Diskussion:Rassenschande

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Orik in Abschnitt Anführungszeichen
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Formulierungsfrage[Quelltext bearbeiten]

Frage: Gab es "arische" Staatsangehörige? Oder ist es eine missglückte Fromulierung? (Zitat aus dem Artikel: Auch durften weibliche "arische" Staatsangehörige unter 45 Jahren nicht in jüdischen Haushalten beschäftigt werden.") --Sei Shonagon 18:32, 18. Dez 2005 (CET)

Änderungswünsche[Quelltext bearbeiten]

Neben dem berechtigten Einwand oben fällt mir in der letzten Version vor dem 28.Januar auf:

  • Im ersten Absatz überflüssige Doppelung :...und auch "außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes", also jeder Geschlechtverkehr „zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“
  • Strafmaß im Gesetz unbestimmt Gefängnis oder Zuchthaus - dabei Strafhöhe, Milderungstatbestände, Versuch etc. auf typische NS Art der freien Würdigung des Richters überlassen. (Ich habe Höchstmaß 15 Jahre erschlossen/vermutet).
  • Der Hinweis auf Todesstrafe durch Konstruktion mit Volksschädling oder mit Bestimmungen über Verdunklung/Berufsverbrecher ist selbst vor Sondergerichten extreme Ausnahme (Leo Katzenberger und weitere 5 Opfer) - also hier zu stark hervorgehoben.
  • Der Hinweis auf Nachlassen der Verfolgung ist "selbst-erklärend" = Auswanderung, stärkere Repression und zu ungenau.
  • Ich verweise auf Informationen aus Nürnberger Gesetze / besonders "Statistische Angaben" und werde hier gelegentlich überarbeiten. Holgerjan 22:12, 28. Jan 2006 (CET)
Im Weblink wird ein Dokument mit Schlagzeile "Todesstrafe für Rassenschande" abgebildet. Es wird nicht klar, dass dies "nur" eine Forderung des Hetzblattes ist, die weder vorher (1935: Nürnberger Gesetze) noch später ernsthaft zur Rede stand. Dies habe ich durch Anmerkung kenntlich gemacht, damit nicht solche Falschinformation (unter Berufung auf dieses Dokument) in Artikeln wie Holocaust verbreitet wird. - Die Todesurteil-Konstrukte waren nur durch Verbindung mit Strafverschärfungs-Gesetzen im Kriege möglich - z.B. Leo Katzenberger. Holgerjan

Für die Belege verweise ich auf die Literaturangaben sowie die Disku zu Nürnberger Gesetze Holgerjan 16:36, 15. Feb 2006 (CET) Relevantes nunmehr hierher kopiert:

  • Justizbehörde Hamburg (Hrsg.):ISBN 3-87916-023-6 - Seite 105 unter Verweis auf Statist. Jahrbuch Gesamtzahl der Urteile im Reich bis 1940 = 1911 Personen
Wegen Rassenschande wurden 1937 nach der Reichskriminalitätsstatistik von 1937 genau 512 Personen (darunter 355 Juden) wegen Rassenschande verurteilt. = Justizbehörde... - s.o Seite 224
Die Todesstrafe war für "Rassenschande" 1935 nicht vorgesehen. Allerdings gab es den berüchtigten Fall Leo Katzenberger, der im Juni 1942 hingerichtet wurde. Das Todesurteil wurde konstruiert, indem man die erhöhte Strafbarkeit bei Verdunklung (Bombenkrieg) heranzog.
  • Jörg Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz... überarb. und erg. Aufl. Berlin 1988 ISBN 3-548-26532-4 führt sechs weitere Fälle an, wo durch Rechtsbeugung ähnlich wie bei Katzenberger ein Todesurteil nach Rassnschande konstruiert wurde.
  • Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): Für Führer, Volk und Vaterland... Hamburg 1992 ISBN 3-87916-016-3 gibt nur wenige Urteile an mit Strafmaß um 2 Jahre (keine statist. Aussagen wegen Aktenvernichtung), erwähnt einmal (Seite 287) "zur Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt"
  • Hans Robinsohn: Justiz als politische Verfolgung. Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen" beim Landgericht Hamburg 1936 - 43. Stuttgart 1977 (Angaben zur Strafdauer)
  • Lothar Gruchmann: "Blutschutzgesetz" und Justiz. Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 31(1983) gibt aus Seite 434 ohne weiteren Beleg als Höchstrafe 15 Jahre anHolgerjan
  • Alexandra Przyrembel: "Rassenschande". Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus. Göttingen 2003, ISBN 3-525-35188-7, S. 152 = Mehrzahl der Zuchthausstrafen gegen Juden ausgesprochen. Holgerjan


gestrichen[Quelltext bearbeiten]

Zwischen 1936 und 1940 wurden 1911 Männer wegen „Rassenschande“ verurteilt. Viele Akten wurden 1945 gezielt vernichtet. Eine regionale Auswertung der Urteile erweist, ... --- Die Information über Aktenvernichtung lässt den falschen Rückschluss nahe, die zuvor angegebenen Zahlen seien daher falsch/zu gering. Diese sind aber Summen aus offiziellen Reichskriminalitätsstatistiken. Daher habe ich die nicht so wichtige Information gestrichen.Holgerjan 14:38, 19. Feb 2006 (CET)

"Juden" und "Arier"??[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Mir ist aufgefallen, dass im ersten Satz die Begriffe Juden und Arier ohne jede Distanz verwendet werden. Dabei soll ja Göring gesagt haben: "Wer Jude ist, bestimme ich". Auch wenn dieser Ausspruch nicht belegt ist, zeigt er doch, worauf es ankommt: auf die Willkür der Einteilung von Menschen in völkische Gruppen jenseits der Religionszugehörigkeit. Auch der zweite Begriff ist so nicht tragbar. Mein Vorschlag zur Umformulierung: "sexuelle Beziehungen und Ehen zwischen Juden nach den NS-Rassegesetzen und sog. "Ariern" verunglimpft wurden." Ersatzweise Nichtjuden statt Ariern, wie im Artikel Nürnberger Gesetze. --Sargoth 14:42, 2. Okt 2006 (CEST)

Mir ist aufgefallen, dass die ursprünglich vorhanden Anführungsstriche von einer IP verändert wurden, die sonst keine edits hat. Ich setze sie einfach wieder ein. edit.--Sargoth 14:48, 2. Okt 2006 (CEST)


BlutschutzG überraschend?[Quelltext bearbeiten]

"Das Gesetz wurde in großer Hast formuliert und kam für die Öffentlichkeit überraschend." - diese Aussage ist jedenfalls umstritten. Der Rechtshistoriker Bernd Rüthers zeigt etwa in seinem Aufsatz in "Recht als Waffe des Unrechts" in der NJW 1988, S. 2825 dass das Reichsgericht bereits vor Erlass des "Blutschutzgesetzes" schrittweise die Eheanfechtung wg. "Jüdischseins" des Ehepartners ermöglichte: "[...] Später dehnte das RG den Begriff der „persönlichen Eigenschaft" noch auf die bloße Möglichkeit nichtarischer Abstammung als Anfechtungsgrund aus125. Es genüge, „wenn der rassische Ursprung einer ... Person in ein unaufklärbares Dunkel gehüllt“ sei. Das geschah noch vor dem Erlaß des „Blutschutzgesetzes“ und des „Reichsbürgergesetzes“ vom 15. 9. 1935." Zwar ist die Eheanfechtung juristisch noch ein bisschen was anderes als ein Eheverbot, aber die grundsätzliche Idee ist doch ziemlich die selbe. Müsste jedenfalls noch näher geklärt werden, ob das BlutschutzG wirklich überreaschend kam. --Erzer 15:18, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Doch: Das Gesetz wurde in großer Hast formuliert und kam für die Öffentlichkeit (sic !!) überraschend." Dass es weit vorher auch schon zahllose Gedanken und Vorstöße dazu gab, wird im nächsten Satz gesagt - aber dass es plötzlich auf dem Parteitag dazu kam, war zumindest nicht vorher bekannt und löste selbst bei hohen Funktionären (freudige) Überraschung aus. Genaueres zur Entstehungsgeschichte habe ich bei Nürnberger Gesetze in den Abschnitten "Zustandekommen" und "Kontroverse Deutungen" dargestellt. Gruß dein -Holgerjan 17:49, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hast mich überzeugt... Gruß, --Erzer 20:09, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Miscegenation[Quelltext bearbeiten]

Ist es zweckmäßig, dass dieser Artikel als deutsche Version des englischen "miscegenation" verlinkt ist? Meines Erachtens handelt es sich um zwei verschiedene Sachen - miscegenation ist ein amerikanischer Begriff für ein amerikanisches Konzept, das zwar mit "Rassenschande" viel gemeinsam hat, aber eben einen völlig anderen Hintergrund.

Da sagt aber der englische Artikel was anderes. Da werden z.B. auch die Rassegesetze der Nazis und die des Apartheid Regimes erwähnt --Heptarch 00:12, 4. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
In beidem Fall handelt es sich um die Kriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Rassen bzw. dessen, was die Gesetzgeber dafür hielten. Sachlich also identisch, außer ggf. im Strafmaß und daß hier Juden, dort Schwarze im primären Fokus standen.--2001:A61:20FD:C201:E410:F47F:147B:945C 13:03, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

NS?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel unterschlägt zur Zeit leider, dass der Begriff „Rassenschande“ schon in der völkischen Bewegung eine prominente Rolle spielte und keineswegs erst von den Nationalsozialisten (und von diesen auch nicht erst in den NS-Gesetzen) propagiert wurde. --Asthma 15:07, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Mal notdürftig ausgekleistert. --Asthma 17:08, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Vorschlag zur Aufteilung[Quelltext bearbeiten]

Momentan behandelt der Artikel zwei sehr nahe beieinander liegende aber dennoch verschiedene Themen, für die es jeweils auch ausreichend Material gäbe. Daher sollte es zwei Artikel geben:

--Asthma und Co. 20:21, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Den Vorschlag finde ich recht gut. --Holgerjan 13:22, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Frage ist dann, wie man das am besten angeht. Am besten wäre wohl, den jetzigen Abschnitt „Ideologiegeschichtlicher Hintergrund“ stark zu kürzen, in einen neuen Artikel Rassenschande zu integrieren und von besagtem Abschnitt hier dann dorthin als Hauptartikel zu verlinken. Der jetzige Artikel hier wird dann auf Blutschutzgesetz verschoben.

Der von Holgerjan eingebrachte Dinter sollte aber wohl in Gänze hier erhalten bleiben.

Für den neuen Artikel bräuchte man allerdings aber auch etwas mehr an begriffsgeschichtlichem Wissen, das mir selber mangelt. Ansprechpartner wären evtl. Benutzer:T.M.L.-KuTV und Benutzer:Sambalolec. --Asthma und Co. 06:02, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Notiz: Eine brauchbare Arbeit stellt wohl Alexandra Przyrembel: „Rassenschande“ : Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus (Rezension bei h-net, bei hsozkult), Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003. Dort findet sich zumindest ein längerer Abschnitt über die Prä-NS-Zeit. Könnte ich mir die Tage mal besorgen. --Asthma und Co. 06:26, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das Buch hatte ich 2006 auch beigezogen und einiges damit referenziert - ich erinnere mich aber nicht mehr, ob viel zur Ideengeschichte darin war. -Holgerjan 17:49, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Naja, genug einigermaßen gut recherchierte Brocken, siehe hier. --Asthma und Co. 12:37, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Kompakt zusammengefasst wird das Thema, soweit ich mich erinnere, auch hier: Christina von Braun: »Blut- und Blutschande«. Zur Bedeutung des Blutes in der antisemitischen Denkwelt. In: Julius H. Schoeps und Joachim Schlör (Hg.): Bilder der Judenfeinschaft. Antisemitismus, Vorurteile und Mythen. Augsburg 1999.
Das Buch habe ich allerdings erst vor zwei Wochen verliehen. Ich werde mal in den nächsten Tagen nachfragen, wie weit der Leser mit seiner Lektüre ist. Eine Trennung der beiden Artikel erscheint mir auf dem ersten Blick ebenfalls als sinnvoll. --T.M.L.-KuTV 01:06, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Nach meinen Informationen reicht die Ideologiegeschichte deutlich weiter zurück als im Artikel angegeben. Erstmals belegt wurde der Terminus „Blutschande“ anscheinend bei Luther. Er bezeichnete damit Zweierlei: einerseits Inzest und andererseits magnum dedecus, die „Große Schande“ oder „Große/bedeutende/wichtige Sünde“, womit auch große Verbrechen gemeint waren. Ausschließlich diese beiden Bedeutungen finden sich wohl auch im Wörterbuch der Deutschen Sprache von 1807. Während die Bedeutung Inzest auch heute noch bekannt ist, führte eine völkisch/rassische Überbetonung/Interpretation des zweiten Aspektes (Großes Verbrechen, größtes Verbrechen) zu einer semantischen Erweiterung, die das genaue Gegenteil des Inzests, nämlich die Vermischung (Angehöriger) zweier „volkstumsfremder Völker“, also die später so genannte „Rassenschande“ ebenfalls mit einschloss. Dazu wird hier u.a. unser Turnvater Jahn zitiert: [1] Grüße -- sambalolec 17:03, 11. Dez. 2008 (CET) PS. Kann ich übrigens sehr empfehlen das Buch. PPS. Wer keine Angst vor Augenkrebs hat, der kann hier Jahns Original lesen. Beantworten

Also, Przyrembel habe ich mir jetzt besorgt. Das fehlende Register dort ist aber sehr ärgerlich. --Asthma und Co. 18:36, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes --Widerborst 08:06, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Bis 45[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel verschweigt, wie für Wikipedia typisch, dass die Vermischung mit "nicht-europäischen" bis 1945 überall in Deutschland - zumindest in der Bevölkerung - geächtet war. Es ist keineswegs so, dass nur im Zeitraum 33-45 Vermischungen abgelehnt wurden. Die Ablehnung solcher "Vergehen" war zumindest in Deutschland bis 45 und dem Beginn der Umerziehung Usus. (nicht signierter Beitrag von 83.215.182.175 (Diskussion) 16:26, 19. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Der Beschwerdeführer verschweigt (wie für die Sicht- und Argumentationsweise bestimmter Personen typisch), dass es hier nicht um eine mehr oder minder verbreitete "Ablehnung" geht, sondern um ein menschenrechtswidriges, mit hohen Haftstrafen bewehrtes staatliches Verbot. Und darum geht es hier im Lemma, nicht um "Rassenvermischung" oder interreligiöser Eheschließung von Katholiken/Protestanten, die von Bevölkerungskreisen gleichfalls intolerant abgelehnt wurde.
Die von der IP gewählte Formulierung kann zudem so verstanden werden, dass er die jüdischen Mitbürger zu den "nicht-europäischen" Personen zählt... Das will ich hier nicht weiter erörtern. Für den Begriff "Umerziehung" verwendet man übrigens im Normalfall das Wort Entnazifizierung. --Holgerjan (Diskussion) 18:14, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Revert - Begründung[Quelltext bearbeiten]

Benutzer:Neun-x hat bei seiner Einfügung einen Erlass des RSHA vom 26. Februar 1943, mit dem angeblich die Lösung aller Beschäftigungsverhältnisse zwischen 'Deutschblütigen' einerseits und Juden oder "Mischlingen ersten Grades" andererseits angeordnet wurde, mit dem Blutschutzgesetz im Zusammenhang gesetzt. [2]

Dieser Zusammenhang ist so nicht gegeben, wenngleich der Erlass bei Paul Bruppacher: Adolf Hitler und die Geschichte der NSDAP Teil 2: 1938 bis 1945, Teil 2, (Stichwort 26. Februar 1943) aufgelistet und ähnlich kommentiert wird - jedoch: passim, kein wissenschaftliches Werk, book on demand.

Tatsächlich gehört dieser Erlass [Wortlaut?] jedoch in die Reihe von Vorstößen, mit denen radikale Antisemiten die "günstigere Sonderstellung der jüdischen Mischlinge" (siehe Jüdischer Mischling) beseitigen wollten (bekanntestes Beispiel Wannseekonferenz). Wirksam umgesetzt wurde eine Absonderung von "deutschblütigen" Arbeitern erst durch "geschlossenen Arbeitseinsatz", der nach langen Erwägungen (ab 1942!) nur zögerlich und mit Nachdruck erst ab Oktober 1944 durchgeführt wurde: Jüdische Mischlinge 1. Grades sollten aus "sicherheits- und wehrpolizeilichen Gründen" nicht weiter in Betrieben arbeiten. (--> Beate Meyer: Jüdische Mischlinge ..., ISBN 3-933374-22-7, S. 238). - Das Datum 26. Februar 1943 lässt mich übrigens einen Zusammenhang mit dem bei Wolf Gruner (ISBN 978-3-596-16883-5) zitierten RSHA-Erlass zur Fabrikaktion vermuten. --Holgerjan (Diskussion) 20:14, 18. Nov. 2013 (CET) Vorsichtshalber werde ich bei Walk, Sonderrechte und Maier, Arbeitseinsatz nachlesen, ob sich belegbare Infos finden. --Holgerjan (Diskussion) 17:19, 21. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Infos aus * Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. 2. Aufl. Heidelberg 1996, 3-8252-1889-9:
a) Seite 341: 19. Mai 1941 - Deutschblütige Hausgehilfinnen in jüdischen Haushaltungen seien listenmäßig zu erfassen - wegen Mangel an Hausgehilfinnen (insbesondere für kinderreiche Familien) seien diese Kräfte zweckentsprechend andernorts einzusetzen.
b) Seite 385: [26.] August 1942 - Deutschblütige Hausangestellte dürfen nicht mehr bei Juden beschäftigt werden (auch in priv. Mischehe)
c) Seite 395: 26. Februar 1943 - "Deutschblütige Hausangestellte oder Putzfrauen dürfen nicht mehr in jüdischen Häusern und in denen von Mischlingen ersten Grades beschäftigt werden. Dies gilt auch für Mischehen."
Interpretation - a) Der angegebene Grund ist demnach: wegen Arbeitskräftemangel solle künftig der Einsatz in deutschblütigen Familien erfolgen b) Verbot c) Verbot erweitert auf jüdische Mischlinge ersten Grades --- Hieraus ist nicht belegbar, dasss es sich um eine Ausweitung des Blutschutzgesetzes betr. "Rassereinheit" handelt.
  • Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation - Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938-1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6 --- beim Durchblättern habe ich nichts Sachdienliches entdeckt.

--Holgerjan (Diskussion) 17:22, 28. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Anführungszeichen[Quelltext bearbeiten]

Sollte man den Begriff "Rassenschande" und ähnliche nicht in Anführungszeichen setzen?--84.167.15.136 11:08, 7. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

das finde ich eigentlich auch. Andere ebenfalls. Im März 2019 führte ein anonymer User sie ein[3]. Zwei Minuten später löschte @RoBri: sie. Warum? Gruß --Orik (Diskussion) 08:37, 18. Dez. 2019 (CET)--Orik (Diskussion) 08:37, 18. Dez. 2019 (CET)Beantworten