Diskussion:Presserechtliche Verantwortlichkeit

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Carl B aus W in Abschnitt so schnell kommt man nicht in den Knast
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Verantwortliche Person[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal gehört, die verantwortliche Person müsse eine natürliche Person sein. Stimmt das? Wo steht das? --RolandIllig 12:30, 28. Jun 2006 (CEST)

Und genau da ist es nicht geregelt: Außer es heißt: Wenns da nicht steht, darfs jedeR sein. (nicht signierter Beitrag von 94.134.183.159 (Diskussion) 17:01, 4. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Kann sich ein Herausgeber einer Website auf das Presserecht beziehen? Er unterliegt doch vielmehr dem Telemediengesetz. Benutzer:tobhaeg 2007.03.12

Fehlende Leerzeichen[Quelltext bearbeiten]

Zitat: V. i. S. d. P., i. d. R. falsch: V.i.S.d.P.

Ich habe "i. d. R. falsch: V.i.S.d.P." gelöscht. Erstens ist es nicht erwiesen dass der Hinweis "in der Regel" ohne Leerzeichen geschrieben wird. Zweitens ist diese Information trivial. Maikel 22:46, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Der Artikel erklärt nicht das Entscheidende,[Quelltext bearbeiten]

nämlich ob, wenn das Flugblatt endet mit "V.i.S.d.P.: John Mustermann", eventuell erweiterte Rechte sich für für den Autor ergeben, mehr Fehlertoleranz erlaubt ist bei einer Aussage, oder einem Bericht, da gemäß Pressegesetz, meiner Erinnerung nach, der Autor mehr Freiheiten hat! Z. B. ist ein sinngemäßes Zitieren erlaubt, aber freilich grob vom Sinn abweichende Zitierung n i c h t ! Dieser Artikel ist so grottenschlecht, dass er überflüssig ist! Auf das Pressegesetz zu verweisen, ist doch glatter Blödsinn! Das Lexikon muß den Begriff (jeden), erläutern! 7.2.2017 Eco-Ing. (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:2435:EA00:891C:5760:AFDF:2FC0 (Diskussion | Beiträge) 03:36, 7. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Presserecht[Quelltext bearbeiten]

Dass Webseiten nicht dem Presserecht unterliegen würden, widerspricht der Darstellung im Presserecht. --Jeansverkäufer (Diskussion) 16:08, 5. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

nur in Bayern ??? Belege bitte[Quelltext bearbeiten]

Zitat: So muss zum Beispiel in Bayern auch auf Flyern und Plakaten, die zu einer Demonstration aufrufen oder auf einer Demonstration verteilt werden, ein V.i.S.d.P. vermerkt sein,[1] während dies in anderen Bundesländern nicht nötig ist.

--Über-Blick (Diskussion) 04:31, 8. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ich finde dafür auch einen Beleg notwendig. Nach einer kurzen Recherche sieht es für mich so aus, dass eher in allen Bundesländern eine Impressumspflicht für Flyer und Plakate besteht, meist in den Paragrafen 7 und 8 der Landespressegesetze geregelt (alle Landespressegesetze sind hier verlinkt aufgeführt: https://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=category&sectionid=4&id=14&Itemid=26). Ich bin allerdings kein Jurist, aber bis es für die oben genannte Aussage irgendeinen Beleg gibt, entferne ich die Aussage, dass es in anderen Bundesländern nicht nötig wäre. Aus meiner Sicht scheint das einfach falsch zu sein. --Sebástian San Diego (Diskussion) 08:29, 18. Mär. 2024 (CET)Beantworten

dieser Stub ist wenig ergiebig und befriedigend[Quelltext bearbeiten]

ein Ausbau um weitere Informationen und Quellen scheint dringend angebracht

https://www.juraforum.de/forum/t/v-i-s-d-p-rechte-und-pflichten.424403/

--Über-Blick (Diskussion) 10:41, 8. Feb. 2019 (CET)Beantworten

so schnell kommt man nicht in den Knast[Quelltext bearbeiten]

"Der presserechtlich Verantwortliche macht sich strafbar, wenn er das Druckwerk nicht von falschen oder rechtswidrigen Inhalten freihält." Das ist in dieser Verallgemeinerung Quatsch. Es ist lediglich so, dass man sich strafbar machen kann, wenn man Falschbehauptungen über andere Personen verbreitet. Die Verbreitung von allem anderen Unsinn - über Aliens, die Hohlwelttheorie, den Heiligen Gral oder einen Typen, der vor 2000 Jahren von den Toten auferstanden wäre - ist zwar Unsinn, aber zum Glück nicht strafbar.--Carl B aus W (Diskussion) 22:28, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten