Diskussion:Politische Klugheitslehre

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 109.45.2.231 in Abschnitt Auflösen bzw. Weiterleiten nach Staatsräson?
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Auflösen bzw. Weiterleiten nach Staatsräson?[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz:

"Die politischen Klugheitslehre, gefasst unter dem Leitbegriff der Staatsräson, beschreibt eine Eigengesetzlichkeit der Politik, die nicht durch einen Herrschaftsethos geprägt ist."

...enthält ein paar Begriffe, und Vokabeln die ich schwer zuordnen kann und wenn, bleibt irgendwie ein fahler Beigeschmack: was genau ist "Eigengesetzlichkeit"? "Leit-" kenn ich aus etwas anderen Zusammenhängen, wenn in Verbindung mit Politik erscheint mir das immer etwas dubios...: was soll "Leitbegriff" hier aussagen? Und dann die Formulierung: "gefasst unter dem ...[B]egriff": das hört sich wie eine komplex-verschachtelte Definition an, die eigentlich mehr Fragen aufwirft als beantwortet?

Der zweite Satz nimmt null Bezug zu "Politischer Klugheitslehre" (sondern nur zu Staatsräson). --109.45.2.231 18:31, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten