Diskussion:Radfahrerüberfahrt

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Radfahrerüberweg nicht in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht geläufig, dass es in Deutschland einen Radfahrerüberweg oder eine Radfahrerüberfahrt gibt. Er kommt nicht in der Straßenverkehrsordnung vor und in sofern sollte dies geändert werden. In Deutschland kann man Radfahrerfurten anlegen, die jedoch nur die bereits vorhandene Vorfahrts- oder Vorranglage unterstreichen. Die Vorfahrt oder der Vorrang ergeben sich dabei aus den allgemeinen Regeln zum Abbiegen oder durch Verkehrszeichen, die zusätzlich aufgestellt werden müssen. Ich habe dies daher geändert.--Blechlawinenhund 16:52, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Situation in Österreich[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wird nicht klar, ob Radfahrerüberfahrten nur an Knotenpunkten (Kreuzungen) oder auch auf der Strecke angelegt werden können. Die zwei beschriebenen Varianten beziehen sich stets auf Kreuzungen. --Blechlawinenhund 22:35, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:55, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten