Diskussion:Preußisches Gemeindeverfassungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Quellennachweise
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Originaltext[Quelltext bearbeiten]

Verehrter Verfasser: Wo ist der Originalgesetzestext einzusehen? Ich habe Probleme, irgendwo eine Ausgabe der "Preußischesn Gesetzessammlung" zu finden. Oder ließe sich der Originaltext ggf. hier anhängen? --84.61.78.176 01:38, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Quellennachweise[Quelltext bearbeiten]

Es fehlten bisher komplett die Quellen. Das meiste des vorher aufgeführten stammt nicht aus der Preußischen Gemeindeverfassung von 1933 (vgl. angegeben Quellen), sondern aus der Deutschen Gemeindeordnung von 1935. Die Angabe das die Bezeichnung Dorfschulze u./o. Gemeindeschulze gewesen wäre, ist ebenfalls nicht belegt (sie taucht auf bei Hildegard Ballerstedt, Zeitsprünge Wentorf bei Hamburg, ist aber dort ebenfalls nicht belegt bzw. steht da nur, dass es in Diskussion war, jedoch nicht im Gesetz). Die Bezeichnung war bis 1867 Bauernvogt, dann bis 1933 Gemeindevorsteher und danach eben laut Gesetz überall Bürgermeister. Wenn weitere Feststellungen getroffen werden, dann können die ja bequellt ergänzt werden + das Gesetz als Quelle wäre gut.--Mineralsaskia (Diskussion) 15:37, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Bezeichnungen „Dorfschulze“ und „Gemeindeschulze“ stehen so in § 4 Abs. 1 des (kurzlebigen) Gesetzes. Da sich beschämenderweise bisher keine deutsche Institution für berufen hält, die preußische Gesetzsammlung bis 1945 im Netz anzubieten, kann ich als Quelle nur auf das Angebot der krakauer Universität verweisen: [1] Siehe dort Jahrgang 1933, Stück 78, S. 427 ff. = [2] --Hvs50 (Diskussion) 11:18, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Die inzwischen bald 6 Jahre alte Bearbeitung bzw. Löschung der vorangegangenen Arbeit durch Mineralsaskia leidet offenbar erheblich dadurch, dass ihr/ihm eine Lektüre des Gesetzestextes nicht wichtig war. --Hvs50 (Diskussion) 11:35, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten