Diskussion:Preußenkonkordat

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Güwy in Abschnitt staatsrechtliche Folgen
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Praktische Vertragsfolgen, u.a. Dotationen[Quelltext bearbeiten]

"Artikel 4

(1) Die Dotation der Diözesen und Diözesananstalten wird künftig jährlich zwei Millionen achthunderttausend Reichsmark betragen." Wie ist die heutige Dotationssituation? Kann jemand auch die sonstigen praktischen Folgen des Konkordats und des NRW-Vertrages aufzeigen, da sich diese aus den Urtexten nicht unmittelbar erschließen?--Güwy (Diskussion) 09:53, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten

staatsrechtliche Folgen[Quelltext bearbeiten]

Was im Artikel vollständig fehlt, ist der aus meiner Sicht wesentlichste Teil des Konkordats, nämlich, dass sich die jeweiligen katholischen Würdenträger zur geltenden Verfassung bekennen müssen, was zur Zeit des Konkordats nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden konnte. Deswegen u.a. auch heute noch der staatliche Treueid der Erzbischöfe von Köln gegenüber dem Land NRW. Sinn des Konkordats war es eben nicht nur, die Position der katholischen Kirche in den preußischen Gebieten zu stärken, oder ihr überhaupt Rechtssicherheit zu geben, und die Kirchenprovinzen neu zu organisieren, bzw. den Gegebenheiten nach dem 1. Weltkrieg anzupassen, sondern dem gegenseitigen Verhältnis eine neue Basis zu geben. Das galt auch für die Festschreibung der Trennung von Staat und Kirche, mit dem dadurch geringeren Einfluss der Kirche auf die Zivilgesellschaft (z.B. Eheschließungen)und die Absicherung des preußischen Staates gegen mögliche, wenn zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr sehr wahrscheinliche, "ultramontane" Bestrebungen innerhalb der katholischen Kirche. Es war also ein beidseitiges Geben und Nehmen. Welchen ihren Interessen möglicher Weise entgegenlaufenden Bestimmungen die Kirche im Konkordat zugestimmt hat und inwieweit sie sich damit den staatlichen Gegebenheiten unterordnete, lässt sich dem Artikel leider nicht entnehmen. (nicht signierter Beitrag von 89.71.244.112 (Diskussion) 15:50, 24. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Der aktuelle Treueeid, der bei allen Ministerpräsidenten zu leisten ist, beruht auf dem Artikel 16 des Reichskonkordats. Es wäre auch erwähnenswert, das der Treueeid zu den dt. Gesetzen und der Verfassung auch für die dort festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt, die kath. Kirche aber nichtsdesto weniger bei der Frau von gleichwertig, nicht gleichberechtigt spricht.--Güwy (Diskussion) 13:59, 25. Dez. 2014 (CET)Beantworten