Diskussion:Ratsmitglied

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Artikel zu modernen Ratsmitglied?[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich das richtig verstehe, dann versteht sich dieser Artikel ja als allgemeine Erklärung für Mitglieder in kommunalen Parlamenten, also z.B. Ratsmitglieder oder Kreistagsabgordnete. Zunächst wird die Bezeichnung "Ratsherr" nicht mehr verwendet und der Artikel muss "Ratsmitglied" heißen. "Ratsherr" würde dann eher unter Historie oder als Beschreibung für veraltete Bezeichnungen fallen. Obwohl dann natürlich immer noch nicht alle kommunalen Parlamente abgedeckt sind. Da müssten dann entweder die Überschrift noch allgemeiner gefasst "Mitglieder in kommunalen Parlamenten" werden und dann im Text oder Abschnitten die Unterscheidungen getätigt werden oder es müssten eigene Artikel oder zumindest Abschnitte dazukommen.

Dazu kommt, dass Kommunalpolitik ja Ländersache ist. Dieser Aspekt wird nicht erwähnt. Daher sind einige Informationen nicht allgemeingültig. z.B. ist es in NRW nicht möglich hauptamtliche*r Fraktionsvorsitzende*r zu sein (es ist immer noch eine Aufwandsentschädigung), in Bayern sind Ratsmitglieder, so weit ich weiß, hauptamtliche. --SonjaLemke (Diskussion) 12:49, 30. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Was für ein Blödsinn[Quelltext bearbeiten]

Als Ratsherr - ja ich bin Männlich - bin ich hier über diesen Artikel gestolpert und muss sagen "Was für ein Schwachsinn". Nichts gegen die Autoren nur so eine fehlerhafte und nicht zutreffende Darstellung sollte man besser bleiben lassen! (nicht signierter Beitrag von 62.104.116.109 (Diskussion) )

Sei mutig - einfach mitmachen und uns helfen, ihn zu verbessern --Marcl1984 (?! | +/-) 16:58, 30. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie lange noch soll derselbe Blödsinn denn hier stehen? Das "-herr" in "Ratsherr" ist offensichtlich kein männlicher Gegenpart zu "Dame", sondern bedeutet "Herrscher", also jemand, der in seiner Funktion als Ratsmitglied über anderen (nämlich den Nicht-Mitgliedern) steht. Die weibliche Form ist also mitnichten "-frau", sondern natürlich "-herrin" (Herrscherin). Wenn es "Ratsmann" hieße, dann könnte man die weibliche Form "Ratsfrau" eventuell noch durchgehen lassen, aber als Gegensatz zu "Ratsherr" ist sie völliger Unsinn (und wäre es die Form "Ratsdame" auch, aber das ist vermutlich weniger offensichtlich).
Das Problem damit ist, daß in vielen Lemmata zu Gemeinden diese "Ratsfrauen" eingerissen sind, obwohl sie nicht existieren - das sind nämlich in Wirklichkeit überall durchgängig "Ratsherrinnen". Genderwahn halt... (Ja, sprachgeschichtlich ist die Doktorin die Frau des Doktors. Aber ist das ein Grund für Verrenkungen?) (nicht signierter Beitrag von 92.224.241.208 (Diskussion) 10:05, 25. Dez. 2014 (CET))[Beantworten]

Hansestädte[Quelltext bearbeiten]

Die folgende Passage konnte so nicht stehen bleiben, weil sie zumindest für Bremen nicht zutrifft und daher auch für die beiden anderen Hansestädte zu überprüfen ist: "Interessant ist die Trennung der Begriffe: die Hansestädte nennen ihre Stadträte Senat. Die „Senatoren“ dort jedoch sind nicht die Stadträte, sondern die (zumeist auf 12 Jahre vom Stadtrat oder Senat gewählten) kommunalen Wahlbeamten, die andernorts „Dezernent“ heißen." Ich habe sie bis zu einer Verbesserung entfernt. --Alfred Löhr (Diskussion) 20:48, 26. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Für die aktuelle Zeit ist es einfach die (etwas veraltete) Bezeichnung für Mitgieder des Stadtrates. Allgemeingültige Belege für die mittelalterliche Erklärung des Ratsherren, der Ratsfähigkeit und der (Rats)geschlechter dürfte sehr schwierig werden. Jede Stadt hatte ein eigen entwickeltes und angepasstes Verwaltungs-System, hier kann man eben nicht nur frei Städte, Reichstädte und fürstliche Städte unterscheiden, sondern eigentlich jede Stadt für sich. Ich würde einen eigenen Artikel empfehlen Ratsherr (Mittelalter) und darin auf verschieden Städte (jeweils einzeln belegt) eingehen. Die Unterschiede darlegen, ob es eigenen Ratsherrenstand gab und der Zugang zu diesem. --Exleser (Diskussion) 06:16, 7. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Nunja, es würde ja schon reichen, wenn sich jemand mal die Mühe machte, den historischen und heutigen Gebrauch etwas näher auszuführen und mit Literatur zu unterfüttern. Ob man für die Geschichte (die nicht nur aus Mittelalter besteht) einen eigenen Artikel braucht, wage ich beim derzeitigen Stand der Dinge zu bezweifeln. Von einer Aufteilung des jetzigen Rudiments in zwei Sub-Rudimente hätte der Leser hingegen gar nichts, sondern wir nur unnötige Arbeit. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 08:10, 7. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hab mal probiert, die Geschichte etwas zu unterfüttern und auf die je nötigen Differenzierungsaufgaben hinzuweisen. Mißlich bleibt beim ganzen Artikel das unschöne Lemma: Kernaspekte der vorkonstitutionellen Ratsverfassungen, -rechte und -praktiken sind an das Kollegium und eben nicht an den Ratsherrn geknüpft. Also vielleicht Rat (Geschichte)? Die Geschichte zu Stadtrat zu packen, geht auch nicht, weil der Begriff für die Frühzeit einfach anachronistisch ist. Wem fällt was ein ? --Alfred Löhr (Diskussion) 23:27, 12. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]