Diskussion:Polizistenmord von Holzminden

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Verurteilung[Quelltext bearbeiten]

Aus der "besonderen Schwere der Schuld" folgt keine Sicherungsverwahrung, diese ist unabhängig von der Haftstrafe zu sehen, daher habe ich den Satz umformuliert.--adiole 18:33, 10. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]