Diskussion:Presse-Grosso

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 80.187.98.19 in Abschnitt Eklatante Vertriebslücken
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PresseTerminal[Quelltext bearbeiten]

Irrelevanter Abs. - hierher, finde das doch einigermassen wichtig: "2007 führen 15 Grossisten bei 50 Zeitschriftenhändlern einen digitalen Verkaufsassistenten namens PresseTerminal ein: Kunden recherchieren an ihm über einen Touchscreen ihre Wunschzeitschrift, sehen den Standort im Regal oder können bestellen." --Wolkensieb 17:44, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Bei 50 von 120.000 Händlern. Wenn das jetzt flächendeckend wäre, würde ich die Relevanz ja auch sehen - aber so... Brok 11:13, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Das kommt ja wohl auf den Zusammenhang an. Wenn die 50 Terminals die Endausbaustufe wären, müsste man dir Recht geben. Wenn es dagegen um ein Pilotprojekt einer innovativen Technik geht, ergibt sich die Relevanz aus diesem Aspekt; die absolute Zahl der in der ersten Stufe eingesetzten Terminals ist dann erstmal nebensächlich. vgl. [1], [2] --FordPrefect42 12:04, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Kann der Abschnitt jetzt entfernt werden? Oder hat schon mal einer von euch ein solches Terminal im Pressehandel gesehen? Ich halte das nach wie vor für irrelevant, wenn es sich nicht sogar um eine Werbung des Herstellers handelt. Brok 11:11, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Rechtliche Sonderstellung?[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Mir ist diese Passage aufgefallen:

Deutschland ist in 83 sogenannte „Grossogebiete“ aufgeteilt, in denen 75 Grossofirmen tätig sind. Die Grossisten besitzen ein Alleinauslieferungsrecht, also ein Monopol, lediglich in Berlin und Hamburg gibt es eine Konkurrenz zwischen Grossisten. Diese Ausnahme ist im Kartellrecht geregelt, erst 1993 bestätigte die Bundesregierung das spezielle Vertriebssystem nochmals.

Hilfreich wäre es, einen Hinweis (Link, Zitat) zu bekommen, an welcher Stelle im Kartellrecht das geregelt ist. Die Formulierung, dass die Bundesregierung dies 1993 nochmals bestätigte, ist nach meiner Einschätzung eher unüblich. Eine Bestätigung erwarte ich nach einer Überprüfung. Dafür sollten hierzulande Gerichte oder das Kartellamt zuständig sein. Hat es jemals eine solche Überprüfung (oder gerichtliche Bestätigung) dieser Ausnahme im Kartellrecht gegeben? Danke & Gruß --Sir James 11:53, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Kartellrecht[Quelltext bearbeiten]

1) Die hier als "horizontal" bezeichnete Preisbindung der Einzelhändler ist eine vertikale Preisbindung der "dritten" Hand. Diesen Begriff gibt es eigentlich nicht, gebräuchlich ist die Preisbindung der zweiten Hand; damit ist der Wiederverkaufspreis des Abnehmers gemeint. Im Englischen wird der Begriff "resale price maintenance" verwendet, der auch sprachliche eine Bindung auf der dritten Ebene erfasst. Es handelt sich so oder so um eine vertikale Bindung. Eine horizontale Preisbindung wäre hier eine Preisbindung der Verlage selbst untereinander.

2) Einige Abschnitte erwecken einen tendenziösen Eindruck (zB zur Gebietsaufteilung: "erst 2003", d.h. erst vor elf Jahren bestätigt). Die kritische Haltung des Bundeskartellamtes zur Ausgestaltung des Presse wird nicht berücksichtigt (vgl. FAZ-Interview mit dem Präsidenten des BKartA). (nicht signierter Beitrag von Stiesen (Diskussion | Beiträge) 08:15, 25. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten


Eigeninteresse der Politik in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Schön wäre, wenn es dieser Artikel erkennbar machen würde, dass die SPD und die Linkspartei großes Egeninteresse haben den Markt zu beschränken, oder auf ihn einzuwirken, damit ihre eigenen Erzeugnisse vertrieben werden. Dazu :https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft und :https://de.wikipedia.org/wiki/Neues_Deutschland Es sind Parteien, die schon lange im Bundestag sitzen und mit Sicherheit Lobbyisten in eigener Sache sind. Es stünde dem Artikel gut an hier Kritik zu zeigen.porto 27.mai.2015 (13:34, 27. Mai 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Da würde ich dir doch glatt raten, zuerst nochmal in Ruhe WP:NPOV und WP:WWNI zu lesen. Wikipedia ist kein Internet-Pranger und kein Diskussions-Blog. Wikipedia wird auch selbst keine Kritik üben, sondern allenfalls dort, wo es nachweisbar Kritik gibt, diese neutral, sachlich und in ordentlich belegter Form darstellen. Warum dies aber für die von dir angeführten Sachverhalte ausgerechnet beim Lemma "Presse-Grosso" geschehen sollte, leuchtet mir auf Anhieb nicht ein. Das Presse-Grosso ist nur ein Vertriebsweg für Presseerzeugnisse unter mehreren, daneben gibt es auch noch Abonnement, Direktvertrieb, Bahnhofsbuchhandel und Lesezirkel. Der behauptete Interessenskonflikt der beiden politischen Parteien bezieht sich doch offenbar nicht spezifisch auf den Vertriebsweg des Grosso. --FordPrefect42 (Diskussion) 20:45, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Bezeichnung nur für den Bundesverband Presse-Grosso? Trennen von Presse-Großhandel allgemein?[Quelltext bearbeiten]

Im Internet landet man beim Googlen beim Bundesverband Presse Grosso, der sich offenbar als Verband für Presse-Großhandel versteht.

Müsste man folglich nicht zwei Artikel einrichten:

1. Presse Grosso für den Verband mit Aufgaben, Mitgliedern, Organisationsform, Geschichte

2. Pressegroßhandel für das hier (deutswchlandspezifisch) beschriebene Vertriebssystem (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:E347:3E80:552D:95EB:160E:4910 (Diskussion | Beiträge) 01:02, 11. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Nebenbei würde mich auch mal interessieren, wer sich wann den Begriff "Presse Grosso" ausgedacht hat, bzw. seit wann der Begriff verwendet wird; das klingt ja wie irgendein italienisches Küchenwerkzeug... (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:E347:3E80:95BD:2330:ADAD:490 (Diskussion | Beiträge) 01:06, 11. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Ich weiß nicht, was du mit „Presse-Großhandel allgemein“ meinst. In Deutschland ist der Großhandel im Presse-Grosso organisiert, weitere Presse-Großhändler gibt es m.W. nicht (man korrigiere mich, falls ich etwas falsch verstanden haben sollte), abgesehen davon, dass der Bahnhofsbuchhandel analog organisiert ist. Insofern finde ich auch einen eigenen Artikel für den Bundesverband überflüssig: er ist einfach der Dachverband von genau der Handelsform, die in diesem Artikel beschrieben wird. Generell muss man aber natürlich sagen, dass hier das spezifisch deutsche Großhandelssystem beschrieben wird. Ein Vergleich, wie der Pressehandel in anderen Ländern aussieht, wäre eine wertvolle Ergänzung für den Artikel. – Zur Begriffsgeschichte: Der Bundesverband Presse-Grosso besteht seit 1950 [3]. Der Begriff ist aber sicher älter; „in grosso“ [4] ist einfach die italienische Variante des gebräuchlicheren frz. „en gros“ und seit dem 17. Jahrhundert belegt [5]. --FordPrefect42 (Diskussion) 12:32, 11. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Einleitung - versteht das irgendwer?[Quelltext bearbeiten]

"Ein Grossist ist im Verlagswesen der Unternehmer im Pressegroßhandel, der Handelsstufe zwischen dem Verlag und dem Einzelhändler."

Ein deutscher Satz ist das jedenfalls nicht. Vielleicht kann jemand übersetzen.-- 79.235.201.105 00:48, 6. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Eklatante Vertriebslücken[Quelltext bearbeiten]

Betr. " ...Kontrahierungszwang. Er hat folglich die Pflicht, nicht nur jede Verkaufsstelle zu beliefern, sondern auch jede auf dem Markt erhältliche Publikation anzubieten und in sein Programm aufzunehmen."

Bitte Belege, insb. Rechtsnormen/Rechtsprechung! Ansonsten ist das reine Eigenwerbung/Selbstüberhöhung irgendwelcher Branchenheinis. Meine Erfahrung aus der Sozialarbeit (Jugend/Senioren): Die Verkaufsstellen (etc.) verkaufen das, was in den Regalen steht; (nach)bestellen praktisch unmöglich. Durchgängiges Begründungsmuster: 'Können wir nicht beschaffen, weil es der Grosshändler nicht anbietet'. Dazu zählen sogar aktuelle Ausgaben diverser Jahrbücher (Bsp. Finanztest). Dass der Gesamtverband Pressegroßhandel e.V. keine Plattform wie bspw. das VLB (https://www.buchhandel.de) des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. resp. der MVB GmbH anbietet, um die Presseproduktion darzustellen und einfach bestellbar zu machen, spricht für sich. Im Artikel steht "... soll ... die Vielfalt, Jederzeit- und Überallerhältlichkeit von Presseerzeugnissen bestmöglich sichern." - nichts als Wunschdenken/Sonntagsreden! --80.187.98.19 21:16, 29. Mär. 2023 (CEST)Beantworten