäre nett, wenn man schon mal dabei ist. ;)

Vormundschaftsgericht[Quelltext bearbeiten]

Das Vormundschaftsgericht gibt es nicht mehr. Für Pflegschaftssachen ist jetzt das FamG zuständig (nicht signierter Beitrag von 188.100.178.122 (Diskussion) 12:56, 16. Jul 2011 (CEST))