Diskussion:Rauchpulver

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von FK1954 in Abschnitt Chlorat vs Perchlorat
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Rechtshinweis[Quelltext bearbeiten]

Ist der Rechtshinweis eigentlich nicht überflüssig? --NaHSO4 20:56, 24. Aug 2006 (CEST)

Auch Rauchmischungen fallen unter das Sprengstoffgesetz, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html

Sollte der Rechtshinweis nicht nur bei Themen eingefuegt werden die direkt mit Recht im Zusammenhang stehen? Im Beitrag zu Kaliumcyanid wird auch kein Gesundheitshinweis oder Rechtshinweis eingefuegt?!

Wichtiger Hinweis: Mischungen aus Ammoniumsalzen und Chloraten können sich von selbst entzünden wg. Bildung von Ammoniumchlorat! --FK1954 18:30, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Chlorat vs Perchlorat[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel steht folgende Zeile (Stand 11.1.17 13.30):

"30 Massen-% Oxidationsmittel wie Kaliumchlorat, ansonsten besteht die Gefahr der Bildung von instabilem Ammoniumchlorat"

Ich habe nicht viel Ahnung von pyrotechnischen Sätzen, aber müsste es nicht heißen: "30 Massen-% Oxidationsmittel wie Kaliumperchlorat, ansonsten besteht die Gefahr der Bildung von instabilem Ammoniumchlorat"

Ich verstehe nicht wie die Verwendung eines Chlorat-Salzes die Bildung von Ammoniumchlorat verhindern soll. Perchlorat-Salze sollten hier mehr Sinn ergeben, da Ammoniumperchlorat wesentlich stabiler ist als Ammoniumchlorat und sogar technisch für Raketentriebwerke eingesetzt wird. (ohne Benutzername signierter Beitrag von Stahlgrün (Diskussion | Beiträge))

Das beste wäre, das Rezept zu entfernen. --FK1954 (Diskussion) 18:54, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten