Diskussion:Rainer Hable

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Einjährig-Freiwilliger
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sind nicht mehr gültig. Kein Ersatz gefunden. 11:46, 21. Mai 2014 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.243.174.36 (Diskussion))

erledigtErledigt Vielen Dank für den Hinweis, die Links wurden korrigiert. --M2k (Diskussion) 17:27, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Einjährig-Freiwilliger[Quelltext bearbeiten]

gibt es das heute in dieser Form oder Bezeichnung eigentlich noch? (in Austria)--Hopman44 (Diskussion) 22:25, 5. Mai 2020 (CEST)Beantworten

@Hopman44: Ja, das ist in § 37 Wehrgesetz geregelt, wobei die amtliche Bezeichnung "Ausbildungsdienst" lautet, da hierbei die Einjährig-Freiwilligen zu Unteroffiziers- oder Offiziersanwärtern ausgebildet werden. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 22:35, 5. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Danke, verstehe, österr. Wehrgesetz. Kannte Einjährig-Freiwilliger nur aus Old-Germany vor über 100 Jahren. --Hopman44 (Diskussion) 22:41, 5. Mai 2020 (CEST)Beantworten