Diskussion:Prädikat Kabinett

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Richtigstellung: Das älteste in Deutschland existierende Dokument, welches die erste Nennung des Begriffes Kabinett (damals Cabinet) beinhaltet, ist von Schloss Vollrads aus dem Jahre 1716. Nach unseren Informationen gibt es auf Kloster Eberbach kein älteres Dokument. Demnach ist der Abschnitt Herkunft im Artikel nicht richtig. Die Richtigstellung folgt bald in Absprache mit Fachleuten. (nicht signierter Beitrag von Schlossvollrads (Diskussion | Beiträge) 12:00, 21. Sep. 2012 (CEST)) [Beantworten]


Zitat "In Deutschland hat sich aus dem Kabinett kein echter Weinstil mit Wiedererkennungswert entwickelt. Fast nur an Mosel, Saar und Ruwer findet man bei Qualitätswinzern Weine, die dieser Kategorie wirklich gerecht werden: leichte, meist restsüße Rieslinge mit sehr wenig Alkohol. In den anderen Weinbaugebieten ist der Kabinett so etwas wie eine Notlösung, die die Winzer gebrauchen, um darin alle nicht chaptalisierten Weine unterzubringen, die sie aus Marketinggründen nicht als Spätlese vermarkten wollen, so dass man heute viele Kabinettweine mit 12,5% Alkohol vorfindet."

scheint mir subjektive Meinung des Autors zu sein und sollte daher von Fachkundigen kritisch überprüft werden.


Zum gleichen Abschnitt oben:

Ich habe mich mit mehreren Winzern im Rheingau unterhalten, bei denen die einheitliche Aussage war, das QbA (also Qualitätswein) chaptalisiert wird und Kabinett die erste Qualitätsstufe ist, die nicht chaptalisiert ist. Im Deutschen Wingesetz, §20, Abschnitt 3, steht: "Das Prädikat Kabinett wird einem Wein zuerkannt, wenn eine Anreicherung nicht vorgenommen worden ist." ( http://www.gesetze-im-internet.de/weing_1994/__20.html ).

Ich halte den Artikel daher auch für nicht korrekt und er sollte überarbeitet werden.



Die Begriffe Federspiel und Smaragd sind Privatrechtliche Bezeichnungen einer Winzervereinigung und haben daher hier nichts verloren. Diese haben nichts mit dem Begriff Kabinett in Österreich zu tun. (nicht signierter Beitrag von Gobelsburg (Diskussion | Beiträge) 18:35, 19. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]


Die Begriffe 'Steinfeder', 'Federspiel' und 'Smaragd' sind private Marken der Markengemeinschaft Vinea Wachau Nobilis Districtus, einer Marketingvereinigung, der zwar viele, aber nicht alle Wachauer Winzer angehören. Das heißt es sind Begriffe, die keinen Rechtsstatus im österreichischen Weingesetz haben. [1] [2] Das Prädikat Kabinett gilt daher in der Wachau genauso wie im restlichen Österreich. Es ist daher inhaltlich falsch diese Begriffe im Zusammenhang mit dem Prädikatsbegriff Kabinett zu bringen.

Ich bin daher der Meinung, dass der Hinweis überarbeitet gehört, bzw entfernt wird.

--Gobelsburg 14:50, 20. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Fehler behoben[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt, den unqualifizierten Absatz mit Wertungen zu entfernen (Meinungsäußerungen und Verleumdungen gehören an den Stammtisch, nicht in den Versuch einer Enzyklopädie). Stattdessen habe ich den fehlenden Hinweis auf das Verbot der Chaptalisation eingefügt, was – wie schon ein Vorredner richtig bemerkt hat – ein Kriterium für die Prädikatsstufe ist. (nicht signierter Beitrag von 87.180.100.116 (Diskussion) 11:50, 20. Jul 2010 (CEST))