Diskussion:Pouvoir constituant

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1. seltsamer Link, 2. Kulturelles[Quelltext bearbeiten]

1. die Verlinkung, die wohl zu Alexys Werk führen sollte, führte nur zur BKL Alexy. Ich habe sie entfernt. Was der Autor eigentlich verlinken wollte, weiß ich nicht, es gibt ja den "Nichtpositivismus" zu Recht nicht als Artikel. Und der Rechtspositivismus ist ja bereits verlinkt. Man kann es auch übertreiben.

2. Vergleicht man die Artikel in den anderssprachigen Wikipedien, so kann man interessante Unterschiede feststellen. So hat die englischsprachige WP überhaupt keinen so benannten Artikel, obwohl es in Nordamerika ja wohl auch eine Konstituante gegeben hat. Der französischsprachige Artikel ist auffallend kurz (ausgerechnet!), was dort auch bemängelt wird (ebauche, entspricht stub). Der italienischsprachige Artikel nennt zahlreiche Verfssungshistoriker und Verfassungstheoretiker wie Böckenförde und Carl Schmitt, während der deutschprachige hier ohne alle Nachweise und Quellen auskommt. Die Herrn Autoren werden es schon richtig gemacht haben, AGF, Bequellung nicht nötig, Seniorenrabatt. Wobei ich nicht leugnen will, dass sich der Artikel flüssig liest und man ihm gern zugestehen möchte, das alles seine Richtigkeit hat. Wollte man alles genau prüfen, bräuchte man Zeit und Energie und wer hat die schon. --Peewit 21:20, 19. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

zu 1. Wieso entfernen? Es war ja offensichtlich, dass der Zielartikel Robert Alexy und dort der entsprechende Abschnitt gemeint war. Der Link dient zu Erläuterung des Begriffs, ist also durchaus gerechtfertigt. --Benatrevqre …?! 19:29, 28. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich habe jetzt sowohl Pouvoir constituant als auch Pouvoir constitué mehrfach durchgelesen und da steht genau das drin, wovon ich zutiefst überzeugt bin, und dann wird da als Beispiel ausgerechnet das GG gebracht und keiner läuft dagegen Sturm?

Wo und wann wurde denn durch wen die Verfassunggebende Versammlung berufen/gewählt/konstituiert und wann fand die Abstimmung durch das deutsche Volk statt, mit der diese angebliche Verfassung die Grenzen der Staatsgewalt festgelegt hat? Insbesondere steht im Artikel zum GG explizit drin, das es keine Volksabstimmung gab, sondern die Vertreter der (späteren) Pouvoir constitué, der Staatsgewalt, welche doch erst aus dem Beschluss der Verfassung geboren wird und ihre Legitimation erhält, diese beschlossen und sich damit praktisch selbst erschaffen und auch gleich ermächtigt haben, gleich Münchhausen sich am nicht vorhandenen Zopf aus dem Nichts herausgezogen.

Ebenso sind die 3 Staatsgewalten (theoretisch) zwar voneinander unabhängig, aber ihrem gemeinsamen "Schöpfer und Herr" untertan. (was in der bundesrepublikanischen Praxis so aussieht, das die Legislative über Judikative und Exekutive bestimmt und der Souverän den dreien nix zu melden hat.) --92.231.221.49 20:46, 14. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Deine persönliche Meinung tut hier nichts zur Sache, sprich deine irrigen Überlegungen kommen völlig unbelegt daher, ohne wissenschaftliche Grundlage. --Benatrevqre …?! 19:17, 16. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Bindungswirkung völkerrechtlicher Verträge[Quelltext bearbeiten]

Für den aktuell letzten Satz fehlt ein Beleg! Insofern betrachte ich es aktuell als Theoriefindung. --88.69.215.226 02:23, 4. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ein fehlender Literaturnachweis begründet noch lange nicht den Vorwurf von TF. Benatrevqre …?! 15:49, 4. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Aus völkerrechtlicher und völkergewohnheitsrechtlicher Sicht mag es trivial sein, dass ein revolutionärer Umsturz nicht den Staat als Völkerrechtssubjekt, sondern nur die handlungsbefugten Organe austauscht (Ipsen, Völkerrecht, 5. Aufl, § 12 Rn. 8) und somit auch die verfassungsgebende Gewalt an völkerrechtliche Verträge gebunden bleiben soll.
Wenn aber, wie im Artikel weiter oben entsprechend der reinen Lehre vom pouvoir constituant, dieser "die Spitze der juristischen Normenpyramide" sein soll und "ein Volk sich selbst und künftige Generationen keiner Verfassung unterwerfen" kann, dann stünde dieser letzte Absatz im logischen Widerspruch zum restlichen Artikel:
Der pouvoir constituant ist nicht einmal an seine eigenen früheren Rechtssetzungen gebunden. Erst recht ist er nicht an Akte des (abzulösenden) pouvoir constitué gebunden. Also könnte der pouvoir constitué ihn auch nicht durch den Beitritt zu völkerrechtlichen Verträgen zu bestimmten Verfassungsprinzipien verpflichten. Insofern verstehe ich, dass 88.69.215.226 da Bauchschmerzen mit hat. --88.66.142.99 11:33, 6. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Einen rechtsfreien Raum gibt es dabei dennoch nicht, und das Völkerrechtssubjekt wird dadurch nicht beseitigt. --Benatrevqre …?! 10:42, 9. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]