Diskussion:Pilzberatungsstelle

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Meloe in Abschnitt Amtliche Beratungsstellen etc
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Leider ist der Artikel so nicht mal als Stub vertretbar. Gleich mehrere Aussagen halte ich für fragwürdig bis falsch. Wesentliches fehlt vollständig.

  • Es ist nicht ausgemacht, dass Beratungsstellen großenteils staatlich finanziert werden.
  • Tätig sind dort nicht Pflanzenkundler, sondern Pilzsachverständige (früher Pilzberater genannt).
  • „Pilzsachverständiger“ ist keine geschützte Bezeichnung, „Pilzberatungsstelle“ vermutlich auch nicht.
  • Es gibt verschiedene Ausbildungen zum Pilzsachverständigen, durch die Deutsche Gesellschaft für Mykologie, aber auch durch Pilzvereine. Sie sind aber nicht obligatorisch.
  • In der DDR gab es offenbar ein flächendeckendes System von Pilzberatern und Beratungsstellen, das nach der Wende zerfiel.

Soviel fürs erste an Hinweisen auf Fehler und Lücken. Rainer Z ... 16:50, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Amtliche Beratungsstellen etc[Quelltext bearbeiten]

[1] Im Artikel steht: Pilzberatungsstellen sind freiwillige nicht-hoheitliche Einrichtungen und bedürfen keiner behördlichen Zulassung, Pilzberater keiner staatlichen oder gesetzlichen Anerkennung. Die Bezeichnungen sind nicht geschützt.[8][9] Es können also auch private Anbieter solche Einrichtungen betreiben. Sofern Ämter oder öffentliche Einrichtungen ausnahmsweise auch Pilzberatungsstellen betreiben, handelt es sich um freiwillige Leistungen und Angebote. Wer Auskunft in einer Pilzberatungsstelle sucht, sollte sich also vorher über die Qualifikation der Berater informieren.

Für A & Ch dürfte das so nicht stimmen; siehe zB bitte Amtliche Pilzkontrolle Zürich und lt. dem Link der Österreichische Mykologische Gesellschaft gibt es in fast allen Bundesländern amtliche Pilzauskunftstellen von Magistraten, Gesundheitsamt,Marktamt u.ä.. Klingt der Absatz nicht auch z.T. wie ein Ratgeber? Bitte nicht & Wikipedia:Belege#Grunds.C3.A4tze beachten! Vielleicht könnten wir das bitte etwas präzisieren ? --Asteroidenbergbauer (Diskussion) 08:34, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Den österreichischen link kannte ich. In Österreich gibt es demnach (fast) flächendeckend ein Netz von Pilzauskunftstellen, betreut von der Österreichischen Mykologischen Gesellschaft - so weit so gut. Danach ist die Situation vergleichbar zu Deutschland. Insbesondere gilt hier: a) Die Bezeichnungen "Pilzberater", "Pilzsachverständiger", "Pilzkundiger" usw. usw. sind gesetzlich nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen. Das ist anders als bei anderen gesundheitsrelevanten Berufen (Heilpraktiker, Psychotherapeut usw.). Die Fortbilder vergeben nette Urkunden, bei denen hinter dem verliehenen "Titel" immer eine Klammer steht, die den Auslobenden nennt. b)Pilzberatung ist rechtlich nicht geregelt. D.h. Kommunen und Kreise dürfen sowas anbieten, müssen tun sie nicht. Auch in welcher Form sie das tun, ist ihre Sache. Das ist z.B. beim Giftnotruf oder beim Rettungsdienst völlig anders. Fazit: Es handelt sich nicht um eine launige Servicemeldung, sondern das ist ernst gemeint: Weder die Existenz der Pilzberatung noch ihre Durchführung unterliegen besonderen rechtlichen Regelungen. D.h.: wenn jemand nach der "Beratung" durch einen Stümper durch seine selbst gesammelten Pilze erkranken sollte, hätte er ein Problem. Den schweizerischen link kannte ich nicht, und ich muss zugeben, dieSchweiz bisher ignoriert zu haben (ich fürchte, dass sind sie gewohnt ...). Falls es in der Schweiz eine amtliche Pilzberatung gibt, müsste das in den Artikel rein. Der Fall ist übrigens so untypisch nicht, vgl. Energieberater, aber auch Abfallberater, Ernährungsberater ...--Meloe (Diskussion) 08:55, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten