Diskussion:Poena naturalis

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von PiCoSam in Abschnitt Überarbeitung des Artikels
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Überarbeitung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel komplett überarbeitet. Die Aussagen konnten m.E. so nicht stehen gelassen werden, ich habe sie aber sicherheitshalber nur ausgeblendet. Vielleicht können Sie mit Belegen wieder übernommen werden.

  • "vorsätzlich oder fahrlässig vollendete Tat" ergibt keinen Sinn. Jeder Straftatbestand setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Auch bei einer nur beendeten Tat ist eine poena naturalis denkbar, vermutlich auch beim Versuch.
  • Zu den Beispielen: Es liegt bei Krankheit, geringer Lebenserwartung des Täters etc. nach Jakobs schlicht Unglück aber keine poena naturalis vor.
  • Die fehlende Kodifizierung lässt sich für Deutschland zumindest so nicht bestätigen.

--PiCoSam 15:30, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten