Diskussion:Privatautonomie

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Handelsvertreter-Entscheidung
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Grundgedanke[Quelltext bearbeiten]

"...setzt voraus, dass menschliche Handlungen auf Vernunft beruhen."

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Flume bringt den Grundgedanken der Privatautonomie auf den Punkt mit: "stat pro ratione voluntas", d.h. der Wille tritt an die Stelle der Vernunft! (AT, Bd. II, 4. Aufl. 1992, S.6)

--Dkaestle 11:55, 8. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Rhetorik[Quelltext bearbeiten]

„Die Römer, die schon früh den offenen Blick für die Wirklichkeiten des Lebens [] besaßen ,.“ „Nachdem aber die Germanen den triumphalen römischen Menschenstaat zerstört…“

Ziemliche Verklärung der Römer, Rechte besaßen nur wenige. Die Romanisierung brachte das Barbarische eher zu den Germanen, als umgekehrt! Und die Rhetorik gehört in einen Prosa-Roman, nicht in eine Enzyklopädie. Wiki Wortwahl und Floskeln--178.9.117.192 12:32, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Handelsvertreter-Entscheidung[Quelltext bearbeiten]

Mit "BVerfGE JZ 90, 692" dürfte BVerfG, JZ 1990, S. 691 gemeint sein, also BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1990, 1 BvR 26/84, BVerfGE 81, 242 - Handelsvertreter. Bin mir aber nicht sicher, ob man den Text, an dem die Entscheidung hier steht, vollständig aus der Entscheidung ableiten kann. --Pistazienfresser (Diskussion) 01:34, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten