Diskussion:Rechtliche Stellung der deutschen Sprache in Südtirol

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Dynam1te3 in Abschnitt Regionale Zuständigkeit
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Abschnitt 1[Quelltext bearbeiten]

(Theorie). Leider sprechen Polizeibeamte und Zugpersonal nicht deutsch − Subjektives Empfindung des Schreibers oder belegte Feststellung, dass diese verpflichtend auch deutsche Sprechkenntnisse haben müssen? − Steindy 10:59, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bei den Polizeibeamten subjektiv

Also ich bin mal mit der Bahn durch Südtirol gefahren, da konnte der Schaffner tatsächlich nur italienisch. Und der Zug ist nicht nur durch Südtirol, sondern auch durch Deutschland und Österreich gefahren. ICh versteh nicht, wie man für so eine Aufgabe einsprachiges Personal einspannen kann. -- Dynam1te3 (Diskussion) 18:32, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Carabinieri?[Quelltext bearbeiten]

»Unberührt bleibt der alleinige Gebrauch der italienischen Sprache innerhalb der Einrichtungen des Militärs.« Dieser Satz gehört bitte präzisiert. »Innerhalb« der Truppe – das kann einem egal sein, es geht um »mit«. Müssen Carabinieri, die ja eine italienweite Truppe sind und immer wieder versetzt werden, deutsch können? Praktisch können das wenige. Bei den Förstern – ebenfalls militärisch organisiert – muss meines Erachtens nicht Deutsch zur Verfügung stehen, de facto aber sprechen alle unsere Förster deutsch, italienisch und den lokalen Dialekt (was oft gar nicht so einfach ist).
Liest man die Durchführungsbestimmungen des Dekrets von 1988 – bitte den Link notieren: http://www.provinz.bz.it/praesidium/download/DPR_574_1988_dt.pdf – so findet man im I. Kapitel Anwendungsbereich unter (2) »Auch für die Polizeikräfte, die den Streitkräften angehören, und für das Personal der Staatspolizei, das militärisch organisierten Einrichtungen untersteht, gelten für die Sprache die Bestimmungen dieses Dekretes in all den Fällen, in denen Handlungen gesetzt werden, die die Tätigkeit der Polizei im allgemeinen betreffen, die zur Einleitung eines Strafverfahrens bestimmt sind oder die eine sonstige Sanktion nach sich ziehen.« 
Das heißt für mich: Anzeigen müssen die Carabinieri deutsch entgegennehmen können, und Strafen, etwa Verkehrsstrafen, deutsch austeilen können, Auskünfte wie: »Wo geht es hier nach Reinswald?« aber nicht geben können. Unser Landesvater emritus hat’ so gesagt.
Hier ein entsprechener Protest aus dem Jahr 2007, und von 1966 ein Spiegel-Artikel, als da noch viel Platz zum Schreiben war.
 Noch ein Kuriosum, auf das in diesem Artikel nicht eingegangen wird: Autobahnhinweise in Südtirol verweisen auf Bolzano/Bozen, im Trentino nur auf Bolzano, und in Nordtirol nur auf Bozen. So streng sind da die Sitten! – Fritz Jörn (Diskussion) 19:36, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:03, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Regionale Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, der Artikel sollte darauf eingehen, was unter dem Begriff der „regionalen Zuständigkeit“ zu verstehen ist. Gibt es irgendwo eine Quelle, die den Terminus näher erläutert? Insbesondere vermisse ich im Artikel eine Erläuterung, ob man auch mit den Behörden in Rom in Deutsch korrespondieren darf, oder ob das nur für Regionalbehörden gilt. -- Dynam1te3 (Diskussion) 18:38, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten