Diskussion:Protokollarische Rangordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:821D:0:205:0:0:0:30 in Abschnitt Protokollarische Rangordnung
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Weil Art. 57 GG den Präsidenten des Bundesrates zum Vertreter des Bundespräsidenten bestimmt, gebührt staatsrechtlich dem Bundesratspräsidenten der zweite Platz. (...) Die Abweichung der protokollarischen Praxis ist politisch nicht zu erklären.

Ich weiss nicht, ob das so stehenbleiben sollte, folgt die protokollarische Einordnung doch der Reihenfolge der jeweiligen Verfassungsorgane in ihrer demokratischen Legitimation. Das Protokoll dient doch der Ehrerbietung gegenüber dem jeweiligen Souverän - im Fall der demokratischen Bundesrepublik Deutschland das deutsche Volk - und seinen Vertretern, und nicht gegenüber der Reihenfolge der Machtfülle oder der gegenseitigen Vertretung.

Zwar ist der Bundesratspräsident der Vertreter des Bundespräsidenten in dessem Verhinderungsfalle, hat aber eine deutlich indirektere demokratische Legitimation. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundesrat, der seinerseits die Regierungen der Länder vertritt, die ihrerseits durch die Bevölkerungen der Bundesländer legitimiert werden. Der Bundesratspräsident ist zwar der höchste Repräsentant der Länder, aus denen sich der Bund formt, doch nicht des Bundes an sich, denn dieser hat ja auch eigene Organe, die (weil Deutschland eine Bundesrepublik und kein Staatenbund ist) auf demokratischem Wege direkt legitimiert sind, und nicht erst über den Umweg der Ländervertretungen.

Folgerichtig ist der direkt vom Volk gewählte Bundestag als Volksvertretung direkt nach dem Staatsoberhaupt anzusetzen, und als Vertreter des Bundestags tritt der Bundestagspräsident auf. Als nächstes dann die Regierung, die ihre Legitimation durch den Bundestag hat, vertreten durch den Bundeskanzler. Dann erst der Bundesrat, der seine Legitmation von den Länderparlamenten bzw. Länderregierngen bezieht, und dann das Bundesverfassungsgreicht, dass eine Legitmation aus dem Bundestag und dem Bundesrat zieht. Wäre der Bundespräsident verhindert und würde durch den Bundesratspräsidenten vertreten, nur dann stünde dieser als stellvertretendes Staatsoberhaupt protokollarisch über dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler. --MMG 15:00, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Protokollarische Rangordnung[Quelltext bearbeiten]

Laut www.bundesrat.de gibt es keine festgelegte protokollarische Rangordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Das sollte geändert werden, genauso auch im Artikel über den Bundestagspräsidenten. --Setarkos 23:25, 26. Feb. 2009 (CEST)Beantworten

Hier erledigt, danke. Sandstein 20:20, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Es wäre auch schön, wenn die lange Vorgeschichte der protokollarischen Rangordnung berücksichtigt werden könnte, die die Diplomatie der Frühen Neuzeit entscheidend prägte (nicht signierter Beitrag von Liboria (Diskussion | Beiträge) 11:48, 25. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Die inoffizielle deutsche Nummerierung passt nicht. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten. Damit ist das die Nummer 2 und kommt nicht nach dem Bundeskanzler. --195.88.117.25 14:27, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Doch die passt, ist auch belegt. Ein Vertreter im Amt muss nicht unmittelbar in der Rangfolge nach Protokoll nachfolgen. Der Vizekanzler steht auch nicht direkt nach dem Bundeskanzler, und ein Staatssekretär nicht direkt nach seinem Minister. Protokollarische Rangfolge bitte nicht mit Vertretungsordnung verwechseln. --MMG (Diskussion) 08:58, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten


Es ist dennoch wichtig, dass es einen Unterschied zwischen "in- und ausländischen" Veranstaltungen gibt, denn dann tauschen Bundestagspräsident und Bundeskanzler die Position. die Position des Bundestagspräsidenten beruht auf einem Verzicht des Bundeskanzlers auf seinem Platz für das Inland. (nicht signierter Beitrag von 2A02:821D:0:205:0:0:0:30 (Diskussion) 15:37, 13. Feb. 2023 (CET))Beantworten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand etwas Genaueres zur Situation in Österreich sagen? Moritz M. 19:25, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Tja, Staatoberhaupt ist der Bundespräsident, aber mehr kann ich auch nicht dazu sagen. -- Unjön 04:37, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Danke für diesen wertvollen Beitrag. Wenigstens ab und zu zu wissen, wovon man keine Ahnung hat, ist ja schon mal ein Anfang.--84.158.107.169 20:06, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Der 2. Satz klingt aber umgangssprachlich. Das änder ich mal.--87.177.180.174 01:44, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Rangordnung Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der "politischen Praxis" zufolge würde der Kanzler ja wohl eindeutig über dem Bundestagspräsidenten stehen. Lässt sich etwas konkreter sagen, woher diese halboffizielle Rangordnung kommt? --Oudeís (Diskussion) 20:53, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Protokollarische Rangordnung im Vatikan[Quelltext bearbeiten]

Wie ist da die führende Position geregelt? Gelten da die katholischen Würdenträger mehr? (nicht signierter Beitrag von 2003:E9:7706:9600:3CD9:8DE3:E02D:9C26 (Diskussion) 07:44, 17. Jul. 2022 (CEST))Beantworten