Diskussion:Projektplanung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In diesem Artikel steht:

Vom Gesetzgeber wird inzwischen von jedem Unternehmen ein eingeführtes Risikomanagement gefordert. Mit einer vorausschauenden Risikoanalyse und der Ableitung von entsprechenden Vorsorgemaßnahmen soll eine rechtzeitige Risikovorbeugung bzw. -minderung erreicht werden.

Ist das europäisches Recht? In Deutschland gibt es diese Vorgabe, in Ö meines Wissens nicht?!


Ich bin zwar überhaupt kein Kenner des österreichischen Rechts, aber ein Blick in Google zeigt, dass es wohl auch in Österreich ein KoTraG gibt: http://www.mazars.com/at/services/financial_risk.htm

Außerdem sind die Anforderungen aus Basel II international (Die Frage ist nur welchen Rechtscharakter Basel II hat...) --Beschloss 16:07, 15. Jan 2006 (CET)


KonTraG betrifft nur 'börsennotierte Gesellschaften'. Das dürfte in Deutschland nur eine minimale Anzahl von Unternehmen betreffen, vielleicht nicht vom Kapitalwert her, wohl aber von der Anzahl. siehe http://www.iasifrs.de/inhalt/gesetzl_grundl/kontrag/kontrag_bundesgestzesblatt.pdf

Basel II betrifft erstmal die Banken und nur indirekt die Unternehmen. Wer kein Risikomanagement betreibt hat vielleicht Probleme mit der Kreditbeschafftung, aber Gesetzteskraft hat Basel II keine.

edo 10:10, 21. Aug 2006 (CEST)