Diskussion:Rechnungsprüfungsamt

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Stefan Bernd in Abschnitt Unterstellung des RPAs gegenüber dem Bürgermeister
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich das mit der Quelle richtig gemacht habe. Zur Sicherheit:

http://www.rechnungshof.de/ Für Baden-Württemberg gibt es in der Gemeindeordnung unter §§ 109, 110 etwas dazu. Stefan Bernd 16:59, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Also einen Landesrechnungshof als Rechnungsprüfungsamt zu bezeichnen halte ich für "gewagt". Rechnungsprüfungsämter sind aber auf jeden Fall bei den Gemeinden anzutreffen. Der Artikel muss alle Ebenen staatlicher Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden- und Gemeindeverbände) umfassen. --Pelz 17:59, 12. Nov. 2006 (CET)

Mal ne Frage: Überwachst du irgendwie meine Tätigkeiten oder kamst du anderweitig auf meinen Artikel (soll kein Vorwurf sein, ich meine nur, weil du mir ja auch diesen Willkommenstext geschrieben hast. Teilt ihr Admins irgendwie die jeweiligen Mitarbeiter unter euch auf?)? Stefan Bernd 18:44, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Abgrenzung zu Rechnungshof[Quelltext bearbeiten]

Ich würde mir eine deutliche Abgrenzung von (und Verlinkung zu) Rechnungshof wünschen, einschließlich der Frage, ob die Mitarbeiter der Rechnungsprüfungsämter in ähnlicher Weise "richterliche Unabhängigkeit" genießen. --[Rw] !? 21:27, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Was heist "richterliche Unabhängigkeit"? Hab ich noch nie gehört (bin aber auch nur ein kleiner Verwaltungsschüler...;-)). Stefan Bernd 15:46, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Unterstellung des RPAs gegenüber dem Bürgermeister[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Satz mit der Unterstellung des RPA ist meiner Meinung in dieser allgemeinen Aussage nicht korrekt und sollte überarbeitet werden. Soweit mir bekannt, unterstehen die kommunalen RPA zumindest in einigen Bundesländern unmittelbar dem (Ober)Bürgermeister und nicht dem Gemeinderat (Siehe z.B. § 109 Abs. 2 GemO BW, Art. 104 Abs. 2 GO Bayern, § 128 Abs. 1 GO-LSA, § 103 Abs. 2 SächsGemO)--88.74.138.27 21:33, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

In BW untersteht das RPA in Fragen der Prüfungstätigkeit nicht dem BM, wohl aber in allen sonstigen Bereichen (Personal, Büroausstattung,...). Ich habe es mal geändert. Stefan Bernd 22:44, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten