Diskussion:Rechtsgebiet

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Alkibiades
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Hilfe! Der Artikel ist unvollständig! Bitte noch dringend Beispiele in Form von Gesetzen für alle Hauptrechtsgebiete nennen. (nicht signierter Beitrag von 84.58.37.91 (Diskussion) )

Steht doch im wesentlichen da: Die Hauptrechtsgebiete sind Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Inwiefern in weitere Rechtsgebiete unterteilt werden kann, ist nicht genau zu klären. Die Gesetze müssen nicht in den Artikel mit rein, da sie in jedem Land andere sind. --Alkibiades 19:29, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten