Diskussion:Radstand

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 217.253.220.179 in Abschnitt Und beim Einfedern ?
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Und beim Einfedern ?[Quelltext bearbeiten]

Bei manchen Fahrzeugen ändert sich ja der Radstand beim Einfedern (wenn auch nur um wenige Millimeter). Ist eigentlich irgendwo geregelt wie da gemessen wird (leer/fahrbereit/voll beladen/usw.) ? (nicht signierter Beitrag von 79.194.231.202 (Diskussion) 20:06, 1. Dez. 2019 (CET))Beantworten

In DIN 70020 Blatt 1 "Allgemeine Begriffe im Kraftfahrzeugbau - Abmessungen" vom Februar 1957 ist zwar der Radstand definiert (mit dem Zusatz "vermeide: Achsstand"), es sind aber keine Messbedingungen angegeben. --217.253.220.179 18:16, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Quellenangabe?[Quelltext bearbeiten]

"Anhänger mit einer aus zwei hintereinandergesetzen Achsen bestehenden Tandemachse mit einem Radstand von weniger als 1 m gelten als Einachser."
Bitte um die Nachreichung der diesbezüglichen Quelle. --Otto Schraubinger 12:08, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

erledigt v. --Elkawe 20:22, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

In § 41 Abs. 11 StVZO steht nicht, dass Zweiachser als Einachser gelten, wenn der Achsenabstand geringer als 1 Meter ist. Pekawe 20:51, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Die Regelung mit der Zusammenfassung von Tandemachsen als ein Achse bezieht sich auf die alten Führerscheinklassen (konkret Klasse 3) und Fahrzeugzulassungen. Hier wird sich auch auf die Anzahl der Achsen bezogen. Im diesem Sinne galten diese Tandemachsen als eine Achse. Die entsprechende Regelung (VkBl. 1972 S. 373) wurde zum 01.10.2005 im Zuge der Einführung EU-weit harmonisierter Fahrzeugpapiere aufgehoben [1]. Damit dürft das Thema dann auch hinfällig sein. --Mklonowski (Diskussion) 20:30, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Achslast, Gesamtgewicht und Bremsen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Pekawe. Siehe einmal § 34 Achslast und Gesamtgewicht. Im Abs. (2) wird unter § 41 Abs. 11 beschrieben, was die Bremsen am einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m als Einzelachse anzusehen sind. Im Abs. (4) Nr. 2 a) steht, dass die Einzelachslast, bei einem Achsabstand von weniger als 1,0 m .......... eine Einzelachse ist. Also nicht nur iZm. Bremse, sondern auch beim Gewicht. Was besseres hatte ich noch nicht so schnell gefunden. Allein aus meiner Erfahrung weiß ich, dass das so richtig war, wie es im Artikel geschrieben wurde. Gruß v. --Elkawe 22:20, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

PS. Im § 41 Bremsen und Unterlegkeile Abs. (11) Wörtlich: An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. --Elkawe 22:36, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Es geht hier um Feinheiten bei der Formulierung. Die Aussage "...gelten als Einachser..." oder "... als Einachser anzusehen ... " sind ungenau und damit falsch. Richtig könnte z.B. formuliert werden: ... sind bezüglich der technischen Anforderungen für Bremsen und Achslast Einachser rechtlich gleichgestellt. Die Frage ist aber ohnehin, was soll diese Problematik in einem Artikel über Radstände? Den inhaltlichen Bezug sehe ich nicht. Pekawe 22:54, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Das Problem führte im alltäglichen Leben schon oft genug zu Verwirrungen, deswegen ist es schon wichtig es hier zu beschreiben. Danke für deine Hilfe. Gruß v. --Elkawe 23:06, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hat aber trotzdem hier wenig verloren, gehörte unter ein Lemma "Anhänger" oder so. Auch wenn ich die Dummschmatze auch kenne, ein Tandemachsanhänger (unter 1 m Achsabstand) wäre rechtlich ein Einachser. Ist natürlich nicht so, er wird - wie Pekawe richtig schreibt - nur rechtlich wie ein Einachser behandelt, ist aber (auch) rechtlich trotzdem keiner. Deshalb wird die Tandemachse ja auch jedesmal explizit erwähnt. --WikiMax 08:53, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Nachlauf[Quelltext bearbeiten]

Was wäre der Nachlauf bei einem PKW? Es geht auch weniger um die "Wendigkeit" als um den Wendekreis. (nicht signierter Beitrag von 84.181.145.182 (Diskussion) 21:50, 10. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Radstand vs. Achsabstand[Quelltext bearbeiten]

"Der Radstand ist der Abstand zwischen den Achsen eines Fahrzeuges." - Diese Aussage sehe ich grundsätzlich als falsch an. Der Abstand zwischen den Achsen ist der Achsabstand. Der Achsabstand ist eine direkt messbare Größe. Die Summe aller Achsabstände zzgl. der Überhänge vorne und hinten ergeben die Gesamtlänge des Fahrzeuges.

Wer sich die im Artikel als Quelle angegeben Gesetzttexte anschaut, findet dort auch den Begriff Radstand nciht, sondern nur Achsabstand.

Der Radstand ist eine Kenngröße, aus der sich der Wendekreis eines Fahrzeuges ermitteln läßt. Der Radstand ist i.A. eine rechnerische Größe. Bei Fahrzeugen mit 2 Achsen, wovon nur die vordere lenkbar ist, besteht der Sonderfall, dass der Radstand dem Achsabstand gleichzusetzen ist. Dies trifft bei vielen Fahrzeugen zu, z.B. den gängigen PKWs. Bei Aufliegern als deutliches Gegenbeispiel ist Achsabstand zwischen den Achsen relativ gering (so in der Diamension um die 1,5m) oder es gibt gar keinen, da der Auflieger nur eine Achse besitzt. Der Radstand ist allerdings ist hierbei der Abstand vom Königsbolzen bis zur Mitte des Achsblocks. Dies gilt nur bei ungelenkten Achsen des Sattelaufliegers.

Bei Fahrzeugen mit mehreren gelenkten Achsen ist die Ermittlung des Radstandes ungleich komplexer und mir auch nicht im Detail bekannt.

Im alltäglichen Gebrauch werden die Begriffe Achsabstand und Radstand leider häufig verwechslet oder als alternativer Begriffe für die identische Angabe angesehen. Dies ist so nicht korrekt. Nachweise habe ich hier ad-hoc leider nicht parat. Ich reiche dann aber nochmal was nach, wenn ic hdas wieder finde. --Mklonowski (Diskussion) 15:12, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Das Lemma Achsstand ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Sobald es Dir gelingt, Quellen zu finden, sollte ein Einbau in den Artikel und ggf. eine Verschiebung auf das Lemma Achsstand mE gut möglich sein. Zur Sache selbst kann ich mich allerdings nicht äußern. Freundlichen Gruß, --EveryPicture DiskussionArtikelBilder 17:59, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten
So, habe mich nochmal umgeschaut. Zum einen gibt es den Achsabstand, der eine direkt messbare technische Größe ist. Diese wird auch in §34 StVZO erwähnt. Zum anderen gibt es den Radstand, der eine rechnerische Hilfsgröße darstellt. Zur Verwirrung führt, dass Achsabstand und Radstand als identische Begrifflichkeit verwendet werden, da dieser bei PKWs ja auch identisch ist. Der eigentliche Radstand wird zur besseren Abgrenzung auch technischer Radstand, theoretischer Radstand oder rechnerischer Radstand genannt.
nachfolgend einige Bezüge/Quellen:
  • Meiller Technische Daten (PDF) - technische Datenblätter von Kögel Kippsattelaufliegern, die ebenfalls die Unterschiede zwischen Achsabstand und Radstand aufzeigen
  • MANTED Aufbaurichtlinien TGL TGM - technische Daten zu MAN TGL und TGM; Kapitel 2.2.1 Theoretischer Radstand
  • STRALIS AS/AT/AD (PDF) - Kapitel 1.13.2 "Festlegung des Gesamtschwerpunkts von Aufbau und Nutzlast", Bild 1.1 u. 1.2; Bezug zum rechnerischen Radstand
  • chassis.de Kaufanzeige für Auflieger - mit technischer Zeichnung, die die Differenzierung zwischen Achsabständen und Radstand aufzeigt an einem Auflieger
Ich bin hier auch kein Experte, stoße aber aus beruflichen Gründen immer wieder auf diese Verwechslungsproblematik. Genauere Definitionen kann ich leider nicht beisteuern. Selbst in Fachkreisen scheint diese Thematik nicht 100%-ig differenziert zu sein, da selbst Leute, die es meines Erachtens besser wissen müssten, immer wieder durcheinanderhauen. --Mklonowski (Diskussion) 20:17, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Vorsicht, der Begriff »Achsstand« (ohne -ab-) ist bei Bahnfahrzeugen der übliche Begriff, der sich auch noch in Drehgestellachsstand, Gesamtachsstand und insbesondere bei Einrahmenlokomotiven fester Achsstand aufteilen lässt. Jeder Unterbegriff hat seine eigene Berechtigung und wo es, wie bei Drehgestellfahrzeugen keinen festen Achsstand gibt, dann wird der Drehzapfenabstand zur geführten Länge. Der Achsstand leitet hierher weiter, ohne das im Artikel auch nur ansatzweise drauf eingegangen wird. Entweder, das wird wenigstens erwähnt oder die Weiterleitung muss raus. Den »Achsabstand« können die Kfz-Fritzen gerne behalten. Dass der Gesamtachsstand und die geführte Länge (auch) bei Gelenkfahrzeugen nicht identisch sind, ist im Straßenverkehr auch so und der Sattelzug ist da ein besonders gutes Beispiel –Falk2 (Diskussion) 00:33, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Schade, dass diese völlig richtigen Erkenntnisse auch nach fünf Jahren nicht in den Artikel eingeflossen sind. Ich habe das nun nachgeholt (mit Ausnahme der Eisenbahngeschichten, wo ich mich nicht auskenne), und bei der Gelegenheit auch noch die falsche Überhangdefinition entfernt. Bitte mal prüfen, ob alles so passt. -- H005 (Diskussion) 14:15, 12. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

"Zweiachsige Fahrzeuge haben genau einen Radstand."[Quelltext bearbeiten]

Beim Standard-PKW, bei dem Achs- und Radstand identisch sind, ist das falsch. Z. B. unterscheiden sich bei vielen Renaults die Radstände links/rechts ein wenig, um Platz für die Drehstabfederung zu schaffen. --217.253.220.179 18:11, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten