Diskussion:Preisbindung

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Fan-vom-Wiki in Abschnitt Sinnvolle Funktionen der Preisbindung
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§14 GWB ist weggefallen[Quelltext bearbeiten]

Dieser Beitrag muss überarbeitet werden, da sich das GWB geändert hat. $14 ist weggefallen.

Das ist kein Problem, weil der Paragraf ja zum damaligen Zeitpunkt existiert hat und der momentane Stand in dem Zusammenhang nicht relevant ist. --84.150.180.99 10:39, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Die Formulierung "seit dem 1. Januar 1974 nach § 14 GWB nicht mehr zulässig", ohne darauf hinzuweisen, dass der §14 nicht mehr existiert, klingt aber danach, als ob das immer noch so wäre. Ist das Verbot der Preisbindung denn aufgehoben worden oder wird es inzwischen durch andere Paragraphen geregelt? Könnte man doch einfach der Aktualität wegen dazuschreiben (ich kanns nicht, weil ich die Antwort nicht kennen). -- 80.144.190.42 21:48, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Siehe hier: (1) Horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen werden wie in Art. 81 I EGV gleich behandelt, d.h., vertikale Wettbewerbsbeschränkungen werden in das allgemeine Verbot des § 1 GWB einbezogen. Die Ausnahme von dem vertikalen Preisbindungsverbot für Zeitungen und Zeitschriften (§ 30 GWB) wird allerdings beibehalten; die Preisbindung der zweiten Hand für Bücher ist durch das Buchpreisbindungsgesetz vom 1.10.2002 geregelt. Dementsprechend sind die §§ 14 bis 18 GWB alte Fassung aufgehoben worden.

Da ich kein Jurist bin bitte ich Euch diese Infos hier vernünftig einzubauen! Gruß Bahnemann 11:38, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Einführung der Preisbindung?[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen Informationen zum Zeitpunkt und zu den Ursachen der Einführung der Preisbindung in Deutschland. Wäre schön, wenn hier jemand etwas schreiben könnte.

Hallo, kann mir jemand sagen, ob Zigeretten einer Preisbindung unterliegen, die nur den minimalen Preis vorgibt oder auch den maximalen Preis? Dürfte jemand eine Schachtel anstatt für 3.70EUR auch für 5EUR anbieten? und wie verhält es sich mit den Steuern? Werden dann auf die 3.70EUR die Zigarettensteuer erhoben oder auch auf den aufgeschlagenen Preis? Dies sollte vielleicht noch in den Artikel rein. Falls jemand eine Antwort darauf weiss. Danke im voraus.

Für Zigaretten muss der Preis eindeutig festgelegt sein, sie dürfen weder teurer noch billiger angeboten werden. --Seewolf 07:44, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Preisbindung Zigaretten[Quelltext bearbeiten]

Gemäß § 24 TabStG darf vom Händler der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher, außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht unterschritten werden. Der Händler darf auch keinen Rabatt gewähren. YourEyesOnly schreibstdu 08:42, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Aber § 26 untersagt seit geraumer Zeit auch die teurere Abgabe (die früher bei äußerst bürokratischer Nachversteuerung möglich war).
PS: Nachdem ich den Editwar nicht fortsetzen will, bitt ich jemanden anders, den strittigen Klammerzusatz zu löschen bzw. durch eine sachlich korrekte und neutrale Aussage zu ersetzen). --84.150.180.99 10:38, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
PPS: Die aktuelle Version ist ok. --84.150.180.99 11:32, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
OK, ich habe es mal versucht. Über die wahren Gründe für steuerliche Maßnahmen zu spekulieren ist müßig, letzten Endes sind doch alle Steuergesetze Beschäftigungsmaßnahmen. --Seewolf 11:33, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Verkaufagentur[Quelltext bearbeiten]

Ein weiterer Aspekt wäre die Konstruktion der Verkaufsagentur, wie sie z.B. Telefunken benutzte. Da hier der Laden lediglich als Vermittler tätig sein sollte, wurde der Vertrag direkt mit dem Hersteller abgeschlossen und der Ladeninhaber konnte/durfte keinen Nachlass geben. Wenn da mal jemand die zugrunde liegende juristische Konstruktion erläutern könnte und ob und wie das von Verbraucherschützern angegriffen wurde. --Eingangskontrolle 16:30, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Apothekenpflichtige Arzneimittel[Quelltext bearbeiten]

Die Information, dass nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Medikamente nicht mehr der der Preisbindung unterliegen ist nicht ganz korrekt. Letztendlich entscheidet die Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Preisbindung. --Wikiolly 10:14, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Verbreitung der Preisbindung vor 1974[Quelltext bearbeiten]

...und die Folgen der Abschaffung für den Einzelhandel wären interresant. Auch ihre Verbreitung in anderen Ländern...Flussbus (Diskussion) 15:59, 10. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

vertikale und horizontale Preisbindung?[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich das richtig sehe, werden beide Begriffe im Artikel verwendet aber nicht erklärt. --Prud (Diskussion) 22:24, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Sinnvolle Funktionen der Preisbindung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sieht die Preisbindung zu sehr unter dem Gesichtspunkt der 'Freien Marktwirtschaft', die der Ideologie folgt, dass sich durch den freien Markt für alle Waren und Dienstleistungen ein wirtschaftlich und gesellschaftlich wünschenswerter Preis einpendeln wird. Dies ist aber nicht immer der Fall. Ich (Jg. 1939) weiß aus eigener Lebenserfahrung, dass die Preisbindung für Waren des notwendigen Lebensbedarfs in der Nachkriegszeit sinnvoll und notwendig war, um die Bevölkerung angesichts der Knappheit von Lebensmitteln, Kleidung etc. vor Wucher zu schützen. Dies sollte in dem Abschnitt 'Geschichte der Preisbindungen in Deutschland', Absatz 2, erwähnt werden. Zum anderen fehlen in dem Artikel ein bis zwei Sätze über die bis heute bestehende horizontale Preisbindung im Buchhandel --DocRoP (Diskussion) 20:43, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

richtig! --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 00:30, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten