Diskussion:Provinz Sachsen

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Von einem "preußischen Herzogtum Sachsen" habe ich noch nie etwas gehört. Sollte möglicherweise das Herzogtum Magdeburg (vorher: Erzbistum Magdeburg) gemeint sein?

Hinweis: Der Wiener Kongress schuf 1815 ein Herzogtum Sachsen aus den Landesteilen, die der sächsische König an Preußen abtreten mußte. Dieses Herzogtum bildete gemeinsam mit dem Herzogtum Magdeburg und anderen Landschaften die preußische Provinz Sachsen. Zum Herzogtum Sachsen gehörten:

  • Teile des Kur- oder Wittenberger Kreises
  • des Leipziger und Meissner Kreises
  • fast der gesamte Thüringische Kreis
  • das Stift Naumburg
  • das Stift Merseburg
  • das Stift Zeitz
  • Teile Mansfeldes, Stolbergs und Hennebergs

Quelle: Brockhaus, Conversationslexikon, zwölfter Band, elfte Ausgabe 1867, Seite 882, Artikel: Sachsen, die preuss. Provinz. --OLECTOR 19:58, 15. Apr 2005 (CEST)

Das stellt sich im Artikel aber anders dar. Dort wird das Herzogtum Magdeburg, wie es seit 1680 existiert hatte, mit einem Herzogtum Sachsen gleichgesetzt. Ich habe daher den Text etwas abgeändert. --AlexF 12:18, 21. Jul 2005 (CEST)

Mich machte auch sehr stutzig, dass es ab 1680 ein preußisches Herzogtum Sachsen gegeben haben soll. Und ich bin, bevor ich die Diskussion gelesen habe, zum gleichen Entschluss gekommen, dass es sich um das Herzogtum Magdeburg handeln muss. Ab 1680 gehörte Stadt und Erzstift Magdeburg zu Preußen. Zuvor wurde es durch den Wettiner August von Sachsen-Weißenfels verwaltet, der bis 1680 Erzbischof von Magdeburg gewesen sein müsste.


In der von mir angegebenen Quelle siehe oben steht: "...aus den durch den Wiener Tractat von 1815 unter dem Titel Herzogthum Sachsen vom Könige von Sachsen abgetretenen Erblandestheilen ...", hier folgt eine Auflistung der Gebiete, dann folgt weiter "... und aus den anderen bereits preußischen Ländern, dem Herzogthum Magdeburg, der Altmark, ..." und die Auflistung wird fortgesetzt. In späteren Quellen wird anders formuliert, man schreibt von den ehemals kursächsischen Gebieten oder den vom Königreich Sachsen abgetrennten Gebieten. Wie in der Quelle angegeben wird in den Verträgen des Wiener Kongresse durchaus "Herzogtum Sachsen" gestanden haben. So wie irgendwo in französischen Quellen der napoleonischen Zeit "Großherzogtum Warschau" gestanden haben wird, was auch hier in der Wikipedia zu einer langandauernden Diskussion um Groß oder nicht Groß Herzogtum führte. Selbst polnische Historiker verwenden diese Bezeichnung immer noch ...

--OLECTOR 21:12, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Landkreis Sangerhausen[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute, dass es in der damaligen Provinz Sachsen (Reg.-Bez. Merseburg) keinen Landkreis Sangerhausen gab. Zumindest ist aber hier die Verlinkung sehr zweifelhaft, da zur Geschichte des LK Sangerhausen vor 1952 im Artikel nichts steht. Da ich mir aber nicht sicher bin, nehme ich ihn nicht raus. Weiß jemand mehr darüber?--Wilske 20:57, 16. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Klar gab es ab 1939 den Landkreis Sangerhausen, der zuvor allerdings nur Kreis Sangerhausen hieß und 1816 gebildet wurde. --Hejkal 21:46, 16. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Dann fehlt ja ne ganze Menge an Geschichte im Artikel LK Sangerhausen!--Wilske 21:49, 16. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist korrekt. --Hejkal 22:00, 16. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Kann bitte jemand die Spaghettisätze in besser lesbares Deutsch übertragen? --Striegistaler (Diskussion) 10:20, 6. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Politik[Quelltext bearbeiten]

Enddatum für das Wirken des Landeshauptmanns Rudolf Oeser auf Basis von amtlichen Notgeldscheinen ergänzt, bis November 1923 Unterschrift auf Papiermarkscheinen der Provinz Sachsen. Mit Datum 3.1.1924 sind Goldmarkscheine i.V. von Hübener unterzeichnet. --2003:D3:D748:1565:88DE:F193:2C5F:646D 12:14, 10. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Was auf Geldscheinen steht ist kein Beleg, der Mann wurde 1922 Reichsinnenminister, dass er gleichzeitig noch Landeshauptmann blieb, ist absurd, siehe auch dieser Beleg.--Definitiv (Diskussion) 14:22, 10. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Warum sollte ein amtliches Dokument keinen Beleg darstellen? Siehe Beleg im museum-digital:sachsen-anhalt
Parallel dazu wurden die reichsweit gültigen Notgeldscheine des Reichsverkehrsministeriums mit Ausgabedaten ab dem 20.08.1923 bis zum 10.12.1923 ebenfalls von Oeser unterzeichnet, was sich mit den biographischen Angaben deckt, siehe Deutsche Biographie.
Fraglich bleibt, wer nach der Ernennung Oesers zum Reichsinnenminister nach dem 22.11.1922 die Amtsgeschäfte der Provinz Sachsen geführt hat. Wäre ein kommissarisches Verhältnis plausibel? --2003:D3:D748:1565:88DE:F193:2C5F:646D 16:01, 10. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das war in Preußen ganz einfach: Der Stellvertreter übernahm die Amtsgeschäfte. In diesem Fall Erhard Hübener, der, siehe diese Quelle, 1922 zunächst "amtierender" und 1924 endgültiger Landeshauptmann wurde. Steht genau so auch im Artikel Erhard Hübener --Definitiv (Diskussion) 21:11, 10. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]