Diskussion:Prügelbock

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 109.41.0.138 in Abschnitt Prügelstrafe ist nicht verboten
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Prügelstrafe ist nicht verboten[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

die Anwendung der Prügelstrafe im Rahmen der Justiz stellt nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention keine Folter dar: „Der Ausdruck [Folter] umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

Aufgrund dessen ist die Anwendung der (in einigen Staaten vorgeschriebenen, so z.B. in Malaysia, Singapur, Saudi-Arabien) Prügelstrafe erlaubt.

Ich bitte darum, das entsprechende Unterkapitel über das (angebliche) Verbot der Prügelstrafe zu ändern. Leider kann ich es nicht, bin nicht angemeldet.

Mit freundlichen Grüßen,

--109.41.0.138 23:43, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten