Diskussion:Polizeiobermeister

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.3.196.207 in Abschnitt Bewährungsaufstieg?
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Bewährungsaufstieg?[Quelltext bearbeiten]

Bewährungsaufstieg - wäre mir neu, dass es so etwas im Beamtenrecht gibt. "Bewährungsaufstieg" ist ein Terminus aus dem Tarifrecht der Angestellten. (nicht signierter Beitrag von 83.243.48.3 (Diskussion | Beiträge) 08:35, 25. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Zu dem Absatz,.. die häufigste Verwendung, ist die als Sachbearbeiter im Polizeilichen Einzeldienst, sowie als Gruppenführer geschlossener Einheiten.

Man will ja nicht zu kleinkariert sein,.. allerdings wird hier wohl Rang der Streifenführer,... mit dem des Gruppenführer, auch jeweiliger Dienstgruppenleiter ( DgL.),.. oder Stellvertreter verwechselt,.. denn Diese sind mindestens Kommissar.. oder Oberkommissar.

Des weiteren muss man Feststellen,.. wenn auf das Wort Sachbearbeiter geklickt wird... und dann auf die Beschreibung, vielmehr auf den Einleitungssatz kommt,... das man doch, Diesen Recht Skurrilen Satz zu lesen bekommt.

Sachbearbeiter sind in Deutschland, Beamte des gehobenen Dienstes,... Sorry aber das wäre wohl für den jeweiligen Polizisten,.. ein "Traum".

Denn der Polizeibeamte "darf" schon von Beginn auf an, seine Fälle selber beschreiben/ bearbeiten,.. daher sollen Die Herrschaften,.. ja schon bei der Einstellung der Deutschen Sprache mächtig sein.--77.3.196.207 12:13, 1. Dez. 2019 (CET)Gruß BanjoBeantworten