Diskussion:Rechtsfortbildung

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Rechtsschöpfung[Quelltext bearbeiten]

Müsste nicht hier - oder in einem eigenen Artikel - auch der Begriff "Richterliche Rechtsschöpfung" angesprochen werden? (siehe General-Anzeiger Bonn, S. 16 Hintergrund)--Güwy (Diskussion) 08:17, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

(gerichtliche) Rechtsfortbildung oder Rechtsenststehung oder nur Rechtsauslegung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erklärt den Begriff nicht eindeutig. Am Beispiel des Hühnerpestfalls, gilt (Rechtsentstehung/-fortbildung/-fortschreibung) für alle Impfstoffhersteller seit 1968 (immer) die "Beweislastumkehr", dass der Impfstoffhersteller beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft? Oder handelte es sich um eine Rechtsauslegung im (prozessualen) Einzelfall?--Wikiseidank (Diskussion) 07:00, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten