Diskussion:Pyrotechnik

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Letzter Kommentar: vor 25 Tagen von BusyBeaver-de in Abschnitt Allgemeine rechtliche Regelungen
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Pyrotechnik-Seite im Allgemeinen[Quelltext bearbeiten]

Kleiner Hinweis meinerseits (zur Diskussion): Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Pyrotechnik gefährlich ist. Ich empfinde es momentan vor allem in Bildern einwenig überstrapaziert. Vielleicht könnte man es etwas reduzieren und mehr auf die Effekte und Funktionsweisen, etc. eingehen. - Nur ein kleiner Gedanke am Rande - --Flowaro 12:01, 4. Aug 2006 (CEST)

die effekte werden bei den verlinkten einzeleffekten hinreichend erklärt, die funktionsweisen allgemein auch in Pyrotechnischer Satz, empfohlen wird ein blick in die Kategorie:Pyrotechnik, mit dem strapazieren hast Du recht, ich fands aber hübsch eindringlich --W!B: 01:09, 5. Aug 2006 (CEST)

"Pyrotechnischer Gegenstand", "Pyrotechnisches Erzeugnis", "Rechtliches" hier eingebaut, für alle drei war die überschriftenstruktur schon angelegt, und dass Rechtliches beim Gegenstand und nicht bei Pyrotechnik selbst steht, geht an den ansprüchen der vielen rechtsbelehrungen zu den einzelnen gegenständen vorbei. siehe auch Diskussion:Pyrotechnisches Erzeugnis, Diskussion:Pyrotechnischer Gegenstand --W!B: 01:10, 31. Jul 2006 (CEST)

Bühnenfeuerwerk[Quelltext bearbeiten]

Bühnenfeuerwerk

In Österreich sind Bühnenfeuerwerke mit T2 Artikeln generell untersagt. Siehe Info Ministeriumserlass [1] [2]

hallo 85.125.42.241 , irgendwie wirkt das wie eine fehlinterpretation des angegebenen Erlasses, da ist ausdrücklich von Klasse II-Artikeln die rede, nicht solchen der (deutschen) T2-Klasse, und ausdrücklich, dass sie nicht untersagt sind, sondern einen Klasse IV-Bescheid voraussetzen: meines wissens erfordert die bühnenfeuerwerkerei in Österreich eine gesonderte ausbildung. --W!B: 02:09, 27. Sep 2006 (CEST)

kommentar zu bearbeitung von Benutzer:Ulsimitsuki[Quelltext bearbeiten]

hallo, das war mir zuviel des guten: der artikel ist der zentralverteiler ins thema, hier die links auf die sachartikel zu entfernen, ist unfug..

  • die rotlinks sind absicht, die einarbeitung folgt..
  • die aufzählung ohne liste ist absicht, sie dient dazu, den artikel kompakt zu halten, für auflistungen gibts die Kategorie:Pyrotechnik
  • Pyrotechniker ist übrigens - meines wissens - kein rechtlicher begriff

gruß --W!B: 17:04, 28. Sep 2006 (CEST)

