Diskussion:Rechtsetzung der Europäischen Union

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 85.19.198.126 in Abschnitt Einteilung
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Konsultationsverfahren (CNS)[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich denke in diesem Satz fehlt ein "nicht": Nach einem Vorschlag der Kommission und Stellungnahme des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen entscheidet der Rat über die Annahme des Vorschlags, mit qualifizierter Mehrheit, nicht wie es ursprünglich vorgesehen war, einstimmig.

lg -- Alfred Silber 00:29, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Es fehlte ein "oder", da es auch jetzt noch beides gibt. --Taste1at 08:54, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Europäische Zentralbank Artikeltext-Unklarheit[Quelltext bearbeiten]

Einteilung[Quelltext bearbeiten]

Einerseits werden die Rechtsakte der Europäischen Union in Gesetzgebungsakte und Rechtsakte ohne Gesetzescharakter eingeteilt. Andererseits werden sie in Art. 288 AEUV nach ihren Rechtswirkungen eingeteilt in:

Wenn die 751 Palamentarier im gewählten Auftrag der 505 Millionen EU28 Bürger beschliessen (Mitwirkung/Mitbesprechung EU Rat, EU Staatschefs/KönigeInnen, EU Kommission, 28 Nationale Parlamente), dass die 5 Millionen Norweger für 10 Euro 45 Norwegische Krone bezahlen müssen, was ist dann das entsprechende Gesetzgebungsverfahren Verordnung?, Richtlinie?, Beschluss?, Empfehlung?, Stellungnahme? Schon das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen per Rechtsbeschluss festgestellt, dass das Europäische Parlament der 751 EU-Parlamentarier nur so richtig arbeitet. Wer entscheidet über den Wechselkurs? Die 505 Millionen EU28 Menschen, die geben für 45 NOK 10 Euro, oder das System der ECB und den 28 Notenbanken, die Euro-Finanzgruppe der EU28 Finanzminister, die großen Finanzinstitute/kapitalistische Großbanken, oder Gottes Befehle? (nicht signierter Beitrag von 85.19.198.126 (Diskussion) 17:25, 22. Aug. 2014 (CEST))Beantworten