Diskussion:Polizist

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kabelschmidt in Abschnitt Uniform weder notwendig noch hinreichend
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Uniform weder notwendig noch hinreichend[Quelltext bearbeiten]

"Umgangssprachlich steht der Begriff für alle uniformierten Kräfte einer Behörde, die im Rahmen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung handeln oder spezifische polizeiliche Aufgaben wahrnehmen." habe ich mal gelöscht. Auch umgangssprachlich bezeichnet wirklich niemand einen uniformierten Feuerwehrmann oder Sanitäter als Polizist. Die Einschränkung "Auch Kriminalbeamte, welche zivil Dienst versehen, werden als Polizisten gesehen." ist damit auch entbehrlich, die sind Polizisten und werden auch so gesehen, auch ohne Uniform. --Carl B aus W (Diskussion) 01:48, 24. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Deine Löschung war richtig. Aber so blöd ist das Thema auch wieder nicht. Historisch galt der Begriff weitreichender. In alten Gebäuden kann man noch Schilder finden, wie "Baupolizeilich gesperrt". Siehe auch Feuerpolizei. --Kabelschmidt (Diskussion) 09:18, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten

#ACAB[Quelltext bearbeiten]

Mann sollte auf den guten alten Begriff ACAB an dieser Stelle hinweisen. --31.6.21.3 18:29, 28. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Frau würde dir sagen: gibt es schon: A.C.A.B.. Grüße, --Bellini 16:37, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

immer noch schlecht[Quelltext bearbeiten]

Durch die Deutschlastigkeit hier werden (ebenfalls schlechte) Abschnitte wie Nationale_Polizei_der_Ukraine#Polizist nötig. Ist es denn so schwierig, den Beruf allgemeingültig zu erklären? Die Länderspzifika können dann jeweils ergänzt werden.--Kabelschmidt (Diskussion) 09:15, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten