Diskussion:Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag

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Landespolizeibeauftragte[Quelltext bearbeiten]

Polizei ist zu 90% Landespolizei. Somit wäre relevant, welche Bundesländer einen Polizeibeauftragten haben.

Letztlich gibt's die Bundespolizei nur auf Flughäfen und im Bundestag. Mit denen kommt man seltenst in Berührung - also irrelevant. --2A02:3037:601:D2A5:4C0F:9B03:A8F2:DB95 19:58, 4. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Bundestagsvizepräsident - AfD scheitert[Quelltext bearbeiten]

Was hat der Link https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-11/afd-bundestag-vizepraesident-juergen-braun-gescheitert mit dem Thema des Polizeibeauftragten zu tun ? ? ? --Tilman Kluge (Diskussion) 16:47, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Der Aufgabenbeschreibung im Artikel fehlen voraussehbare Essentials[Quelltext bearbeiten]

Die völlig unnötige voreilige Veröffentlichung des Artikels bringt es mit sich, daß sich mangels Kenntnisse der aktuellen Bundestagsdiskussion der vss. Aufgabenbereich auf die Untersuchung "der strukturelle(n) Mängel und Fehlverhalten bei den Polizeibehörden des Bundes", also eine Aufpasser-Funktion, beschränkt. Vielmehr aber wird zu seinen klassischen Aufgaben (analog Wehrbeauftragte) gehören, dem Bundestag zu berichten, ihm Vorschläge zu unterbreiten sowie als vertraulicher (!) Ansprechpartner für die Polizisten bereitzustehen. --Tilman Kluge (Diskussion) 16:54, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten