Diskussion:Polnische Verfassunggebende Nationalversammlung (1919–1922)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von GregSpeare in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma ist aus meiner Sicht unglücklich und kann nur zu missverständnissen führen. Erstens weicht es von der polnischen Ursprungsbedeutung relativ stark ab, Sejm Ustawodawczy bedeutet wörtlich Gesetzesgebender Sejm/Reichstag, in diesem Namen kommt das Wort polnisch übrigens nicht vor. Zweitens besteht im polnischen Verfassungsrecht der Begriff Nationalversammlung, womit etwas anderes gemeint ist. Drittens, die drauffolgenden Legislaturperioden der Abgeordnetenkammer (Sejm) werden weder hier noch sonst wo als Nationalversammlung bezeichnet. Ich sehe keine Gründe, um den Sejm 1919-1922 als Nationalversammlung und ab 1922 als Sejm zu bezeichnen. Es mag sein, dass manche (vielleicht auch zeitgenössische) deutsche Quellen von Polnischer Verfassungsgebender Nationalversammlung sprechen, man findet aber genügend Belege für eine nicht sinnentstellende Bezeichnung Verfassungsgebender Sejm [1][2][3] oder sogar ziemlich wörtliche Übersetzung Legislativer Sejm [4]. Ich plädiere für Verfassungsgebender Sejm. GregSpeare (Diskussion) 18:04, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten