Diskussion:Rechtmäßigkeit

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So ist das aber nichts anderes als eine Sammlung von Gedanken zur einem sehr abstraken Begriff. Schon der erste Satz ist seltsam: "Rechtmäßigkeit ist eine Handeln...". Eventuell sollte erst geklärt werden was unter diesem Stichwort erklärt werden soll. Rechtmäßigkeit als Prüfungsebene? In Abgrenzung zur Zulässigkeit? Geht es nur um VErwaltungsrecht oder auch um Strafrecht oder Zivilrecht???? Xenon er 16:11, 21. Sep 2006 (CEST)

Alles natürlich, aber warum gibt es Rechtswidrigkeit nur im Hinblick auf das Strafrecht? Man bräuchte hier noch eine weitere Kategorie. PVB 17:10, 21. Sep 2006 (CEST)

ich denke der Redirect ist nicht korrekt. Siehe Wikipedia : Neue deutsche Rechtschreibung 212.24.151.58 18:14, 21. Sep 2006 (CEST)

Weitere Anmerkungen: - Das mit dem Volkzählungsurteil und dem Hinweis auf die Gesetzesbindung der Judikative gehört m.E. nicht in den Artikel zur Rechtmäßigkeit -Wieso ist die Rechtmäßigkeit ein Handeln? -welche Rolle spielt die Prüfbarbeit von Verwaltungsakten unter dem Stichwort Rechtmäßigkeit? -auch ein rechtswidriger VA kann bestandskräftig sein 212.24.151.58 18:20, 21. Sep 2006 (CEST)

Rechtmäßigkeit muß nicht immer ein Handeln darstellen, sie ist es halt bei Maßnahmen. Inwieweit Rechtsprechung ein Handeln ist, ist mir noch unklar (wohl nur indirekt). PVB 23:24, 2. Okt 2006 (CEST)