Diskussion:Rechtsberatung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rbakels in Abschnitt Vor Gericht
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Wettbewerb[Quelltext bearbeiten]

Auch hier sollte aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Relevanz der Seite jeglicher Kommentar unterbleiben, der eine Art der Rechtsberatung unsachlich über eine andere hebt (z.B. "zeitgemäß","weiterentwickelt") --SquadStein 08:01, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Definition von Rechtsberatung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht leider nicht drin wie Rechtsberatung überhaupt definiert ist.

Wenn Frau Müller im Supermarkt mit Frau Schmidt quatscht und erzählt sie hätte Schimmel in der Wohnung, und Frau Schmidt sagt sie habe da wohl gelesen sie dürfe dann um 20% mindern (oder so) -- hat sich Frau Schmidt dann etwa strafbar gemacht? Maikel 12:30, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es fehlt der historische Hintergrund aus der NS-Zeit. Er ziehte darauf jüdische Juristen ( über das Berufsverbot hinaus ) komplett aus diesem Betätigungsfeld drängen zu können. ZwergAllwissend 10.12.2008

Anmerkung zum Diskussionsbeitrag von ZwergAllwissend: Bei dem Begriff "Rechtsberatungsgesetz" ist dieser zutreffend dargestellte Hintergrund sicher angebracht. Bei dem insbesondere nach Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Deutschland nicht mehr die gleiche Relevanz aufweisenden allgemeinen Begriff "Rechtsberatung" halte ich diesen Hinweis eher für entbehrlich. (nicht signierter Beitrag von 94.223.186.229 (Diskussion) 01:11, 10. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Die Rechtsdienstleistung ist in § 2 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) definiert: "Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert." Nach obigem Beispiel leistet Frau Schmidt keine Rechtsberatung, da sie keine rechtliche Prüfung (dies müsste schon eine juristische Subsumtion des Sachverhalts beinhalten) leistet. --Nik222 (Diskussion) 09:39, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Beispiele[Quelltext bearbeiten]

3-4 Beispiel wären nett, um abzugrenzen, was noch Rechtsberatung ist und was nicht. --Ost38 20:19, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich bin ein Mensch, der dem "Deutschen Mich´l" ähnelt und der wie jeder andere sein verbuchtes Recht auch nutzen will, wenn es möglich ist. Deshalb erlaube ich mir, hier einen Vorschlag für "WIKIPEDIA" zu geben:

"Wer mit einem Rechtsanwalt (RA) nicht klar kommt (wie auch immer), kann doch den RA wechseln. Selbst im laufenden Vorgang. Ist das so richtig? Wenn ja, dann empfehle ich dazu einen Beitrag, der von einem RA (mit Zulassung) die Vorgehensweise, wie das Vonstatten geht, bei Wikipedia einstellt." Ich habe keinen solchen Text gefunden."

Vorschlag von wipe41@web.de

Sind Banken Personen ?[Quelltext bearbeiten]

Andere Personen wie beispielsweise Banken dürfen keine rechtliche Beratung erteilen. --Rainer E. 05:50, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Es sind juristische Personen (nicht signierter Beitrag von 94.223.124.146 (Diskussion) 04:52, 23. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Ein Satz könnte m.M. nach besser verständlich sein, wenn man ihn etwas umformuliert:

"Wer unentgeltliche... muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt"

da halte ich es für besser, wenn der Satz wie folgt lautet:

"Wer unentgeltliche... muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person erfolgt, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder, dass die Dienstleistung unter Anleitung einer solchen Person stattfindet"

damit der Zusammenhang "das die Dienstleistung durch eine Person _erfolgt_" nicht so auseinandergerissen ist. Oder habe ich den Satz immer noch nicht kapiert und die Umstellung ist falsch? (nicht signierter Beitrag von 92.76.150.52 (Diskussion) 16:28, 3. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Österreich?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel schildert ausführlich die Situation in Deutschland und knapp (verständlicherweise, da keine Regelung besteht) jene in der Schweiz. Um wenigstens den DACH-Raum abzudecken, wäre es nett, wenn jemand noch einen Abschnitt zu Österreich ergänzen könnte. Liechtenstein würde natürlich auch nicht schaden ;-) Gestumblindi 16:17, 5. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Vor Gericht[Quelltext bearbeiten]

Darf man sich in Deutschland von einem niet-Juristen beraten lassen vor Gericht? In den Niederlanden braucht man in Strafverfahren nur einen Anwalt vor die "Hoge Raad" (oberste Gerichtshof), und in Zivilsachen ab eine bestimmten Streitwert - je nach dem € 25.000 oder € 40.000. Damit hängt wahrscheinlich zusammen dass in den Niederlanden die Anwaltshonorare nicht reglementiert sind. Wenn man € 300/Stunde für einen Anwalt zahlen muss lohnt ein Rechtsstreit sich manchmal nicht. Rbakels (Diskussion) 13:11, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten