Diskussion:Prorogation (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Lemma und Definition
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Lemma und Definition[Quelltext bearbeiten]

Ich wäre dafür, das hiesige Lemma in Gerichtsstandsvereinbarung (Deutschland) umzubenennen. Das sind zwar Synonyme, doch dürfte es für den Nicht-Juristen leichter sein, unter dem deutschen Stichwort zu suchen.

Zudem dürfte die derzeitige Definition falsch sein. "Prorogation" ist ein Lehnwort und Synonym für allgemein "Gerichtsstandsvereinbarung" - und nicht nur für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO. Ansonsten dürfte man auch nicht die Lemmata Prorogation (Österreich) etc. verwenden.

Diese Engführung in der Definition und auch in dem Text ist gefährlich, weil immer vor/neben der Regelung in § 38 ZPO zu prüfen ist, inwieweit nicht eine Gerichtsstandsvereinbarung nach dem Unionsrecht oder nach dem internationalen Zivilprozessrecht vorgeht.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 11:15, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten