Diskussion:Publizitätspflicht

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Michael Metschkoll in Abschnitt Grundsätzliches
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Grundsätzliches[Quelltext bearbeiten]

Ich halte den Einleitungssatz für absolut richtig. Aber leider wird im Anschluss im Wesentlichen auf die Publizität von Abschlüssen eingegangen. Es gibt aber eine Vielzahl von Publizitätspflichten. Das müsste m. E. grundlegend überarbeitet werden.--Michael Metschkoll (Diskussion) 18:42, 21. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Letztlich müsste wohl auch die Pflicht zur Veröffentlichung von Infos in Vereins-, Handelsregsitern etc. unter das Lemma fallen...--Philipp1977 (Diskussion) 18:57, 21. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Sehe ich auch so. --Michael Metschkoll (Diskussion) 21:16, 21. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Anforderungen HGB - XML / XBRL Format[Quelltext bearbeiten]

Habe soeben folgende Ergänzung rückgängig gemacht, da ich sie nicht schlüssig fand, kann mich aber durchaus irren, weshalb ich auf dieser Seite gerne in die Diskussion dazu einsteigern würde:

Neben dem auf XBRL aufbauenden XML-Format steht seit September 2007 auch ein sog. layoutorientiertes XML-Format zur Verfügung, da mit dem XBRL-Format nicht alle Anforderungen des HGB´s erfüllt werden können.

Meine Verständnisschwierigkeiten dazu: Da ja das HGB keine Anforderungen an das Layout sondern lediglich an Inhalte und Gliederung stellt, diese wiederum nach meinen bisherigen Erfahren alle durchaus in eine unter Verwendung der XBRL-Taxonomien erstellten XML-Datei erfüllt werden können, wäre ich um Erläuterung, vielleicht anhand eines Beispiels dankbar, wo das Problem liegen sollen. EvK 11:29, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Günstig?[Quelltext bearbeiten]

50,00 EUR pro Abschlusseinreichung bzw. Geschäftsjahr zuzüglich 5,00 EUR für das Unternehmensregister ist nicht günstig. Günstig ist es für den Bundesanzeiger Verlag, neuerdings über solch sichere Zusatzeinnahmen zu verfügen --Bioloid 22:05, 26. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Bisher kostete die Einreichung beim Handelsregister auch schon € 30, dazu kamen die Kosten für Druck, Bindung und Versand.

Der eigentliche Zusatzaufwand besteht jetzt darin, die Bestandteile des Abschlusses den einzelnen Punkten der XBRL-Taxonomie richtig zuzuordnen. Bei Bilanz und GuV hat man vielleicht noch Glück, wenn man ein Buchhaltungsprogramm hat, das einem diesen Aufwand abnimmt. Spätestens beim Anhang muss man die eigenen Hirnzellen bemühen, oder aber eben den Steuerberater dafür bezahlen. Das ist für das betroffene Unternehmen sicher lästig, stärkt aber endlich mal die Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit des Anhangs, dessen Aussagekraft in der Vergangenheit gerade bei den nichtprüfungspflichtigen Unternehmen aufgrund der nach Lust und Laune gestalteten Freiprosalyrik häufig gegen Null tendierte. Von daher ist die neue Gesetzeslage sicherlich positiv zu bewerten.

Kritisch dagegen ist die dem Bundesanzeiger eingeräumte Monopolstellung zu werten, wobei die 50 EUR Pauschaleinreichungsgebühren für Kleinunternehmen noch günstig sind. Bei den verlangten Preisen pro Zeichen bei der Einreichung größerer Dokumente kommt einem die Differenz zwischen verlangtem Preis und Aufwand dagegen vollkommen unverhältnismäßig vor. Schließlich liefern die Unternehmen publikationsfertig an, so dass automatisch veröffentlicht werden kann. Dass ist nicht viel anders als in Wikipedia Texte und Bilder hochzuladen. Klar, der Bundesanzeiger hatte jetzt erst mal die Investitionskosten für die Softwareentwicklung zu tragen, die die neuen Formen der Einreichung und deren Abrechnung möglich machen. Aufgrund der automatisierten Verarbeitung hätte man jedoch erwarten können, dass es dabei eigentlich eher billiger werden würde, als bei der bisherigen händischen Sachbearbeitung in der Registerstelle des Amtsgerichts. Im Prinzip hat sich der Staat hier einmal mehr aus originären Aufgaben zurückgezogen, für die Allgemeinheit wird es teurer und beim Besitzer des Bundesanzeigers (Verlagsgruppe M. DuMont Schauberg) wird mittelfristig die Monopolrendite anfallen. Ob vor Gericht oder im Bundestag - über diese Frage wird sicherlich noch einmal gerungen werden. EvK 10:19, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Veralteter Link/§40 BörsG[Quelltext bearbeiten]

§40 BörsG sollte wg. einem 404-Fehler auf die neue Fassung des Gesetzes verweisen, z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__40.html Leider bin ich zu blöd, dass zu ändern.. Wer übernimmt?

der link funktioniert - nur, was hat §40 mit Publizitätspflicht zu tun? kann ein Jurist hier mal reinschauen? Txs--Stauffen (Diskussion) 14:44, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

MicroBilG wurde 2012 beschlossen?![Quelltext bearbeiten]

Wir müssten hier die Publikationserleichterungen (nur noch Hinterlegungspflicht) für Kleinstkapitalgesellschaften in Deutschland beschrieben. Wenn keine/r übernimmt, versuche ich es im August 2013 nach dem Urlaub. --Bioloid (Diskussion) 19:52, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe es mal eben unternommen. Als Kleinstbilanzierender (jedoch nicht Wikipedia-Beitrag-Erprobter) war mir das ein Anliegen. Ich bitte, die 4 Änderungen statt nur 1 zu entschuldigen. (nicht signierter Beitrag von 178.142.112.225 (Diskussion) 12:01, 22. Dez. 2013 (CET))Beantworten

XML-Service-Tool ist weggefallen[Quelltext bearbeiten]

Auf der Site http://www.xml-service-tool.de/ wird das Tool noch blumig beschrieben und dessen stetige Weiterentwicklung hervorgehoben. Wenn man die Seite durchgelesen hat, findet sich ganz unten der Hinweis: "Das „XML-Service-Tool“ wird seit Anfang des Jahres nicht mehr vom Bundesanzeiger Verlag angeboten ..." Das Tool selbst war schon absolut benutzerunfreundlich - Probleme mit den Eingangsdaten beim Erstellen der XML-Datei wurden nicht näher erläutert, es gab nur einen allgemeinen Fehlerhinweis. Die Fehlersuche gestaltete sich dadurch unnötig sehr aufwändig. Der sang- und klanglose Wegfall rundet das Bild der "Servicewüste eBanz" ab. Die gesamte Steuerberater- bzw. Wirtschaftsprüferproblematik scheint niemanden zu interessieren: Aus Haftungsgründen tun die sich natürlich schwer damit, die für die Mandanten erstellten Dateien selbst hochzuladen, sondern bieten als Service die Erstellung der XML-Dateien an. Dafür werden sie von den Softwarehersteller schon gepflegt zur Kasse gebeten (muss letztlich den Mandanten weiterberechnet werden). Wenn jetzt durch Wegfall des XML-Servce-Tools die Daten direkt eingegeben werden müssen, kann der WP dies seinen Mandanten aus vorgenannten Gründen nicht mehr als Service anbieten. Danke, eBanz, mal wieder nicht zu Ende gedacht! (nicht signierter Beitrag von 82.100.247.36 (Diskussion) 17:34, 25. Mär. 2014 (CET))Beantworten