Diskussion:Polizeirecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Polizeirecht[Quelltext bearbeiten]

Das Polizeirecht gibt es so nicht, was Ihr meint mit der Polizeidienstverordnung ( PDV ), entspricht der Vorgabe des Jeweiligen Bundeslandes oder auch der B- Pol. selber, welches die Vorstellungen des Jeweiligen Dienstvorgesetzten der Länder ist, was in Einhalt mit der Juristischen Vorgabe gebracht werden muss.

Das gleich gibt es auch bei Privaten Wachdiensten, wo die "Vorstellungen" des Kunden, mit den Gesetzlichen in Einklang gebracht werden sollen.

Hierzu gibt es keine Schulung, dieses liegt dann Ausgedruckt vor, wobei man sich bei einen Wachdienst bei den Kollegen oder später selber erkundigen muss. (nicht signierter Beitrag von 176.94.48.75 (Diskussion) )