Diskussion:Qualitative Unmöglichkeit

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 91.67.227.137 in Abschnitt Nacherfüllung beim Stückkauf
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Nacherfüllung beim Stückkauf[Quelltext bearbeiten]

Es sollte berücksichtigt werden, dass die herrschende Meinung grds. eine Nacherfüllung beim Stückkauf bejaht (Neben dem BGH auch das OLG Braunschweig und das LG Ellwangen). So wäre im vorliegenden Beispiel zwar eine Nachbesserung nach § 275 I BGB unmöglich, eine Nachlieferung aber grds. möglich. (nicht signierter Beitrag von 91.67.227.137 (Diskussion) 10:13, 1. Feb. 2013 (CET))Beantworten