Diskussion:Popularklage Paritätisches Wahlrecht in Bayern

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Animusvimest in Abschnitt Wahlprüfungsbeschwerde
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Wahlprüfungsbeschwerde[Quelltext bearbeiten]

Durch die Wahlprüfungsbeschwerde wurde gerade nicht die Entscheidung des BayVerfGH, sondern ein Beschluss des Bundestages, mit dem er einen Einspruch gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag verworfen hat, angegriffen. Animusvimest (Diskussion) 08:46, 27. Mär. 2024 (CET)Beantworten