Diskussion:Rechtsbezirk

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Formative
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Was heißt "mit besonderer Rechtsstellung"? --Robert S. - QS jetzt! 21:30, 4. Jun 2006 (CEST)

Gemeint ist die rechtliche Selbstverwaltung des jeweligen Rechtsbezirkes, die dazu geführt hat, dass in den einzelenen Rechtsbezirken jeweils unterschiedliche, mehr oder weniger abhängige oder unabhängige Rechtsregeln galten. --Formative 16:30, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten