Diskussion:R- und S-Sätze

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Erst die Säure, dann das Wasser und der Chemiker wird blasser ...

Ging der Satz nicht anders? Erst das Wasser, dann die Säure, sonst geschieht das Ungeheure?--Keigauna 22:46, 28. Sep 2005 (CEST)

Ich kenne es als "Kippst Du Wasser zu der Säure, dann geschieht das Ungeheure" --Rhododendronbusch 00:28, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

S-30-36/37/39 !!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 81.14.185.212 (DiskussionBeiträge) 08:06, 4. Mai 2007) --Rhodo Busch 08:47, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Sprache der R- und S-Sätze[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung: "Dadurch müssen die R- und S-Sätze nicht in jeder Sprache auf die Verpackung aufgedruckt werden, .." halte ich für mißverständlich.
Es entseht der Eindruck, jede beliebige Sprache der EU dürfte verwendet werden.
Artikel 24 92/32/EWG: "(5) Die Mitgliedsstaaten können das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe in ihrem Hoheitsgebiet davon abhängig machen, daß die Kennzeichnung in der Amtssprache oder in den Amtssprachen abgefasst ist."
9.13 der TRGS 200 (TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe) Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen: "Die Kennzeichnung muss in deutscher Sprache abgefasst sowie groß genug und deutlich lesbar sein. ..."
Aus diesen beiden Quellen wird deutlich, dass in D die R- und S-Sätze zumindest in deutsch angegeben werden müssen. --213.7.7.211 00:54, 27. Sep 2005 (CEST)

Text zu "Sprache" entsprechend obiger (berechtigter) Kritik abgeändert! -- Dr.cueppers 16:08, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Off Topic (zum Thema Kennzeichnung): Die Salzsäure ist in der Bierflasche, wo "Milch" drauf steht! -- Dr.cueppers 16:08, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Der folgende Text ist kopiert aus Diskussion zu Gnu1742, der die kombinierten R-/S-Sätze gelöscht hatte:

Hallo Gnu1742, im vorgenannten Artikel sind die "kombinierten" R- und S-Sätze herausgenommen worden mit dem Argument "Wikisyntax, Kreuzprodukte entfernt". Das ist nicht gerechtfertigt, denn so stehen nur noch rd. 2/3 der den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden R- und S-Sätze in Wikipedia! Der jetztige Text "R- (und S-) Sätze können auch kombiniert werden" stimmt hierzu nicht, weil jedermann daraus entnehmen kann, dass alle x-beliebigen Kombinationen zulässig wären. Ich werde das (mit dieser Begründung in der Diskussion) wieder ändern, wollte mich aber erst mal hier melden. Anmerkung von Dr.cueppers 15:44, 29. Mai 2006 (CEST) (22 Jahre lang einschlägig berufstätiger Chemiker).[Beantworten]

Ist in Ordnung. Die Information, daß nicht alle Kombinationen gültig sind, fehlte mir damals...glaub ich...ist ja schon fast ein Jahr her... Vielen Dank für die Info. --Gnu1742 15:55, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)[Quelltext bearbeiten]

1) Unter diesem Zwischentitel ist nur von der Anmerkung E die Rede. Insoweit passen Inhalt und Überschrift nicht recht zusammen.

Da es sich bei der Anmerkung E um einen Sonderfall zu den R-Sätzen handelt, sollte man diesen ggf. hinter die Liste der R-Sätze stellen. Dann ist der normale Wortlaut der von "E" abgeänderten Sätze bereits bekannt (Regelfall vor Sonderfall).

2) Das Beispiel zu Anmerkung E zeigt nicht das, was mit Anmerkung E bewirkt werden soll (zumal der Wortlaut aus der EU-Richtlinie hierzu nicht besonders glücklich und verständlich formuliert ist): Wenn ein Gefahrstoff sowohl z. B. krebserzeugend ist (und deshalb als giftig mit dem Totenkopf gekennzeichnet ist) und außerdem auch akut giftig beim Einatmen ist, dann bekommt er aufgrund dieser doppelten Gefahr die Anmerkung E mit folgendem Ergebnis bei den R-Sätzen (Beispiel):

  • R45-E23 Krebserzeugend. Auch giftig beim Einatmen.

Ich werde - je nach Resonanz und Meinungsbildung hierzu - den Artikel demnächst entsprechend nachbessern.


Dr.cueppers 11:16, 30. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Geändert gemäß vorstehender Ankündigung!--Dr.cueppers 18:24, 2. Jul 2006 (CEST)

Der Sonderfall 'E' tritt nur dann auf, wenn CMR- Stoffe zusätzlich sehr giftig, giftig oder gesundheitsschädlich sind! Also ist das 'E' auch vor die entsprechenden R-Sätze zu stellen. Andere gefährliche Eigenschaften sind hiervon nicht betroffen. Das vorliegende Beispiel (R45-E3-22) ist also falsch, da die Explosionsgefahr vollkommen unabhängig von der cancerogenen Wirkung ist!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 81.14.185.212 (DiskussionBeiträge) 08:06, 4. Mai 2007) --Rhodo Busch 08:47, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Hinweis auf Rechtstexte[Quelltext bearbeiten]

ist erforderlich (habe ich eingefügt), denn im Rahmen von Wikipedia kann nicht der gesamte Inhalt der einschlägigen Bestimmungen referiert werden. Dr.cueppers 11:16, 30. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Einige Rechtsquellen sind falsch:

- Anhang I der RL 67/548/EWG listet lediglich die erfaßten gefährlichen Einzelstoffe auf. Die Kurzformulierung der R- und S- Sätze (Buchtsabe, Nummern und Trennstriche) wird hier zwar angewendet aber nicht normiert.

- Die TRGS sind keine Rechtsquellen sondern dienen (wie im entsprechenden Artikel richtig dargestellt) lediglich der Rechtsauslegung sowie der positiven Konformitätsnormierung. Im Klartext: Wer sich an die TRGS hält ist immer auf der sicheren Seite! Wer die Verordnungen auch so verstehen und richtig anwenden kann, hat Glück gehabt. Nur einige Teile bestimmter TRGS (z.B. TRGS 900 - MAK- Werte) sind durch explizite Nennung in einer anderen Rechtsnorm selbst in den Rang einer Rechtsnorm erhoben. Dadurch wird jedoch nur der Teil der TRGS verbindlich, welcher durch die Rechtsnorm als verbindlich definiert wird!

- Die Umsetzung der RL 67/548/EWG sowie 99/45/EWG erfolgt in Deutschland durch das ChemG sowie dessen nachrangige Rechtsverordnungen. Die Einstufung und Kennzeichnung ist in § 4 GefStoffV geregelt, dieser Paragraph verweist auf die RL 67/548/EWG und 99/45/EWG! Alles klar?

- Wenn auf Rechtsnormen verwiesen wird, sollten immer die unmittelbaren Rechtsnormen genannt werden, aus denen sich die Regelung herleitet. Die Angabe eines Änderungs/ Einführungsgesetzes oder einer Änderungsrichtlinie/ Verordnung ist fast immer falsch. Richtig ist hier die Angabe des durch diese Änderungsnorm geänderte (konsolidierte) Rechtsvorschrift. Ein zusätzlicher Hinweis auf die Änderungsnorm ist allerdings durchaus sinnvoll. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 81.14.185.212 (DiskussionBeiträge) 08:06, 4. Mai 2007) --Rhodo Busch 08:47, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Notwendige Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

- Leider ist der Artikel zur GefStoffV noch etwas überarbeitungsbedürftig (obwohl der Artikel recht gut ist!). Vorschlag: Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sollte in einem eigenen Artikel abgefaßt werden (Prinzipien, Verfahren, Vorschriften, Bezug auf nicht EG- Recht). Dadurch würde dieser Artikel, sowie die Artikel zu Gefahrensymbol und Gefahrstoffverordnung entlastet. Der zweite Absatz könnte dann mit in diesen Artikel übernommen werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 81.14.185.212 (DiskussionBeiträge) 08:06, 4. Mai 2007) --Rhodo Busch 08:47, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Gesundheitshinweis[Quelltext bearbeiten]

Am Ende des Artikels steht ja bereits der Rechtshinweis. Sollte nicht auch der Hinweis „Gesundheitsthemen“ angefügt werden? Dass man sich nicht auf die Richtigkeit der R- und S-Sätze verlassen soll… Wenn der Artikel etwa vandaliert wird (wir wollen’s nicht hoffen…) und eben jemand die Definition eines R-/S-Satzes ändert/verfälscht und sich dann jemand darauf verlässt? Ich finde, dass die Sätze „Sie sollten Informationen aus der Wikipedia niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden.“ und „Nehmen Sie niemals Medikamente (Heilkräuter eingeschlossen) ohne Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein!“, die ja im Gesundheitsthemen-Hinweis enthalten sind, sehr gut passen. --Ph. Immel 21:17, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zur Anmerkung E[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keine E-Sätze! Die in diesem Artikel vorgestellte Auslegung ist zwar in der Sache soweit richtig - also wenn CMR 1 oder 2 dann müssen die akuten Tox-Gefahren mit "auch" angeführt werden. Die Zuordnung der Anmerkung E bedeutet aber nicht, dass der Buchstabe "E" irgendwo mitgeführt werden soll oder muss. Die Anmerkung E heißt "E" weil man die Anmerkungen schlichtweg in alphabetischer Reihenfolge vergeben hat - soweit mein Kenntnisstand. Ich habe in meiner nun fast 15jährigen Gefahrstoff- / Gefahrgutlaufbahn noch keinen E-Satz gesehen, oder ein SDB oder ein Etikett das einen RxyEza-Satz enthalten hätte. Natürlich hat jede Datenbank die zur Erstellung eines SDB oder Etiketts verwendet wird ein internes Unterscheidungsproblem, was sich oft genug durch Zusatzbuchstaben o.ä. lösen läßt. Diese Buchstaben finden dann auch oft genug Eingang ins SDB oder aufs Etikett...aber das ist letztlich nur eine "Krücke". Eine offizielle Regelung gibt es dazu nicht! Also, E-Sätze bitte raus werfen und den Passus entsprechend anpassen. Danke.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.244.213.218 (DiskussionBeiträge) 14:46, 6. Sep 2007) Cvf-psDisk+/- 19:24, 6. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Und warum wird hier ein Lappalien-Roman verfasst, anstatt mit einem Hunderstel dieses Aufwandes das beanstandete Wort selbst zu ändern? Dafür ist WP nämlich gedacht und geeignet. Außerdem bitte künftig Einträge mit vier Tilden (~~~~) unterzeichenen.--Dr.cueppers - Disk. 15:17, 6. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt halt leider viele Leute, die nur kritisieren, aber nicht selbst verbessern können...Cvf-psDisk+/- 19:24, 6. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

fehlende S-Sätze[Quelltext bearbeiten]

wie gehen denn die fehlenden S-Sätze? Einige Nummern fehlen da nämlich... --129.206.111.161 12:02, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da fehlt nichts; auch bei den R-Sätzen sind Lücken - das ist alles historisch gewachsen, Texte wurden ersetzt, gelöscht usw.; der im Artikel angegebene Bestand ist jedoch zu 100 % komplett und gültig!--Dr.cueppers - Disk. 13:42, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nur bestimmte Kombinationen von R-S-Sätzen erlaubt?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade in den "Richtlinie 67/548/EWG gesamt (Version 2006)"->"Anhang I (Stand: 29. ATP) (Zip-Archiv, 2.7 MB)"->"rl_67_548_Anhang_1_stand_29.atp.doc" auch Chemikalien gesehen, bei denen die Kombination von den R-Sätzen laut Wiki nicht rerlaubt wäre. Z.B. hat 1-(2,3-Dihydro-1,3,3,6-tetramethyl-1-(1-methylethyl)-1H-inden-5-yl)-ethanon: Symb.: Xn,N R: 22-48/22-51/53 S: (2-)24-36-61 Das dürfte ja, wenn man den Artikel hier richtig versteht, ja eigentlich nicht erlaubt sein. --SunBlack 13:47, 31. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Listen der zur Kombination vorgesehenen R- und S-Sätze sind im Artikel und in 67/548/EWG zu 100 % identisch. Das Beispiel ist ebenfalls 100 %ig korrekt; was soll denn darin "nicht erlaubt" sein: In WP und in RL... gibt es die Kombination R48/22 ebenso wie R51/53; Kombinationen von allen anderen sind dagegen nicht benutzt und auch in den Listen nicht aufgeführt. --Dr.cueppers - Disk. 15:00, 31. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich hatte es so interpretiert, dass zwar R51/53 erlaubt ist, aber z.B. nicht 22-51/53. Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen 22-51/53 und 22/51/53? --SunBlack 16:12, 3. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Einen R-Satz 22/51/53 gibt es nicht. Alle "einzeln" stehenden Sätze sind bei den Nummern durch Bindestrich voneinander getrennt, die "kombinierten" durch Schrägstrich. Letztere haben die einzige Bedeutung darin, dass ein paar Worte eingespart werden, vgl. den Text-Unterschied zwischen 20-21-22:
"Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken."
gegenüber der kombinierten Formulierung 20/21/22:
"Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut."
Nun wird ja wohl auch klar, dass ein Satz 22/51/53 weder einen gelungenen logischen Sinn noch eine grammatikalisch besonders gelungene Aussage ergäbe:
"Gesundheitsschädlich beim Verschlucken und giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben." Ein unbedarfter Leser bezieht dann die ersten 5 Wörter nur auf Fische und hält den Stoff nur für die für gefährlich!
Wer einstuft, geht so vor, dass er zunächst alle erforderlichen R-Satz-Nummern zusammenstellt (z. B. 20-21-25-36-38-51-53) und darin dann die kombinierbaren Sätze markiert (20/21-25-36/38-51/53), damit ein insgesamt kürzerer Text daraus wird.
--Dr.cueppers - Disk. 22:32, 3. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke, jetzt ist alles klar. Ich finde nur, dass die Teilüberschrift ein bisschen missglückt ist. Vlt. wären 2-3 Worte direkt unter der Teilüberschrift sinnvoll, die ein Beispiel bringen, wie es mit "erlaubt" gemeint ist (was du mir gerade erklärt hattest). --SunBlack 10:18, 4. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
erledigt.--Dr.cueppers - Disk. 11:14, 4. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

R 40 und R 68 geändert?[Quelltext bearbeiten]

wurde in letzter Zeit etwas an diesen Sätzen geändert? Wenn ja, dan sollte es eine entsprechende Anmerkung im Artikel geben. Ich habe jedenfalls ein Chemiebuch (Auflage 2006!) in dem R 40 noch als "Irreversibeler Schaden möglich" steht und es R 68 noch gar nicht gibt --Wulf 21 11:05, 26. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Diese Änderung war 2004; da war offenbar die Zeit für die Vorbereitung für das 2006 erschienene Buch schon abgelaufen. (Ich hatte damals diese Änderung für - vorsichtig und freundlich ausgedrückt - etwas unüberlegt gehalten, weil es ja genau so gut möglich gewesen wäre, den 40er Text zu lassen und den neuen Text auf 68 zu legen - dann hätte es keine oder weniger Konfusion gegeben). Im Laufe der Zeit hat es übrigens mehrfach Änderungen bzw. Erweiterungen an den R- und S-Sätzen gegeben. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:30, 27. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Quelle nr4 veraltet!!![Quelltext bearbeiten]

--Simey00wiki 14:20, 23. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

erl. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:33, 23. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

R- und S-Sätze? eher H- und P-Sätze![Quelltext bearbeiten]

Nach einer neuen globalen einheitlichen Regelung ,der Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS), wurden ab dem 1.1.2010 die R-Sätze durch H-Sätze (hazard statements) und die S-Sätze durch P-Sätze(precautionary statements) ersetzt.-- 195.3.113.180 11:40, 17. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ist bekannt. Siehe dazu H- und P-Sätze und WP:RC#GHS. --Leyo 11:45, 17. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Trotzdem werden - zumindest während der vom Gesetzgeber zugestandenen Übergangsfristen - alle Informationen zum EU-Gefahrstoffrecht in der Wikipedia unverändert stehen bleiben und alles zur GHS-Systematik Nötige wird getrennt davon neu aufgenommen.
Die Formulierung "... wurden ab dem 1.1.2010 die R-Sätze durch H-Sätze .. und die S-Sätze durch P-Sätze ... ersetzt ..." ist nicht korrekt (sonst könnte jemand auf die Idee kommen, in die EU-Systematik H- und P-Texte anstelle der R-/S-Sätze einzusetzen).
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:06, 21. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

"S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen." kein? oder kann? -- (nicht signierter Beitrag von 91.16.188.158 (Diskussion) 23:14, 11. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

Kein, siehe hier. --Cvf-psDisk+/− 23:25, 11. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

fehlerhafter R-Satz[Quelltext bearbeiten]

Warum ergibt R-{{R-Sätze|37/38-41-42}} einen Fehler R-Fehlerhafter R-Satz ?--Ohrnwuzler (Diskussion) 09:37, 17. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Erledigt. Statt der "-" gehören "|" gesetzt. --Ohrnwuzler (Diskussion) 09:40, 17. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]