Diskussion:Recht auf Vergessenwerden

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2001:16B8:303E:1700:B8D3:8C7D:F8FC:1DEE in Abschnitt Findet hier eine de facto Umgehung des Rechts auf Vergessenwerden statt?
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Verengung auf technische Löschung[Quelltext bearbeiten]

Tatsächlich wird das Recht auf Vergessen unter Rechtswissenschaftlern viel breiter diskutiert. Es geht vor allem auch um die Frage, ob tagesaktuelle Meldungen oder sonstige personenbezogenen Informationen irgendwann - vor allem auf Initiative des Betroffenen hin - aus dem Internet gelöscht werden sollten. Die Diskussion auf die umstrittene Lösung des digitalen Radiergummis zu verengen finde ich wenig hilfreich.--olag disk 20:43, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe versucht die Sichtweise etwas zu erweitern. Beispielhafte Urteile könnten den Eintrag noch Sinnvoll ergänzen. Weiter sollte noch auf die Problematik der Umsetzung eingegangen werden.--Jum51 (Diskussion) 13:41, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Geltende Gesetze[Quelltext bearbeiten]

Es muss hier unterschieden werden, was in Deutschland und anderen Ländern bzw. in Europa gilt. --Fmrauch (Diskussion) 16:49, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Liste der von Suchmaschinen gelöschten Internetseiten nicht mehr abrufbar[Quelltext bearbeiten]

Bitte schaut mal nach der von Euch an 2. Position der aufgeführten Weblinks genannten Seite "hiddenfromgoogle.com", die nicht mehr erreichbar ist (überprüft durch drei Webdienste zur Erreichbarkeit von Webseiten). Hilfreich wäre es herauszufinden, ob die Liste irgendwo gespiegelt wurde, seit wann sie nicht mehr abrufbar ist, warum sie vom Netz genommen wurde und ob sich mittlerweile irgendeine andere Seite dieses Problems angenommen hat. Die Vermutung liegt nahe, dass dies unter irgendeiner Form von Druck geschehen ist. Umso wichtiger wäre die Einrichtung eines internationalen Rechtshilfefonds für derartige Fälle (vor allem für NGOs, Whistleblower und betroffene Medien). Der Missbrauch rechtlicher Rahmenbedingungen sollte niemandem dazu verhelfen können, vergessen zu werden. Grüße aus Heidelberg, Daniel 2003:74:CF25:4CAB:ACE6:EB47:5A25:A0B1 19:29, 4. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

"Recht auf Vergessenwerden" in der aktuellen NJW, Heft 5/2020[Quelltext bearbeiten]

(kopiert von der Diskussionsseite Portal Recht)

Hallo,

ich fürchte, wir müssen uns mit dem "Recht auf Vergessenwerden" auseinandersetzen. Diese Problematik ist eigentlich ständig bei Artikeln über verurteilte Straftäter virulent. In der aktuellen NJW, Heft 5/2020, stehen dazu drei Entscheidungen (NJW 2020, 295, NJW 2020, 300 und NJW 2020, 314) und ein Aufsatz von Jürgen Kühling (NJW 2020, 275). Bei der Entscheidung des EGMR geht es übrigens um den Mord an Walter Sedlmayr. --Bohnenblust (Diskussion) 12:30, 24. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Na, das ist doch mal ein spannendes Thema. --Chz (Diskussion) 13:15, 24. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Natürlich habe ich nur quergelesen. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es nicht (mehr) eine von vornherein ausgemachte Sache, dass dem Anspruchsteller ein "Recht auf Vergessenwerden" zusteht. Sondern es müssen - wie inzwischen in so ziemlich jeder juristisch halbwegs anspruchsvollen "Gemengelage" - in jedem einzelnen Fall die vielfältigen heterogenen Belange gegeneinander abgewogen werden. Eben Einzelfallgerechtigkeit statt Rechtssicherheit, wahrscheinlich kommt man auch gar nicht darum herum. --Bohnenblust (Diskussion) 08:54, 31. Jan. 2020 (CET)--Bohnenblust (Diskussion) 07:13, 14. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Phänomen[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Das Internet-Phänomen Techno Viking wurde im Juli 2000 auf einer Technoparade gefilmt ..." Lässt sich ein Phänomen filmen? :-/ 89.204.139.138 17:09, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Jeden Menschen kann man filmen. Manche Menschen sind Phänomene. Also kann man Phänomene filmen. --Asdert (Diskussion) 17:30, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Findet hier eine de facto Umgehung des Rechts auf Vergessenwerden statt?[Quelltext bearbeiten]

https://cyber.harvard.edu/research/lumen

(Vorsicht: Übermittelt Ihre IP - zumindest - derzeit per "googletagmanager" direkt an Google.)


Dort heißt es:


Lumen collects and studies online content removal requests, providing transparency and supporting analysis of the Web’s takedown “ecology,” in terms of who sends requests, why, and to what ends. Lumen seeks to facilitate research about different kinds of complaints and requests for removal – legitimate and questionable – that are being sent to Internet publishers, platforms, and service providers and, ultimately, to educate the public about the dynamics of this aspect of online participatory culture.

Ich mutmaße, dass das in der Weise der Fall ist, dass hier systematisch eine persönlichkeitsrechtlich hochsensible Sammlung, die das Recht auf Vergessen gerade verhindern soll. Ich mutmaße, dass das "wissenschaftliche" Interesse zu diesem Zweck lediglich behauptet wird. ...

Lumen now includes complaints of all varieties, including those concerning trademark, defamation, and privacy, both domestic and international.  Currently, the Lumen database contains millions of removal requests, and grows by more than 20,000 notices per week, from companies such as Google, Twitter, YouTube, Wikipedia, Reddit, Medium, Github, Vimeo, and Wordpress. Because of recent dramatic increases in notice volume, in 2014 the project upgraded to a more robust, scalable website that provides more granular data and API access for notice submitters and researchers.


Ein Zugriff für die US-"Dienste" ist sicherlich leichtens möglich, da Ausländer in den USA kein Recht auf Privatheit haben - siehe 4.ter Verfassungszusatz der US-Verfassung. "The people" sind nach absolut herrschender Auffassung lediglich US-Staatsbürger mit - umstrittener - Ausnahme der Personen, die sich augenblicklich in den USA aufhalten.


Heiko Meier

-2001:16B8:303E:1700:B8D3:8C7D:F8FC:1DEE 16:51, 17. Aug. 2022 (CEST)Beantworten