Diskussion:Postexpositionsprophylaxe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 93.223.67.231 in Abschnitt keine PEP bei HCV
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kleiner Unterschied[Quelltext bearbeiten]

im artikel über tollwut steht: FAST immer tritt zwei bis zehn Tage nach den ersten Symptomen der Tod ein. Mit Ausnahme des Kindes Jeanna Giese haben die wenigen Überlebenden schwerste Gehirnschäden davongetragen.

in diesem artikel steht: Unterbleibt die Prophylaxe und kommt es zum Ausbruch einer Tollwuterkrankung, so verläuft diese IMMER tödlich – jedoch ist das Zeitfenster bei der Tollwut relativ groß.

möchte nicht in fremden artikel rumpfuschen.wollt nur mal anmerken,dass ich das ein bisschen unstimmig finde. lg kathrin (nicht signierter Beitrag von 85.178.69.244 (Diskussion | Beiträge) 02:18, 2. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Nach dem 'Ausbruch' ist man innerhalb von Tagen tot. Bis dahin kanns aber dauern. Steht auch im Tollwut-Artikel. --Maxus96 12:02, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Das trifft den Kritikpunkt nicht. Das Problem ist dass in einem Artikel steht fast immer tötlich, hier aber immer tödlich und das ist ein Widerspruch.--93.223.67.231 08:36, 20. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

aktive Impfung[Quelltext bearbeiten]

Warum wird bei Tollwut und Tetanus die aktive Impfung zusätzlich angewandt, wenns doch nichts bringt? Schnelleres Ansprechen der Immunreaktion durch künstliches Erhöhen der Viruslast mit den ungefährlichen Impfviren? --Maxus96 16:00, 8. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

HIV[Quelltext bearbeiten]

Immerhin mit Belegbaustein steht hier eine bizarre Aussage, die sich aber mit den Infobroschüren aus Schulzeiten deckt: Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten einer PEP bei einer möglichen HIV-Infektion, sondern lassen die Allgemeinheit lieber eine jahrzehntelange Behandlung einer vermeidbaren Karnkheit bezahlen. Was soll das?--Antemister (Diskussion) 21:55, 14. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Werde mal nachforschen. Hier eine ergoogelte Angabe aus 2006: „Obwohl die Krankenkassen die Kosten im Falle einer so genannten privaten Exposition nicht übernehmen müssten, gelingt es bei gegebener Risikosituation und entsprechender ärztlicher Begründung praktisch regelmäßig, die (Teil-) Vergütung durch die Krankenkasse zu ermöglichen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ärzte müssen Patienten aber auf die problematische Situation und die Tatsache, dass die Krankenkasse ggf. die Kosten vom Patienten zurückfordern kann, hinweisen. (...)“ Quelle: INFO INTERNET- BERATUNG Nr. 30, August 2006Hildesheimer-AIDS-Hilfe e.V. - Postexpositionprophylaxe Gruß, --RainerSti (Diskussion) 13:19, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Klinikum Nürnberg, 2010: Kostenübernahme: „(...) Bei beruflicher PEP werden die Kos-ten für die Medikamente in der Regel durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Die außerberufliche PEP erfolgt meist zu Lasten der Krankenkassen. Diese sind nicht verpflichtet die Kosten zu über-nehmen. Grundsätzlich ist es möglich, dass Krankenkassen die Kosten bei den Patienten zurückfordern! Bitte die Patienten hierauf hinweisen und sich die erfolgte Aufklärung vom Patienten schriftlich bestätigen lassen!“ Gruß, --RainerSti (Diskussion) 13:26, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

RKI: „Konkret heißt das: Postexpositionsprophylaxen fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. Allerdings besteht im Einzelfall eine Leistungspflicht der GKV. Diese Regelung ist neu und klärt den bislang unsicheren Versicherungsstatus bei der HIV-PEP, aber auch bei anderen Postexpositionsprophylaxen. Die HIV-PEP ist demnach keine regulär durchzuführende Präventionsmaßnahme. Handelt es sich aber um eine Notfallsituation bzw. einen Einzelfall gilt für die HIV-PEP (und auch für andere Notfall-PEP, z.B. Hepatitis B) nach Satz 2 nun die Leistungspflicht der Krankenkassen.“ [1] Gruß, --RainerSti (Diskussion) 13:37, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Im Text heisst es "All diese Maßnahmen haben das Ziel, die Vermehrung der Erreger im Körper zu unterbinden und dadurch zu verhindern, dass nach einer möglichen Infektion die Erkrankung ausbricht." Dabei bleibt unklar, ob mit der Einnahme der drei Wirkstoffe Raltegravir (z.B. in Isentress) einerseits und Tenofovir und Emtricitabin (z.B. Truvada) anderersetis das Virus letztlich ganz aus dem Körper beseitigt wird. Alle drei Wirkstoffe hemmen laut Angaben den Replikationszyklus von HIV. Nirgends (auch in den anderen Artikeln zu HIV und zur Behandlung von HIV) steht etwas darüber, ob diese Wirkstoffe das (einzelne) HIV auch vernichten. Nirgends habe ich etwas gelesen, wie lange das einzelne HIV in vivo weiter existiert. Endet die Existenz eines einzelnen HIV (man spricht ja bei Viren wohl nicht von Leben???) im menschlichen Körper irgendwann? Wie lange existiert das einzelne HIV in vivo? (Ausserhalb des Körpers stirbt es ja rasch ab, wie man überall lesen kann, wie lange "lebt" es aber im Körper?) Ich spreche vom einzelnen HIV! Wenn durch die Wirkstoffe nur der Replikationszyklus von HIV gehemmt wird, dann bleiben im Körper doch soviele HI-Viren wie zu Beginn der Behandlung vorhanden waren. Bitte um Aufklärung und Ergänzung: 1. Sterben die Viren in vivo von selbst ab? 2. Wenn ja, in welchem Zeitraum? 3. Wenn nicht, wird ein Wirkstoff gegen die Existenz (das "Leben") von HIV eingesetzt bzw. wirkt er auch so? 4. Oder besorgt die eigene Immunabwehr während einer PeP das "Killen" der HIV, dieweil die Medikamente den Replikationszyklus von HIV hemmen? Es heisst ja im Artikel: "Keine PEP-Indikation wenn Indexperson wirksam behandelt (VL< 50 Kopien/ml)". Der Körper würde also mit einer VL< 50 Kopien/ml alleine fertig und würde diese total vernichten??? Oder was? --- Danke - ++--84.73.123.149 18:56, 8. Mai 2015 (CEST)--++Beantworten

Tollwut[Quelltext bearbeiten]

Hey,

Da ich mich vor (fast auf die Minute genau) 24 Stunden wohl mit Tollwut infiziert habe, die nachträgliche Impfung aber erst gegen drei Uhr morgens erfolgt ist, habe ich mich über Wikipedia informiert, wie viel "Zeit" zwischen Impfung und Biss wohl gut wären. Dabei stieß ich auf folgende, sich widersprechende Artikel:

Tollwut - Krankheitsverlauf beim Menschen
Nach der Infektion eines Menschen durch den Biss eines infizierten Tieres bleibt das Virus für etwa drei Tage in der Nähe der Eintrittspforte, vermehrt sich dort und gelangt dann über das Innere der Nervenfasern der peripheren Nerven bis in das Rückenmark und schließlich ins Gehirn. Vom Zentralnervensystem aus breitet sich das Virus entlang peripherer Nerven und Hirnnerven unter anderem auch zu Speicheldrüsen und Tränendrüsen aus und wird mit deren Sekreten ausgeschieden.[1] Ist das Virus durch den Biss direkt in die Blutbahn gelangt, erreicht es das Zentralnervensystem sehr viel schneller. Nur während der mehr oder minder langen Frühphase, also in den ersten Stunden, ist noch eine postexpositionelle Impfung sinnvoll. Sobald das Virus das Gehirn erreicht hat, ist eine Impfung nicht mehr wirksam.

Auf der Seite zur Postexpositionsprophylaxe bei Tollwut steht aber:
Die postexpositionelle Tollwutprophylaxe besteht aus einer aktiven Impfung und einer zusätzlichen Gabe eines Tollwutimmunglobulins. Die Indikation wird von speziell als Tollwutberatungsstellen benannten Stellen, meist größeren Krankenhäusern, gestellt, die dann auch die entsprechenden Präparate vorrätig haben. Die rechtzeitige Intervention kann einen Krankheitsausbruch zu 100 Prozent verhindern. Unterbleibt die Prophylaxe und kommt es zum Ausbruch einer Tollwuterkrankung, so verläuft diese praktisch immer tödlich[2] – jedoch ist das Zeitfenster bei der Tollwut relativ groß.

Andere Seiten im Internet, die sich mit dem Thema der nachträglichen Schutzimpfung nach Tollwutinfektion befassen, sprechen alle von "mehreren Stunden". Aber was sind "mehrere Stunden", zählen 12 Stunden auch noch als "wenige Stunden", sodass das - Zitat aus dem Wiki-Artikel - "Zeitfenster bei der Tollwut relativ groß" ist?

Übrigens: Der behandelnde Arzt sagte auf meine Nachfrage hin, eine Impfung sei innerhalb der ersten vier bis sieben Tage nach dem Biss noch hilfreich gegen die Tollwut.

Was stimmt jetzt? "Einige Stunden", "relativ großes Zeitfenster" oder "die ersten 4-7 Tage"? --ChrStein (Diskussion) 22:48, 13. Dez. 2014 (CET)Beantworten

keine PEP bei HCV[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle steht:
Es wird gegenwärtig keine sofortige Postexpositionsprophylaxe bei HCV empfohlen.
Das ist aber auch nach Aussage der angegebenen Quelle falsch. Es müsste richtig heißen, dass zur PEP keine immuntherapie empfohlen wird (die gibt es ja nicht). Die sonstigen Maßnahmen einer PEP werden selbstverständlich vorgesehen. --93.223.67.231 08:38, 20. Apr. 2016 (CEST)--93.223.67.231 08:38, 20. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

  1. Hof, H.; Dörries, R.: Medizinische Mikrobiologie. Thieme Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 978-3-13-125313-2, S. 221.
  2. Kayser, F. H. et al.: Taschenlehrbuch Medizinische Mikrobiologie. 11. Auflage. Thieme Verlag, 2005, ISBN 3-13-444811-4.