Okay, bei der Löschung der "Rotlinks" hätte ich vielleicht etwas weniger rabiat vorgehen sollen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Artikel - auch wenn er als "Zentralverteiler" fungiert - zu sehr mit Wikilinks von geringer Bedeutung überfrachtet ist. Ich persönlich präferiere eine wesentlich sparsamere Verlinkung und kann gut auf eine Verschlagwortung von trivialsten Begriffen verzichten, die am Kernthema des Artikels meilenweit verbeigehen. Beispiele hierfür gibt es im vorliegenden Lemma zuhauf. Beispielsweise halte ich die Verlinkung der nachfolgenden Begriffe für extrem überflüssig: Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Verwenden, Verbringen, Transport, Überlassen, Wiedergewinnen, Vernichten. Nicht zu unrecht sind die meisten davon ohnehin Rotlinks mit geringer Aussicht auf "Lemmasierung" ;-) --Ulsimitsuki 19:16, 28. Sep 2006 (CEST)
naja, da bin ich auch nicht ganz sicher, wie im unsichtbaren kommentar ersichtlich, hab ich eine anfrage im portal recht gestellt, immerhin ist Verwendung als rechtlicher begriff schon da. auch die anderen begriffe haben sicherlich ganz exakte definitionen. und hier ist ausdrücklich von einem rechtsthma die rede: wenn die Verbringung pyrotechnischer gegenstände einschlägigen rechtlichen besimmungen unterliegen, will ich auch nachschauen können, was "verbringung" dann exakt ist. weisst Du es? wenn nein, wüsstest Du, wo ich es nachschauen kann? - angebot: wenn das Portal die installation der artikel ablehnt (vielleicht gibts eh' schon was, und es fehlt nur ein redir), tun wir die links raus, "sparsame verlinkung" ist relativ, und "geringe Bedeutung" äusserst subjektiv: ich verlinke in einem artikel genau die begriffe, die ich in dem zusammenhang genauer wissen will (zugegeben, mein interesse ist immer etwas breit angelegt), und in einem so dichten artikel wie hier werdens halt mehr, als wenn ein schreibwettbewerb-autor am vorhandenen bestand an WP-artikel vorbei vor sich hin schwurbelt und doppeleinträge en masse fabriziert. auch das zu verhindern ist ein sinn der verlinkung: zu sehen, dass wir dazu schon etwas haben, und zwar meist etwas höchst kompetentes und trotz fehlender auszeichnung überaus lesenswertes - in diesem sinne ist verlinkung für mich ein zeichen der hochachtung gegenüber meinen mitautoren, und drum setz ich auch relativ viele.. ;-) ausserdem ist wie bei einem guten buch, man möcht auch beim zweiten oder dritten mal lesen noch überaschungen parat haben und neue zusammenhänge erkennen.. --W!B: 20:10, 28. Sep 2006 (CEST)

Abbrand in Kroatien?[Quelltext bearbeiten]

Wann ist dieser erlaubt? -- CROWTF¿ 15:30, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

oh sorry, da ist wohl im kroatischen explosivmittelrecht nachzuschauen - dazu sollte man in erster linie kroatisch lesen können, ich würde also mal in Portal:Kroatien anfragen.. --W!B: 20:00, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Pyrotechnik im Stadion[Quelltext bearbeiten]

Wir sollten erwähnen, dass die Fans in Deutschland für den Einsatz von Pyrotechnik im Stadion sind!!--Timo Hannover (Diskussion) 15:13, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das kommt bei der Umstrukturierung auch mit rein (beide Sichtweisen), aber eigentlich haben Pyrotechnik und Fußball nichts miteinander zu tun. Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 18:37, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Wann wird es endlich im Artikel aufgenommen??--2A02:908:E240:4680:A1A0:D6D1:68C1:E650 17:26, 6. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Schließe mich der Frage an, Pyrotechnik ist Bestandteil der BRD-Fankultur, ich werde es erwähnen wenn keiner was dagegen hat?--84.59.138.224 14:42, 6. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Pyrotechnik im Stadion ist verboten, illegal und gefährlich - es sei denn, es wird nach den Vorschriften des Sprengstoffrechtes verwendet, was Fans recht selten (= gar nicht) beachten, also lass es bitte aus dem Artikel - Dankeschön! --84.59.180.205 12:33, 22. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Tabelle und Anderes[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle über Gefahrstoffe in der Pyrotechnik sind leider gehäuft Fehler zu finden! Selen, Tellur, Cobalt und Thalliumverbindungen werden (und wurden) nicht in pyrotechnischen Sätzen verwendet. Das hat wohl weniger mit deren Giftigkeit als vielmehr mit ihrem hohen Preis bzw. schlechter Verfügbarkeit sowie den eher vescheidenen Flammenfärbungen zu tun. Polyisopren ist weder sonderlich giftig noch in pyrotechnischen Erzeugnissen zu finden. Hier dürfte eine Verwechslung mit "Parlon" und/oder "Saran" vorliegen. Beide sind Chlordonoren und sorgen für eine Farbvertiefung (bzw. machen diese erst möglich)und Flammentransparenz! Gerade bei einem so heiklem Thema wie Pyrotechnik würde ich mir wünschen, dass weniger Halbwahrheiten und Unwissen ihren Weg in die Artikel finden.... (nicht signierter Beitrag von 141.244.230.232 (Diskussion) 14:39, 11. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Ich habe gerade beim Überfliegen zwei weitere Fehler gefunden: Mir liegen empirische Daten aus den 90er Jahren vor die klar belegen, dass Natriumnitrat für pyrotechnische Zwecke vollkommen ungeeignet ist. Es ist viel zu hygroskopisch und daher hervorragend als Pulverfeuchthaltemittel geeignet. Auch die Schmelzen verhalten sich im pyrotechnischen Sinne nicht besonders vielversprechend. Der Artikel über Kaliumnitrat hingegen nennt die Anwendung Schwarzpulver, wie sich das gehört. Das pyrotechnisch relevante Kaliumchlorat fehlt ebenso. Fazit: Wenn es in einem Artikel über Pyrotechnik schon bei Schwarzpulver hapert muss man wohl sagen: Die Tabelle ist völliger Murx und muss vollständig überprüft und überarbeitet werden.--Agnat (Diskussion) 21:50, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Am Besten, Du schreibst dem Michael S. Russel eine E-Mail. Der möchte doch bitte das Kaliumnitrat in die Liste der gesundheitsschädlichen Stoffe aufnehmen. Ganz egal, ob es das nun ist, oder auch nicht... Sicher wird er sich bei Dir für seinen Fehler entschuldigen und Deine Erkenntnisse in sein Buch einarbeiten. Bis zur Neuauflage mit den geänderten Angaben wird die Liste aber wohl so stehen bleiben.
Falls Du andere reputable Quellen mit weiteren pyrotechnisch relevanten Gefahrenstoffen findest: It's a wiki. --Pyrometer (Diskussion) 22:53, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Vollkommen richtig. Es ist ein Wiki. Daher entferne ich die Tabelle vorerst. Sie enthält zu viele Fehler. Anschliessend werde ich beginnen eine neue Liste von pyrotechnisch relevanten Stoffen und Mischungen zusammenzustellen, unabhängig von ihrer Gefährlichkeit. Der ganze Artikel beschäftigt sich insgesamt zu wenig mit Pyrotechnik und konzentriert sich zu stark auf Pyrotechnikrecht. Ich werde mal versuchen Quellen zu finden und ihm ein bisschen Liebe zukommen zu lassen.--Agnat (Diskussion) 14:46, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Wikipedia beruht auf Quellen, nicht auf Meinungen oder "Zusammenstellungen" einzelner Autoren. Beachte bitte, dass es in der Kategorie "Pyrotechnik" noch über 200 weitere Seiten gibt. Viel Glück! --Pyrometer (Diskussion) 16:21, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Wikipedia beruht auf Quellen und gemeinschaftlich gefundenen Meinungen. Der Wortschatz sowie die Kategorisierung sind das Ergebnis einer Diskussion der Autoren. Das Zusammenstellen von Dingen ist die einzige Aufgabe einer Enzyklopädie. Die Autoren sollen neutral den Stand der Dinge wiedergeben den sie aus Quellen zusammengetragen haben. Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 84.190.177.154 (Diskussion) 02:29, 9. Jul 2014 (CEST))
Russell, Michael S. The chemistry of fireworks. Cambridge, UK: RSC Pub., 2009 liegt mir nun vor. Die Tabelle ist nicht Teil des Werks. Ich sichte meine Änderung daher jetzt selbst.--Agnat (Diskussion) 20:18, 12. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Dann schau doch bitte auch mal bei Feuerwerk rein: Gleiche Tabelle, selbe Quelle. --Pyrometer (Diskussion) 20:51, 12. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe die zweite Auflage, als Publikationsjahr ist 2009 genannt. Die Tabelle ist definitiv nicht drin. Ich habe gründlich gesucht und das Buch hat nur 170 Seiten. Ich vermute ja mittlerweile das in dem Artikel etwas verrutscht ist. Es gibt unter den Weblinks noch eine Rubrik "Pyrotechnik Chemikalien" mit einem unbenannten Link auf http://www.pyro-partner.de/Feuerwerk/Feuerwerk-Chemie.html, der ebenfalls die Nummer 1 trägt. Die Seite sieht jedenfalls wüst genug aus, um mal Quelle für die ganzen Fehler gewesen zu sein. Eventuell wurde die Tabelle anschliessend mit falscher Quellenangabe in den Artikel zu Feuerwerk verschleppt?--Agnat (Diskussion) 11:37, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Artikel Archäologie: Am 16. Januar 2013...
  • Um 1:07 Uhr wurde das Fehlen einer Quellenangabe für die Tabelle bemängelt. Zu diesem Zeitpunkt war die erste Auflage (2000) von Russels Buch unter "Literatur" genannt. (diff)
  • Um 13:01 wurde die Sektion "Pyrotechnik Chemikalien" mit dem pyro-partner link angelegt. (diff)
  • Um 20:40 wird der Titel von "Giftstoffe" auf "Gefahrenstoffe" umgestellt (diff)
  • Am 17. Januar um 00:16 Uhr wurde die Tabelle der zweiten Auflage von Russels Buch zugeordnet. (diff)

Im Übrigen wird in Feuerwerk ja nach wie vor ein Mangel an Belegen moniert. Dort ist lediglich eine Aussage dem Herrn Russel zugeschrieben. Ich wundere mich auch sehr über die Angabe 'tödlich' in der Gefahrenspalte. Das klingt irgendwie sehr... merkwürdig. Insgesamt ist eine Liste von Gefahrenstoffen in der Pyrotechnik ungefähr so wie eine Liste der Fische, die im Wasser leben.--Agnat (Diskussion) 12:49, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Technische Daten, Unfälle[Quelltext bearbeiten]

Folgende Infos gehören noch in den Artikel:

Wie hoch Raketen steigen, wie lange sie fliegen, wieviel Staub/Rauch sie machen.

Um dem typischen markanten Anstieg der Feinstaubimmissionswerte zu vermeiden, wurden ab Sylvester 2015/2016 Großfeuerwerke in Österreichs Städten, so zB in Graz reduziert oder abgesagt.

Unfälle: Explosionsserie/Brand eines Pyro-Großmarktes in Mexiko, in Tultepec.

2 Tote 2014 in der Steiermark bei illegaler, nicht sachgerechter Serien-Produktion von Böllern: http://steiermark.orf.at/news/stories/2801372/

--Helium4 (Diskussion) 21:46, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

  • Enschede, D, (83 Tote)
  • Seest bei Kolding, DK, 2004 (1 Toter, ...) sind beim Bild schon genannt.
  • Lamego. Portugal (5 Tote, 3 Vermisste

--Helium4 (Diskussion) 14:47, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

@Helium4: Zu 1.: mal abgesehen davon, dass solche Informatioonen im Artikel Feuerwerksrakete sinnvoller wären, kann man die Fragen pauschal nicht beantworten. Zum einen gibt es ganz unterschiedliche Raketen. Solche für normale Verbraucher und solche für Großfeuerwerk (wo Raketen allerdings immer seltener eingesetzt werden). Dementsprechend sind auch Steighöhe etc. total unterschiedlich. Aber selbst in Bezug auf Kleinfeuerwerk ("Silvesterfeuerwerk") gibt es große Unterschiede. In Deutschland sind nur Kategorie 2-Raketen auf maximal 20g Effektmasse (für Treiber und Leuchteffekte + eventuell Zerlegeladung zusammen) begrenzt. Wegen Bestimmungen im Luftfahrtsrecht ist die Steighöhe hier auf 100 Meter begrenzt. Üblicherweise erreichen die Raketen aber nur ca. 30-60 Meter, manche, vor allem Kleinraketen, aber nicht nur diese, eine geringere Steighöhe. Die dadurch ausgelöste Feinstaubbelastung dürfte sich in sehr engen Grenzen halten (Raketen sind da eher ein geringer Faktor). In Österreich, Belgien, Dänemark, Polen, Tschechien und vermutlich weiteren EU-Staaten sind die vollen 75g bei Kategorie 2 erlaubt. In u.a. Polen und Tschechien dürfen auch Kategorie 3-Raketen von jedem ab 18 oder 21 erworben und abgebrannt werden. Wie deren Steighöhe ist, kann ich nicht sagen und vermutlch gibt es dazu auch keine veröffentlichten Messungen.
zu 2./3.: Sofern solche Informationen relevant und fundiert belegt sind (Zeitungsartikel eignen sich meist nur schlecht), können sie eingearbeitet werden. Das Explosion der Feuerwerksfabrik von Enschede hat einen eigenen Artikel, auf den man verlinken könnte (seitdem wurden dort die Sicherheitsbestimmungen massiv verschärft!). Ob nun aber jedes regionale Feuerwerksverbot oder jeder Bastler, der sich mit Eigenlaboraten in die Luft sprengt, relevant ist, bezweifel ich. Grüße Minos (Diskussion) 19:06, 10. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Allgemeine rechtliche Regelungen[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt stimmt einiges nicht (mehr). Gleich im ersten Absatz:

Der Import herkömmlicher Feuerwerkskörper wie auch anderer Pyrotechnika (außer Marginalien wie Zündhölzern) ist auch aus EU-Staaten nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet. Der Import durch Privatpersonen ist seit 2005 eine Straftat.

Mal abgesehen davon, dass der Leser nicht erfährt, in welchem Staat das der Fall ist (ich nehme an Deutschland, aber s.u.), ist das Verbringen z. B. hier legaler und CE-geprüfter Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 nach Deutschland legal, und zwar schon seit einigen Jahren (im Rahmen der EU-Harmonisierung und EU-einheitlichen Kategoriedefinitionen). D. h. wer z. B. aus den Niederlanden, Österreich oder Polen PtAs mit CE-Zertifizierung der Kategorien F1 oder F2 (m. W. auch T1) mit nach Deutschland bringt, handelt legal(BAM-ID ist seit kurzem auch nicht mehr nötig; es gab ein Verfahren der EU gegen die BRD, bei dem letztere eingelenkt ist). Zu beachten sind möglicherweise Sonderregelungen. So in Deutschland Kat. F2-Raketen nur bis 20g Nettoexplosivmasse (Treiber + Effektladung dürfen zusammen nicht mehr als 20g wiegen) für jeden Volljährigen erlaubt bei 21-75g ist die Abgabe (und Verwendung) nur an "Personen mit behördlicher Erlaubnis" (z. B. F2/F3-Schein, den manche Ordnungsämter auf begründeten Antrag ausstellen) gestattet. In allen EU-Nachbarstaaten (von D au gesehen) sind dagegen die vollen 75g bei F2-Raketen für jeden erlaubt und käuflich erwerbbar. Lediglich in den Niederlanden gibt es eine Begrenzung auf 40g. Ob das private Verbringen von CE-geprüften F2-Raketen >20g NEM aus Österreich, Niederlanden, Dänemark, Tschechien usw. rechtswidrig ist, ist immer noch nicht ganz geklärt. Laut Aussagen des Zolls wird es seinerseits nicht beanstandet (das Weitergeben (z. B. an Freunde, Nachbarn) an Personen ohne behördliche Erlaubnis wäre, da Überlassen, aber ein Gesetzesverstoß; Abbrand zumindest eine sehr graue Zone). Das alles gilt natürlich für kleinere Mengen. Gewerbliches Handeln ist damit nicht abgedeckt

Die bitte nicht verwechseln mit hier (für Leute ohne Schein, Sachkunde) illegalen Kategorie F3 oder F4-Artikeln oder solchen, die gar keine CE-Zulassung haben! Die BKS-Böller (von den Medien gern als "Polenböller" bezeichnet), die oft illegal aus EU-Staaten, wo sie (teilweise) erlaubt sind, eingeführt werden, sind Kategorie F3 oder gar F4 oder ohne CE-Zulassung hier verboten und deren Einfuhr eine Straftat.

Da ich "Import" lese (spricht man bei Einfuhr aus EU-Staaten überhaupt noch der Import) - vielleicht ist der Absatz sehr unglücklich formuliert und es die gewerbliche Einfuhr gemeint? Hier gelten natürlich ganz andere Bestimmungen.

Es folgen dann Einzelne Vorschriften, mit Verweis auf österreihische Gesetzgebenung (gelten die Gesetze dort noch?) die deutsche oder EU-Rechtslage fehlen. Dann kommen wieder gesetzliche Regelungen ohne Angabe, wo sie gelten. Das wirkt ziemlich chaotisch. Minos (Diskussion) 13:21, 28. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Es fehlen weitere Bestimmungen, die zum Beispiel sogenanntes Tischfeuerwerk erlauben. --Kulturkritik (Diskussion) 10:22, 6. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Tischfeuerwerk zählt m. W. gewöhnlich zu den Pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F1. Grüße Minos (Diskussion) 15:25, 6. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ich habe einen Abschnitt zu Richtlinie 2013/29/EU hinzugefügt. Diese ist ja seit ca. 10 Jahren gültig und in die nationalen Vorschriften umgesetzt.
BusyBeaver-de (Diskussion) 11:35, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann gibt es noch die RICHTLINIE 2014/28/EU vom 26. Februar 2014 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke.
BusyBeaver-de (Diskussion) 11:50, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Seite Explosivstoff behandelt "zivile Zwecke" nicht. Das ist m.E. auch nicht notwendig. Die Überarbeitung der rechtlichen Aspekte hier (Pyrotechnik) sollte beide Richtlinien erfassen. TODO! --BusyBeaver-de (Diskussion) 12:08, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten